Vor Gericht:Gebrochene Nase zum Geburtstag

Ein Mann schlägt seine Freundin im Streit blutig - und kommt vor Gericht mit einer Bewährungsstrafe davon

Von Thomas Daller, Erding

"Jackpot", Hauptgewinn, nannte die Fitnesstrainerin ihren Freund aus Rockerkreisen, weil er für sie ein "Traummann" gewesen sei. Aus dem Traum wurde ein Alptraum: Am 10. Juni 2014, ihrem 34. Geburtstag, hatte sie mit ihm zusammen an einem Weiher noch fröhlich gefeiert, dann gerieten sie in Streit. Der endete um drei Uhr nachts damit, dass sie mit blutüberströmten Gesicht zur Polizeiinspektion Dorfen kam. Ihr Freund hatte sie brutal mit Fäusten und sogar mit einem Motorradhelm geschlagen. Die Folgen waren ein Nasenbeinbruch und Platzwunden im Gesicht. Am Amtsgericht Erding stand er nun wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht, kam aber im übertragenen Sinn mit einem blauen Auge davon: Denn er erhielt ein Jahr Freiheitsstrafe - ausgesetzt zur Bewährung.

Der 27-jährige Angeklagte saß seit der Tat mit einer kurzen Unterbrechung in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt in Landshut. Er wurde bewacht und in Handschellen am Amtsgericht vorgeführt. Die Tätowierung auf seinem linken Handrücken war ein martialisches Bekenntnis zur Gewalt: Sie stellte einen großen dunklen Schlagring dar.

Sein Verteidiger Stefan Götzfried bot gleich zu Prozessbeginn eine Verfahrensabsprache an: Sein Mandant werde den Schlag mit dem Helm gestehen, nicht aber die vielen Faustschläge. Im Gegenzug schlage man vor, ihn maximal zu einem Jahr Freiheitsstrafe zu verurteilen, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Sein Mandant sei zwar vorbestraft, aber nicht einschlägig. Außerdem habe er einen festen Arbeitsplatz und einen festen Wohnsitz. Das sei eine "gute Sozialprognose". Richter Wassermann und die Staatsanwaltschaft willigten ein.

Die Fitnesstrainerin aus dem südlichen Landkreis sagte aus, dass "all seine Lügen" während der drei Jahre dauernden Beziehung Anlass des Streits an ihrem Geburtstag gewesen seien. Aus Wut darüber habe sie bei der Feier am Weiher sein Motorrad umgeworfen. Er habe dann die Party verlassen. Sie habe dann Biertische und Bänke ins Auto geladen und sei zum Gartengrundstück ihrer Eltern gefahren, um sie zurückzubringen. Von dort aus habe sie ihn per Handy angerufen, um sich wieder mit ihm zu versöhnen. Als er gekommen sei, sei der Streit von Neuem eskaliert. Auslöser der Gewalt sei ihre Drohung gewesen, sein Motorrad erneut umzuwerfen. Etwa 20 Minuten lang habe er sie beleidigt, verprügelt und schließlich mit einem Messer bedroht. Dann habe er von ihr abgelassen und sie wollte mit ihrem Auto fliehen. Vorher fiel ihr jedoch auf, dass ihr Handy weg war. In der Annahme, er habe es an sich genommen, schnappte sie sich seinen Motorradhelm, als Pfand für einen Tausch gegen ihr Handy. Doch ihr Freund entriss ihr den Helm und schlug ihn ihr gegen die Schläfe. Mit gebrochener Nase, einem Schleudertrauma, einer geplatzten Braue, einem zugeschwollenen Auge und einem blutüberströmten Gesicht fuhr sie dann zur Polizei.

Rechtsanwalt Götzfried bestritt weite Teile dieser Darstellung. In ihrem ärztlichen Attest seien keine "Abwehrverletzungen" diagnostiziert, die dafür typisch seien. Die Staatsanwaltschaft hielt jedoch die Schilderung des Opfers sehr wohl für glaubhaft, kündigte die Verfahrensabsprache auf und forderte ein Jahr ohne Bewährung. Richter Wassermann setze die Freiheitsstrafe dennoch zur Bewährung aus, ordnete aber mit vier Jahren eine relativ lange Bewährungsdauer an. Außerdem muss der Angeklagte 2800 Euro an das Opfer zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Staatsanwaltschaft kann noch Rechtsmittel einlegen.

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