Diskussion über Straßenausbaubeitragssatzung:Die Frist rückt näher

Diskussion über Straßenausbaubeitragssatzung: In welche Richtung geht der Streit um die Satzung? Knicken die Gemeinden ein, oder müssen Gerichte die Sache klären?

In welche Richtung geht der Streit um die Satzung? Knicken die Gemeinden ein, oder müssen Gerichte die Sache klären?

(Foto: Renate Schmidt)

Bis zum 31. Januar sollen Bockhorn und Lengdorf die Aufhebung ihrer Straßenausbaubeitragssatzungen rückgängig machen, fordert das Landratsamt. Die Bürgermeister machen aber - nichts.

Von Gerhard Wilhelm, Bochkorn/Lengdorf

Die Gemeinden Bockhorn und Lengdorf leisten weiter Widerstand gegen eine Aufforderung des Landratsamtes. Die beiden Gemeinderäte hatten ihre jeweiligen Straßenausbaubeitragssatzungen aufgehoben, und das Landratsamt hat sie nun aufgefordert, diese Aufhebung zu widerrufen. "Der Gemeinderat kam nach einer Diskussion zu dem Schluss, das wir das nicht tun werden. Wenn, dann soll das Landratsamt uns einen diesbezüglichen Bescheid zuschicken", sagt Bockhorns Bürgermeister Hans Schreiner (FWG). Auch Lengdorfs Bürgermeisterin Gerlinde Sigl (CSU) will der Aufforderung nicht nachkommen. Wie es nun weiter geht, ist offen: "In Sachen Straßenausbaubeitragssatzung und der Gemeinde Bockhorn ist das Landratsamt Erding nochmals an die Regierung von Oberbayern herangetreten, mit der Bitte um konkrete Weisung bezüglich des weiteren Vorgehens", teilt Pressesprecherin Claudia Fiebrandt-Kirmeyer mit.

Nur acht von 26 Kommunen im Landkreis - Dorfen, Forstern, Isen, Langenpreising, Ottenhofen, Walpertskirchen, Wartenberg und Wörth - haben eine Straßenausbausatzung, die regelt, wie Straßenanlieger sich an den Kosten für die Erneuerung einer Ortsstraße oder deren Ausbau beteiligen müssen. Zwei Gemeinde haben sie nachträglich aufgehoben: Lengdorf und Bockhorn. In der jüngsten Gemeinderatssitzung in Bockhorn im Januar habe man aber schon einmal darüber geredet, ob man die Satzung von 2011, wenn sie der Gemeinde aufgezwungen werde, überarbeiten will, sagt Bürgermeister Schreiner. Konkrete Formulierungen sollen aber erst gefasst werden, wenn die schriftliche Anweisung des Landratsamtes vorliege. Schreiner kann sich vorstellen, dass man zu einer Art "Bockhorner Gesetz" vor der Straßenausbaubeitragssatzung zurück kehren könnte. Dabei würden die Beiträge nicht nach der Länge des an Straßen anliegenden Grundstückes festgelegt, sondern pauschal auf alle Grundstücksbesitzer in Baugebieten. Bockhorns Bürgermeister ist sich aber nicht sicher, ob dies nicht dem Sinn der Satzung widerspricht. "Die Frage nach der Gerechtigkeit ist schwer zu beantworten."

Auch Lengdorfs Bürgermeisterin Gerlinde Sigl ist nicht bereit, den Aufhebungsbeschluss von 2008 zu widerrufen. "Ich bin der Meinung, das Landratsamt soll erst einmal begründen, warum unser Beschluss nicht gültig ist. Das ist letztlich eine Sache, die ein Gericht klären muss. Aber das ist nicht die einzige Satzung, wegen der ich vor Gericht gehe." Sie werde deshalb bis zum Fristende, die das Landratsamt gesetzt habe, dem 31. Januar, nichts machen. "Wenn einer rebelliert, dann das Landratsamt. Wir haben schon vor langer Zeit die Satzung aufgehoben. Deswegen lasse ich mir keine grauen Haare wachsen."

Erst wieder akut geworden ist die Frage nach einer Satzung zum Straßenausbau durch ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. November 2016. Hohenbrunn wollte seine Satzung nicht mehr anwenden, um die Bürger von diesen Kosten zu verschonen. Die Gemeinde könne dies selber leisten, meinte man. Der Verwaltungsgerichtshof präzisierte daraufhin, dass es sich bei der Satzung um eine "Soll-Regelung" handle, die eigentlich eine "Muss-Regelung" sei und ließ Hohenbrunn abblitzen.

Daraufhin sah sich Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) gezwungen, die Gemeinden Bockhorn und Lengdorf darauf hinzuweisen, dass sie eigentlich eine Satzung haben und diese auch anwenden müssen, weil ein Aufhebungsbeschluss nach der Lage rechtlich ungültig sei. Das Urteil vom November korrigierte eine früher geltende Auffassung, dass Gemeinden auf die Satzung verzichten können, wenn sie anderweitig über genügend Geld verfügen, um den Straßenausbau ohne Beiträge der Anwohner zu finanzieren.

Stadt- und Gemeinderäte sowie Bürgermeister, die das Gesetz missachteten, können nach Bayerstorfers Worten "in enorme rechtliche Schwierigkeiten geraten." Denn der vorsätzliche Verzicht auf Gebühreneinnahmen könnten als Straftatbestand gewertet werden. Das würde die Aufhebungen der Satzungen ja akzeptieren, aber die Regierung von Oberbayern als Aufsichtsbehörde sei strikt dagegen. Bayerstorfer betonte aber, dass er niemanden zwingen werde, eine Satzung zu erlassen - im Hinblick auf 18 Gemeinden im Landkreis, die keine Straßenausbaubeitragssatzung haben.

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