Dorfen:Die Bahn präsentiert ihre Pläne

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Eines ist klar: Bis die Bahnstrecke München - Mühldorf tatsächlich mit einem zweiten Gleis und einer Stromleitung ausgebaut ist, werden noch etliche Jahre vergehen. (Foto: Manfred Neubauer)

Wie der Streckenausbau in Dorfen aussehen wird, steht weitgehend fest. Diskussionen zum großen Ganzen erübrigen sich

Von Florian Tempel, Dorfen

Mitte Juni war es eine geschlossene Veranstaltung für Politiker aus der Region. An diesem Dienstag darf jeder kommen, um sich im Jakobmayer-Saal über den aktuellen Planungsstand zum Ausbau der Bahnstrecke München - Mühldorf zu informieren. Die Stadt lädt zu einer monothematischen Bürgerversammlung, Beginn ist um 19 Uhr. Bereits von 17.30 Uhr an besteht die Möglichkeit, sich die Pläne anzusehen, sie sich persönlich von Bahnplanern erklären zu lassen und Detailfragen zu stellen. Über das große Ganze lohnt sich keine Diskussion mehr. Die sogenannte Variantenentscheidung, wie die Bahnstrecke im Bereich Dorfen ausgebaut werden soll, "ist durch", sagt Bahnsprecher Michael-Ernst Schmidt.

Damit die Brücke nicht ganz so monströs wird

Es bleibt also definitiv dabei: Die Bahngleise werden nicht auf weite Strecke tiefer gelegt, wie das die Dorfener Bürgerinitiative "Für einen Bahnausbau ohne Mauern und Schranken" gefordert hat. Die Gleise kommen nur je 250 Meter links und rechts der Bundesstraße B 15 halbtief runter, damit die B 15-Brücke nicht ganz so monströs wird. Für Georg Brandhuber, der vor vier Jahren die Bürgerinitiative gegründet hat, droht der Ausbau der Bahnstrecke "die größte Verschandelung für alle Zeiten" zu werden. Er geht davon aus, dass neben den Gleisen meterhohe Lärmschutzwände aufgebaut werden müssen. Später soll ja einmal durchschnittlich alle sechs Minuten ein Zug in die eine oder andere Richtung durch Dorfen fahren können. Das wird sicher mehr Lärm als heute. Und bei einem Ausbau hat der Bürger gesetzlichen Anspruch auf Lärmschutz.

Brandhuber mag auch keinen Lärm. Doch er hatte den Gedanken, dass eine Tieferlegung der Gleise in einem Trog auch Lärmschutz wäre und gleichzeitig hässliche Schutzwände überflüssig machen würde. Genauso wäre bei einer echten Tieferlegung der Gleise auch gar keine B 15-Brücke und weitere Brücken wie bei Kloster Moosen nötig. Dass moderne Straßenbrücken über eine ebenerdige Bahnstrecke mächtig groß werden, kann man einige Kilometer weiter östlich von Dorfen, kurz vor Heldenstein sehen. Dort steht eine im Rohbau schon fertige, geradezu gigantische neue Brücke über die Bahnstrecke in der Landschaft. Wie kilometerlange Lärmschutzwände durch eine Ort aussehen, ist in Ampfing zu begutachten.

Eine Tieferlegung erscheint der Bahn unbezahlbar

Die Bahn müsse bei ihren Planung einem "Minimierungsgebot" folgen, erklärt Bahnsprecher Schmidt. Man müsse Lärm minimieren, aber auch mit dem Geld des Bundes möglichst sparsam umgehen. Eine Tieferlegung der Gleise wie von Brandhuber gefordert erscheint der Bahn unbezahlbar. Zu Lärmschutzmaßnahmen könne er nicht viel sagen, sagt Schmidt: "Wir wissen nicht, ob es eine Lärmschutzwand sein wird, und wenn es eine ist, wie hoch diese wird." Vielleicht kann es ja auch anders gemacht werden. Es gibt neue Ideen im Lärmschutz, zum Beispiel relativ niedrige Wände direkt neben den Gleisen, die den Lärm direkt von den Zugrädern wegschlucken sollen. Außerdem sollen bis 2020 alle Güterwagen der Bahn mit Flüsterbremsen ausgerüstet sein. Allerdings gibt es in Deutschland etwa 180 000 Güterwagen, von denen nur ein Drittel der Deutschen Bahn gehören.

Eines ist aber klar: Bis die Bahnstrecke München - Mühldorf tatsächlich mit einem zweiten Gleis und einer Stromleitung ausgebaut ist, werden noch etliche Jahre vergehen. Noch immer befinde sich das Projekt im Stadium der Vorplanung, sagt Schmidt, allerdings im Übergang zur Phase der detaillierteren Entwurfs- und Genehmigungsphase. Die kann auch deswegen beginnen, weil der Bund die dafür nötigen Millionen nun fest zugesagt hat. Im Jahr 2019, so die grobe Zeitplanung, können die Ausbaupläne dann beim Eisenbahnbundesamt vorgelegt werden. Das wird nach eingehender Prüfung den Planfeststellungsbeschluss fassen, gegen den vor Gericht geklagt werden kann. Ist juristisch alles durchgefochten, kann der Bau beginnen.

© SZ vom 29.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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