Ebersberg:Kein großer Wurf

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Amtsgericht verurteilt 21-jährigen Waffenschmuggler zu Sozialdienst

Von Victor Sattler, Ebersberg

Einmal Sterne unter den Schuhsohlen spüren zu können: Dieses Vergnügen hatte ein 21-jähriger Markt Schwabener nicht etwa, weil er über den sterngepflasterten Walk of Fame in Hollywood spazierte, sondern nachdem er die Sterne eigens unter den Fußmatten seines Wagens versteckte. Sein Interesse galt dabei nicht der westlichen Filmbranche, sondern der japanischen Kampfkunst: Sechs Hira-Shuriken, als "Wurfsterne" ins hiesige Waffenrecht eingedeutscht, als beliebtes Souvenir in Tschechien erworben, wollte der 21-jährige Azubi über die deutsche Grenze schmuggeln. Vor dem Ebersberger Amtsgericht und Richter Dieter Kaltbeitzer erklärte er, "einfach zum Werfen oder so. Wir haben ja einen eigenen Garten".

Dass der Besitz dieser Wurfsterne seit 2003 in Deutschland verboten ist, war dem Angeklagten bekannt. "Deshalb das Versteck unter den Fußmatten", sagte der Staatsanwalt. "Ich hatte aber auch keine Lust, dass die Sterne beim Fahren im Auto rumfliegen", erläuterte der Angeklagte. Als er in der Polizeikontrolle aufgehalten wurde, hob er alle drei Fußmatten an und händigte seine neuen Errungenschaften aus. Auch einem Drogentest musste er sich unterziehen, der negativ ausfiel. Schließlich wurde der Kofferraum von "fünf bis sechs Beamten" durchsucht, staunte der Angeklagte in seiner Nacherzählung, aber weitere Verstöße konnten ihm nicht zur Last gelegt werden. Das deutsche Waffenrecht ist nicht gerade sternenklar in seiner Einstufung verschiedener Waffengrade: Die drei Wurfmesser, die im Kofferraum gefunden, beäugt und einbehalten wurden, sind nämlich im Gegensatz zu den ähnlich funktionierenden Sternen ganz legal. Somit musste Richter Kaltbeitzer den Angeklagten fragen, ob er die Wurfmesser denn nicht gern wieder hätte. Dieser verzichtete großmütig.

Die Jugendgerichtshilfe bescheinigte dem 21-Jährigen, der noch bei seinen Eltern wohne und mit elterlichem Auto an der Grenze aufgehalten wurde, eine "Persönlichkeit, die der eines Jugendlichen gleichkommt". Der geständige Angeklagte sei folglich nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Kaltbeitzer war positiv gestimmt davon, wie offen der 21-Jährige seinen Plan und sein Wissen über das Verbot zugab. "An negativen Dingen habe ich heute nichts festgestellt", lobte Kaltbeitzer. Einen Anwalt hatte sich der junge Angeklagte auch nicht genommen, sondern appellierte eigenen Wortes für den Sozialdienst als Sühne und gegen eine Geldbuße, wie sie von der Staatsanwaltschaft gefordert wurde. "Mit Sozialstunden hat wenigstens noch jemand anders was davon" - so sah es der Markt Schwabener und brachte den Richter damit zum Schmunzeln.

Vielleicht war es diese Bitte, vielleicht waren es aber auch das saubere Führungszeugnis und die finanzielle Abhängigkeit des Mannes, die Richter Kaltbeitzer in seinem Urteil zu einer Strafe von fünf Tagen im Sozialdienst bewegten. Von einer Geldbuße sah er dabei ab. Der Angeklagte werde die Stunden bei der "Brücke" ableisten und für die Kosten des kurzen Prozesses aufkommen, "das sind unter 50 Euro", versprach Kaltbeitzer.

© SZ vom 27.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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