Erding:Für ein sicheres Erbe

Die FFH-Richtlinie der EU soll die Natur schützen. In Bayern gibt es 674 FFH-Gebiete, eines liegt zwischen Wartenberg und Buchrain

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie) bildet zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie die Grundlage für das zusammenhängende ökologische Netz "Natura 2000" in der Europäischen Union. Das ist die Bezeichnung für ein europäisches Netz schutzwürdiger Gebiete, das die EU verabschiedet hat. Das Projekt soll ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des "Übereinkommens über die Biologische Vielfalt" von 1992 sein, das auf der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro unterzeichnet wurde. Auch Deutschland hat sich verpflichtet, an Natura 2000 mitzuwirken und damit "das Naturerbe Europas" zu sichern. Es handelt sich um eines der weltweit größten Projekte zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

Um dieses Naturerbe zu erhalten und langfristig zu sichern, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die einzelnen Gebiete durch "hoheitliche, vertragliche oder andere geeignete Maßnahmen" zu schützen. Kern dieser Schutzverpflichtung ist das sogenannte "Verschlechterungsverbot". Danach muss sichergestellt werden, dass sich die ökologischen Lebensgrundlagen der zu schützenden Tier- und Pflanzenarten sowie verschiedener Lebensräume nicht verschlechtern.

"Natura 2000" in Bayern besteht aus 674 FFH-Gebieten und 84 Vogelschutzgebieten. Die FFH-Gebiete nehmen eine Fläche von rund 6457 Quadratkilometer ein. Das entspricht einem Anteil an der Landesfläche von rund 9,15 Prozent. Das FFH-Gebiet zwischen Buch am Buchrain und Wartenberg zählt mit 254 Hektar im bayerischen Vergleich zu den durchschnittlich großen Gebieten. Es erstreckt sich über eine Luftlinie von fast 20 Kilometern.

Die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen, damit es auf jeden Fall nicht zu einer Verschlechterung kommt, werden in Managementplänen dargestellt. Alle Beteiligten, vor allem die Grundbesitzer, sollen frühzeitig und intensiv in die Planung einbezogen werden, wie es in einer Erklärung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz heißt. Dazu sollen Auftaktveranstaltungen und "Runde Tische" dienen. "Eine möglichst breite Akzeptanz der Ziele und Maßnahmen ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung." Bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen haben freiwillige Vereinbarungen den Vorrang vor hoheitlichen Maßnahmen, wie es heißt. Für private Grundstückseigentümer sollen durch die Pläne keine Verpflichtungen entstehen. Bei der Nutzung sei alleine das Verschlechterungsverbot maßgeblich. Die Durchführung bestimmter Maßnahmen - es gibt "notwendige" und "wünschenswerte" - ist für die Eigentümer freiwillig und soll gegebenenfalls gegen finanziellen Zahlungen erfolgen. Bayernweit werden über das Vertragsnaturschutzprogramm jährlich rund 37 Millionen Euro ausbezahlt. Davon fließen die Hälfte in Natura 2000-Gebiete.

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