Erding:Dreiste Abzocke

Vorsicht Falle: Eine Firma fordert von Erdinger Kleinunternehmern ihre Daten an, um sie in einem Internet-Verzeichnis zu veröffentlichen. Das kann ganz schön ins Geld gehen

Mathias Weber

Bisher waren für eine verbindliche Auskunft zu Steuerfragen - also eine schriftliche und einklagbare Information des Finanzamts - teils hohe Gebühren fällig.

Ausgenommen: Erdinger Unternehmer sind Betreibern von betrügerischen Internet-Seiten auf den Leim gegangen

(Foto: dpa)

- Im Landkreis Erding sind mehrere Kleinunternehmer Opfer von betrügerischen Internetseiten-Betreibern geworden. Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf hat mit obskuren Methoden verschiedene Unternehmer aus allen Branchen dazu gebracht, ihre Firmendaten dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen - vordergründig kostenlos. Tatsächlich aber tragen die Kleinunternehmer mit der Anmeldung im Internet-Branchenverzeichnis gewerbeauskunft-zentrale.de einen finanziellen Schaden davon - eine typische Abofalle.

Das betrügerische Modell der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH funktioniert so: Tausende von Kleinunternehmern, aber auch Vereine, kirchliche Einrichtungen und öffentliche Stellen bekamen in den vergangenen Jahren ein Formular zugeschickt, das als "Eintragungsantrag Gewerbedatenbank" bezeichnet wird. Die Anschreiben machen einen behördlich offiziellen Eindruck. Höflich wird der Empfänger aufgefordert, ein Formular mit den Unternehmensdaten aufzufüllen oder zu ergänzen, um in eine Art Branchenverzeichnis aufgenommen zu werden. "Der Brief kam wie ein offizielles Schreiben daher", sagt ein betroffener Unternehmer, der nicht genannt werden möchte. Eine andere Gewerbetreibende - auch sie möchte anonym bleiben - dachte, das Schreiben komme von der Stadt, die eine Zählung ihrer Unternehmen vornehmen will. "Ich habe dann die Daten schnell zurück gefaxt, weil auch ein Einsendeschluss angegeben war, der nur wenige Tage entfernt lag." Das Inserat erscheint auf den ersten Blick kostenlos, doch in den kleingedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) heißt es klar: Monatlich kostet der Eintrag auf der Internetseite 39,85 Euro, bei der Vertragslaufzeit von zwei Jahren immerhin 956,40 plus Mehrwertsteuer. Die Unternehmer sollen also für den Eintrag in eine obskure und kaum bekannte Internetseite mehr als 1000 Euro zahlen. Mehr als ein Dutzend Erdinger Firmen sind derzeit dort gelistet - von Parkettlegern über Reinigungskräfte und Friseure bis hin zu einem chinesischen Restaurant. Eine Kleinunternehmerin hat nach Erhalt der Rechnung sofort in Düsseldorf angerufen. Dort gab es nur eine Auskunft: Entweder sie zahle, oder die Sache lande vor Gericht.

Eine Umfrage bei den betroffenen Firmen der Region zeigt ein gemischtes Bild, wie sie mit dieser Abzocke umgehen wollen. Einige dieser Unternehmen wissen gar nichts von ihrem Inserat, haben bisher auch keine Rechnung erhalten. Ein weiterer Inserent, der ebenfalls nicht genannt werden möchte, ist sich aber über Falle, in die er getappt ist, bewusst: "Ich habe nicht genau darauf geschaut, was ich da unterschrieben habe", sagt er. Er hat bezahlt, will mit dieser Sache abschließen. Rechtsmittel möchte er nicht einlegen: "Ich könnte die Rechnung anfechten, aber ich weiß nicht, ob es sich lohnt. Der Anwalt kostet mich vielleicht mehr Geld als die Forderungen ausmachen."

Zwei der befragten Unternehmer haben allerdings nicht gezahlt und ihre Rechnungen einem Anwalt übergeben. Das stört die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH nicht, sie lassen den Geprellten keine Ruhe. Obwohl der Kontakt nur noch über den Anwalt angewickelt werden sollte, melden sich Mitarbeiter der Düsseldorfer Gesellschaft per Telefon und Post ständig bei einer Kleinunternehmerin und versuchen sie einzuschüchtern. Wenn sie nicht unverzüglich zahle, folge ein Mahnbescheid. Beigelegt werden Belege über bereits gewonnene Gerichtsverfahren gegen zahlungsunwillige Unternehmer.

Doch die Wahrscheinlichkeit, einen Rechtsstreit zu gewinnen, stehen gut. Seit Jahren strengen geprellte Unternehmen Klagen gegen die Gesellschaft an - mit Erfolg: Erst Ende des vergangenen Jahres hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Revisionsklage der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH abgewiesen. Zuvor hatte das Amtsgericht Düsseldorf gegen die Gewerbeauskunft-Betreiber entschieden: Ein geprellter Kleinunternehmer musste nicht zahlen. Denn, so der Karlsruher Bundesgerichtshof in seinem Urteil, die Zahlungsaufforderung sei "zwischen den anderen Angaben so versteckt eingefügt worden, dass sie ohne Weiteres übersehen werden könne und der Adressat nicht damit zu rechnen brauche." Die Internetseite ist trotz mehrmaliger empfindlicher Gerichtsniederlagen noch aufrufbar. Sie macht allerdings keinen sehr gepflegten Eindruck. Mit dem Fall vertraute Anwaltskanzleien raten, jetzt juristisch gegen die Abofallen-Betreiber vorzugehen.

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