Christkindlmarkt Erding:Streit um die Wurst geht weiter

Gericht gibt dem Kläger recht, eine Einigung ist damit dennoch nicht in Sicht

Von Florian Tempel, Erding

Im Streit um einen Bratwurststand am Erdinger Christkindlmarkt hat das Landgericht Landshut dem Kläger Sascha Schmid recht gegeben: Da seine Nichtzulassung nicht begründet war, muss ihm nachträglich ein Standplatz auf dem Christkindlmarkt frei gemacht werden. Fritz Steinberger, der als Vorsitzender des Verschönerungsvereins Erding den Christkindlmarkt seit Jahrzehnten organisiert, bot Schmid in Absprache mit der Stadtverwaltung einen Platz am Rand des Markts an der Langen Zeile an.

Dort hatte sich Schmid bereits im vergangenen Jahr mit seinem Schwenkgrill in einer von der Stadt Erding gestellten Holzhütte installiert. Auch 2015 war er von Steinberger zunächst abgelehnt worden. Die Stadtverwaltung hatte ihm dann aber diesen Platz gegeben, um die Sache zu befrieden. Das Problem: Für Schmids eigene, recht große Bratwursthütte ist der Platz an der Langen Zeile nicht groß genug. Sein Schwenkgrill in einer kleineren, städtischen Hütte ist jedoch aus Brandschutzgründen wohl gar nicht erlaubt. Es sieht deshalb ganz danach aus, dass Schmid nicht auf Steinberges Angebot eingehen wird. Sein Münchner Rechtsanwalt Karl Jusek hatte vor Gericht gefordert, dass der Verschönerungsverein seinen eigenen Verkaufsstand mitten am Kleinen Platz seinem Mandanten Schmid überlassen sollte. Das hatte jedoch Steinberger als Ding der Unmöglichkeit abgelehnt.

Wenn Schmid sich nicht darauf einlässt, doch noch seinen Wurststand an der ihm angebotenen Stelle einzurichten, wird die gerichtliche Auseinandersetzung in die nächste Runde gehen. Dabei ist vieles möglich. Steinberger und der Verschönerungsverein können in Berufung gegen das Landshuter Urteil gehen. Schmid kann seinerseits einen Antrag auf Zwangsgeld stellen, um den Druck auf Steinberger zu erhöhen, so dass doch noch ein anderer, besserer und größerer Platz am Christkindlmarkt für ihn frei gemacht wird.

Nur eines ist schon mal geklärt: Für den Christkindlmarkt im kommenden Jahr wird es endlich klare Regeln geben, wer dort einen Stand bekommt und wer nicht. Steinberger sagte, man werde sich an dem in München praktizierten System orientieren. Kriterien sind zum Beispiel Ortsansässigkeit, Attraktivität des Angebots und die persönliche Zuverlässigkeit eines Standbetreibers.

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