Eching:Aktualisierte Satzung für Informationsfreiheit

Es war eine aufgeladene Zeit, als sich in der über Jahre regelrecht erstarrten kommunalpolitischen Landschaft Echings mit "Bürgern für Eching", "Echinger Mitte" und einem Ortsverband der Grünen gleich drei neue Gruppierungen etablierten. In dieses aufgeheizte Klima wurde die Forderung nach einer Informationsfreiheitssatzung zum Kampfthema, mit dem die Gruppen außerhalb der Gemeinderats-Wagenburg Transparenz einforderten.

Nach monatelangen Debatten wurde die Satzung mit dem Namensungetüm im August 2014 erlassen - und war damit zu ihrem wahrhaften Zweck schon überflüssig geworden. Denn alle drei Gruppierungen hatten den Einzug in den Gemeinderat geschafft, der sich im Mai neu konstituiert hatte. Und angesichts von nun sechs Gruppierungen im Gemeinderat gab es nun kaum einen politisch interessierten Echinger mehr, der keinen direkten Draht zu Insider-Wissen anzapfen hätte können. Anfragen an das Rathaus auf Einblicke gemäß der Informationsfreiheitssatzung seit 2014 daher: null. Dennoch muss auch so eine Satzung der Form genügen und weil sie dass aktuell nicht mehr tut, will sie das Rathaus aktualisieren. Einstimmig hat der Hauptausschuss des Gemeinderats eine angepasste Fassung im Benehmen mit der Kommunalaufsicht im Landratsamt durchgewunken.

Die Satzung regelt Voraussetzungen und Verfahren für den Zugang zu Informationen, Vorgängen und Akten der Gemeindeverwaltung für jedermann sowie die Rahmenbedingungen, welche Informationen vom Rathaus aktiv über Internet veröffentlicht werden. Dadurch sollen, so heißt es in ihrem Paragraf eins, "Transparenz in Politik und Verwaltung sowie die Meinungs- und Willensbildung und die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten der Einwohner gefördert und eine bessere Kontrolle behördlichen Handelns ermöglicht werden".

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