Erding:Eine Frage der Gleichbehandlung

Behörde verteidigt Streichung der Verpflegungsgeldpauschale

Die Streichung der 25 Euro Verpflegungsgeldpauschale für die etwa 170 Soldaten, die im Warteraum Asyl bei der Registrierung von Flüchtlingen eingesetzt werden, ist laut Mitteilung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aus Gründen der "Gleichbehandlung" erfolgt. Das Bamf werde seit Monaten nicht nur von Bundeswehrangehörigen, sondern auch von "Kolleginnen und Kollegen vieler anderer Behörden unterstützt - insgesamt von derzeit mehr als 1800 Personen", schreibt ein Sprecher des Bamf. Aber nur Soldaten und zivile Angestellte der Bundeswehr hätten seit Ende November vergangenen Jahres die 25 Euro-Verpflegungsgeld pro Tag bekommen. Mitarbeiter anderer Behörden "erhielten keine Verpflegungspauschale". Mit der Kürzung des Tagessatzes auf die sehr viel geringen Beträge der sogenannten Trennungsgeldverordnung des Bundesreisegesetzes sei eine "Gleichbehandlung aller das Bundesamt unterstützenden Kräfte erreicht" worden.

Nach der Trennungsgeldverordnung gibt es für alle Bundesbeamte und Soldaten bei auswärtigen Diensteinsätzen 14 Tage lang 24 Euro Essensgeld, danach aber nur noch den erheblich geringeren Betrag von 7,87 Euro für Ledige und 11,81 Euro für Verheiratete, die - warum auch immer - für Speis und Trank fern von zu Hause mehr bekommen als Unverheiratete.

Wer für das Hin und Her die Verantwortung trägt, bleibt weiterhin unklar. Laut der Darstellung des Bamf wurde der zunächst vereinbarte 25 Euro-Tagessatz, der "über die dienstrechtliche und steuerfreien Sätze hinausgeht", nicht vom Bundesamt, sondern von der Bundeswehr gewährt. Dem widerspricht allerdings das Verteidigungsministerium, dass das genaue Gegenteil mitteilt: "Die Verpflegungspauschale wurde vom Bamf (. . .) gezahlt." In jedem Fall hat dann das Bundesinnenministerium die 25 Euro-Pauschale mit einem Erlass am 17. Februar gekippt. In einem Schreiben aus dem Bundeswehr-Lagezentrum beim Bamf in Nürnberg, beklagt ein Stabs-Offizier, dass es "eindeutige Zusagen seitens Bundesinnenministerium/Bundesamt" gegeben habe, die durch die Kürzung des Verpflegungsgeldes "eindeutig unterlaufen" würden. Zudem heißt es in dem Schreiben, dass "eine Verpflegung nach den Sätzen des Bundesreisegesetzes unter den bekannten Rahmenbedingungen schlichtweg unmöglich ist".

Der Wehrbeauftragte des Bundestags, Hans-Peter Bartels, teilt den Unmut der Soldaten. Bartels verwies darauf, dass Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen "maximale Kulanz" beim Unterstützungseinsatz in der Flüchtlingskrise zugesagt habe. Die Streichung der 25 Euro-Verpflegungspauschale sei jedoch nun "maximale Kleinkariertheit".

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