Ebersberg:Eine Frage der Größe

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Amtsgericht spricht Angeklagten frei, weil er zu klein ist

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Dass es auf die Größe nicht ankomme, darauf berufen sich meist Leute, die an den Durchschnitt nicht heranreichen. Dass das Gegenteil zutrifft, bewies nun ein Fall vor dem Ebersberger Amtsgericht. Dieses sprach einen Angeklagten frei - weil er zu klein ist.

Dem 27-Jährigen war vorgeworfen worden, im vergangenen Herbst eine damals 15-Jährige in der S-Bahn belästigt zu haben. Aus einem beiläufigen Gespräch habe der Angeklagte das Mädchen nach ihrer Handynummer gefragt. Als sie diese nicht herausgeben wollte, habe er seine Beine so auf den gegenüberliegenden Sitz platziert, dass die 15-Jährige nicht vorbeikonnte. Erst als sie ihm ihre Telefonnummer sagte, habe er sie vorbeigelassen - nicht jedoch ohne zuvor einen "Testanruf" auf ihr Handy gemacht zu haben.

Und dieser Anruf brachte die Ermittler auf die Spur des Angeklagten. Das dazu benutzte Telefon wurde mit einer Prepaid-Karte betrieben, die auf den Namen des Angeklagten gekauft worden war. Was aber noch lange nicht heiße, dass die Person, die die Karte gekauft hatte, auch der Angeklagte war, so die Verteidigerin. Denn der Münchner Laden, in dem die Karte verkauft wurde, nehme es mit der Registrierung seiner Kunden nicht so genau. Der Angeklagte erklärte, er habe dort tatsächlich gelegentlich Prepaid-Karten gekauft, manchmal hätte der Ladenbetreiber seinen Ausweis sehen wollen, manchmal nicht einmal nach seinem Namen gefragt. Möglich also, dass einfach irgendein Kundenname für alle Registrierungen des Tages benutzt worden sei. Für den Angeklagten spreche auch, dass die beim Anruf bei der Geschädigten hinterlassene Telefonnummer nicht jene des Handys des Angeklagten war, dies hatte die Polizei ihrerseits durch einen Testanruf festgestellt.

Auch andere Überwachungsdaten entlasteten den Angeklagten. So habe er etwa eine Stunde nach dem Vorfall in der Bahn mit seinem Bruder über den Facebook-Dienst "WhatsApp" kommuniziert. Das dazu benutzte Telefon war zu der Zeit nachweislich in Pasing gewesen. Der angezeigte Vorfall habe sich aber in einer Richtung Ebersberg fahrenden S-Bahn abgespielt, die Geschädigte sei in Grafing-Stadt ausgestiegen, der Angeklagte nicht. Er hätte also in Ebersberg in den Gegenzug Richtung München umsteigen müssen - bis nach Pasing sei er in der fraglichen Zeit aber unmöglich gekommen, so die Verteidigerin. Nicht zuletzt sprach die Personenbeschreibung der Geschädigten für den Angeklagten. Diese hatte einen 20- bis 30-Jährigen und 1,80 Meter großen "Farbigen" mit Glatze beschrieben. Der Angeklagte ist zwar Iraker, aber nicht besonders dunkelhäutig. Sie habe eben gemeint, jemanden, der dunkler sei, als sie, erklärte die Zeugin vor Gericht. Ansonsten sei sie "zu 85 Prozent" sicher, dass der Angeklagte der Täter sei, sie habe ihn an seinem Gesicht, besonders aber den abstehenden Ohren wiedererkannt.

Warum sie dieses Merkmal dann nicht bei der Polizei angegeben habe, fragte die Verteidigerin, oder den Bart des 27-Jährigen beschrieben habe, dafür aber eine Glatze, die der Angeklagte nie hatte. Sie sei eben etwas durcheinander gewesen, vielleicht habe sie den Angeklagten bei der Beschreibung auch mit seinem glatzköpfigen "Kumpel" verwechselt, der dabeigewesen sei - von dem sie bei der Polizei allerdings ebenfalls nichts erzählt hatte.

Ob sich die Zeugin wenigstens bei der Größe des Täters sicher sei, fragte die Richterin. Ob es wirklich 1,80 seien, könne sie nur schätzen, "aber ich bin 1,73 und er war größer als ich", so die Zeugin - die sichtlich überrascht war, als die Richterin diese und den Angeklagten einmal aufstehen ließ: "Oh, der ist ja kleiner als ich!" Laut eigenen Angaben sogar deutlich, nämlich gerade einmal 1,66 Meter.

Die Täterbeschreibung "passt doch hinten und vorne nicht", sagte die Verteidigerin, jedenfalls nicht auf ihren Mandanten. Für diesen beantragte sie Freispruch, genau wie die Staatsanwältin. Auch das Gericht sah keinen Anhaltspunkt, dass der Angeklagte der Täter gewesen sei und folgte den Anträgen - manchmal kommt es eben doch auf die Größe an.

© SZ vom 21.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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