Klinikum Erding:Gericht löst den Arbeitsvertrag auf

Klinikum Erding: Das Klinikum Erding hat bereits eine Nachfolgerin für den Chefarztposten gefunden

Das Klinikum Erding hat bereits eine Nachfolgerin für den Chefarztposten gefunden

(Foto: Bauersachs)

Erdinger Krankenhaus muss ehemaligem Chefarzt der Gynäkologie sieben Monate Gehalt und 60 000 Euro Abfindung zahlen

Von Florian Tempel, Erding

Der ehemalige Chefarzt der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe am Klinikum Erding hat mit der Klage gegen seine Kündigung keinen Erfolg gehabt. Die 7. Kammer des Arbeitsgerichts München hat zwar die fristlose Entlassung Ende November 2014 für nicht wirksam erklärt. Gleichzeitig hob das Gericht jedoch den Arbeitsvertrag rückwirkend zum 30. Juni 2015 auf. Die Richter folgten damit dem Antrag des Klinikums Erding, dass eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar sei.

Ordinäres Verhalten

Ärztinnen, Pflegerinnen und Pflegeschüler hatten als Zeugen vor Gericht von Drohungen, Belästigungen, vulgären Äußerungen und ordinären Verhalten des Chefarztes berichtet. Das Klinikum muss dem 54-jährigen Mediziner, der die Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe acht Jahre leitete, sieben Monate Gehalt und 60 000 Euro Abfindung zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit einer Berufung am Landesarbeitsgericht angefochten werden.

Das Klinikum hatte den Gynäkologie-Chefarzt am 24. November 2014 fristlos entlassen, weil er drei Wochen zuvor eine Studentin nach einer Operation eine Wunde zunähen ließ, obwohl er nicht mehr im OP-Saal war. Die Vorsitzende Richterin sah das beim ersten Prozesstermin im Januar 2015 zunächst als ausreichenden Grund für eine sofortige Entlassung, änderte dann aber ihre Meinung. Beim zweiten Gerichtstermin im Juli vergangenen Jahres sagte sie, es sei zwar "ein schwerer Arbeitsvertragsverstoß", dass er die Studentin unbeaufsichtigt die Wunde nähen ließ.

Fristlose Kündigung überzogen

Doch da er sich nach Aktenlage in seinen acht Jahren als Chefarzt in Erding sonst nichts zu Schulden kommen ließ, sei die fristlose Kündigung überzogen. Die Vorsitzende Richterin versuchte danach vergeblich, die beiden Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. Dem Klinikum waren die vorgeschlagenen 250 000 Euro Abfindung zu viel, der Gegenseite war es zu wenig.

Daraufhin legte Klinikchef Sándor Mohácsi weitere Vorwürfe auf den Tisch, die er "auch zum Schutz" des entlassenen Chefarztes zuvor zurückgehalten habe. Mohácsi hatte im November 2015 mit zahlreichen Mitarbeitern Einzelgespräche geführt, in denen ihm von unangemessenem und belästigenden Verhalten des Chefarztes berichtet worden war. Anfang November 2015 vernahm das Gericht sechs Mitarbeiter und ehemalige Schüler der Krankenpflegeschule des Klinikums als Zeugen.

Letzter Ausweg für den Arbeitgeber

Die belastenden Aussagen betrafen den Chefarzt weniger als Mediziner, sondern als Führungskraft und Mensch. Eine Assistenzärztin berichtete, dass er ihr nach Unstimmigkeiten über eine Dienstanweisung cholerisch mit dem Rausschmiss gedroht habe. Ein ehemaliger Pflegeschüler und eine Assistenzärztin berichteten von sehr vulgären, zwei Pflegerinnen von anzüglichen Äußerungen, eine andere Pflegerin von einem Fall außergewöhnlich ordinären Verhaltens.

Diese Vorfälle, waren schließlich die Basis für den erfolgreichen "Auflösungsantrag", den die Klinikleitung gestellt hatte. Ein Auflösungsvertrag ist gewissermaßen der letzte Ausweg für den Arbeitgeber, wenn eine fristlose oder ordentliche Kündigung nicht zieht. Im Kündigungsschutzgesetz heißt es, das Arbeitsgericht kann einen Arbeitsvertrag auch auflösen, "wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen".

Das Klinikum Erding hat unterdessen eine Nachfolgerin für den Chefarztposten gefunden. Birgit Niemeyer, bislang Oberärztin an der Frauenklinik des Klinikums rechts der Isar, wird am 1. Februar am Klinikum Erding beginnen.

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