Dorfen:Tücken der Balkon-Fotovoltaik

Ein Ingenieur aus Dorfen will den Strom seiner Micro-Anlage in eine Steckdose einspeisen. Die Stadtwerke geraten dadurch in eine Zwickmühle. Es geht um mögliche Sicherheitsbedenken

Von Thomas Daller, Dorfen

Mikro-Fotovoltaikanlagen gelten als neuer Trend, umweltfreundlich Strom zu erzeugen. Sie sind so klein, dass man sie beispielsweise an die Balkonverkleidung montieren kann. Manche Systeme verfügen über einen Schutzkontaktstecker, mit dem man den gewonnenen Strom einfach über die Steckdose in das Hausnetz einspeisen kann und überschüssige Energie sogar in das Leitungsnetz des jeweiligen Energieversorgers. Das ist jedoch aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. In Dorfen streitet sich der Ingenieur Wolfgang Kropf schon seit Monaten mit den Stadtwerken, weil er das nicht einsehen will. Die Stadtwerke wollen diese Installation nicht dulden und haben eine Kanzlei für Energierecht eingeschaltet, die eine Klage angedroht hat, wenn Kropf ihnen keinen Zugang zu der Anlage gewährt. Sollte Kropf bis diesen Freitag nicht einlenken, können ihm die Stadtwerke in letzter Konsequenz sogar den Strom abstellen.

Fotovoltaikanlagen sind in Dorfen weit verbreitet. Knapp 700 Anlagen speisen ihren Strom in das Netz der Stadtwerke ein. "Grundsätzlich haben wir nie ein Problem damit", sagte Karl Heinz Figl, Geschäftsführer der Stadtwerke Dorfen. Kropf sei ein Einzelfall und "uneinsichtig bis zum Gehtnichtmehr". Kropf hingegen hegt den "Verdacht, dass das Geschäftsgebaren der Stadtwerke vorrangig den eigenen Interessen der Stromvermarktung dient". Es gebe nach seinen Informationen bereits 20 000 derartige Anlagen in Deutschland, die ohne Zwischenfall im Einsatz seien.

Die Stadtwerke sehen das anders: Nachdem Kropf die Anlage bei den Stadtwerken angemeldet habe, seien sie in der Mithaftung, falls etwas passiere. Kropf müsse ein Formblatt ausfüllen und eine Elektrofachkraft, die die Anlage überprüft habe, müsse mit unterschreiben, dass alles in Ordnung sei. Die Stadtwerke hätten Kropf sogar angeboten, selbst einen Fachmann zu schicken, sodass ihm für die Abnahme keine Kosten entstehen würden.

Allerdings würden die Stadtwerke keine "Plug-in"-Anlage abnehmen, die über einen Schutzkontaktstecker in eine Steckdose einspeist. Erforderlich sei eine feste Verbindung, wie es beispielsweise bei einem Elektroherd der Fall sei. Dabei berufen sich die Stadtwerke Dorfen auf ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, das am 22. Mai 2013 an die Energieversorgungsunternehmen geschickt wurde. Betreff: "Technische Sicherheit von Mikro-PV-Anlagen". Darin heißt es, dass die Einspeisung über Steckdosen nicht den einschlägigen Sicherheitsnormen entspreche. Es bestehe die Gefahr eines elektrischen Schlags, von Überhitzung, von Überspannung und ein Schutz bei Fehlerströmen sei nicht gewährleistet: "Ein derartiger Betrieb einer Erzeugungseinrichtung verstößt gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik und ist somit nach § 49 EnWG nicht zulässig."

Wolfgang Kropf weist hingegen darauf hin, dass derartige Micro-Anlagen in den Niederlanden bis 500 Watt zugelassen seien, in Österreich bis 600 Watt und in der Schweiz ebenfalls bis 600 Watt. Er selbst betreibe eine Anlage mit 200 Watt; das dürfte die kleinste der knapp 700 Fotovoltaikanlagen im Stadtwerke-Netz sein. Sein Standpunkt: "Über die überholte Sicherheitsthematik soll der Markt für diese Systeme soweit wie möglich behindert und verzögert werden, obwohl gerade derartige Energiesparsysteme für jedermann den Weg zur Energiewende aufzeigen."

Bislang hat er sich dagegen gewehrt, dass die Stadtwerke Dorfen seine Anlage überprüfen. Nun läuft jedoch zum 9. September eine Frist aus, die ihm die Rechtsanwaltskanzlei Lutz Freiherr von Hirschberg im Auftrag der Stadtwerke eingeräumt hat. Wenn er nicht einlenkt, wird es zu einer Klage seitens der Stadtwerke kommen.

Stadtwerke-Geschäftsführer Figl sagte dazu, dass man von Rechts wegen Kropf auch vom Stromnetz nehmen könnte: "Aber wir wollten nicht die große Keule herausholen. Wir gehen lieber den langen Weg über den Anwalt, um gleichzeitig zu dokumentieren, dass es Unrecht ist, was er da macht." Den Stadtwerken seien durch die entsprechenden Vorschriften die Hände gebunden: "Mit 200 Watt ist das zwar eine kleine Anlage, aber auch kleine Autos müssen zum TÜV", sagte Figl. Andererseits könnte Figl auch gut damit leben, wenn das Gericht in einem Grundsatzurteil Micro-PV-Anlagen bis zu einer bestimmten Leistung ohne Prüfung zulassen würde: "Wenn wir verlieren, würde uns das helfen, weil wir dann aus der Haftung wären und weniger Aufwand mit der Dokumentation hätten."

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