Befugnisse überschritten:Bedrohliche Situation mildert Strafmaß

Befugnisse überschritten: Gefährlich nahe war ein Taxifahrer auf dem Warteraum-Gelände einer Gruppe von Flüchtlingen und Helfern gekommen. Da klickten die Handschellen.

Gefährlich nahe war ein Taxifahrer auf dem Warteraum-Gelände einer Gruppe von Flüchtlingen und Helfern gekommen. Da klickten die Handschellen.

(Foto: Renate Schmidt)

Ehemaliger Securitymitarbeiter wird wegen Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte einem Taxifahrer, der unerlaubt mit hohem Tempo ins Flüchtlingsaufnahmelager Erding gebraust war, Handschellen angelegt

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Mit dem heutigen Wissen über Terroranschläge mit Lastwagen oder Autos war die Situation, die ein Taxifahrer am 3. November 2015 gegen 20 Uhr im Flüchtlingsaufnahmelager auf dem Fliegerhorst mit seinem Verhalten heraufbeschworen hatte, äußerst gefährlich für Asylbewerber, Helfer und Securityleute. Der 42-jährige Taxler hatte zunächst mit seinen Fahrgästen, Flüchtlinge, an der Einfahrt warten müssen. Irgendwann verlor er die Geduld, scherte aus und brauste mit 50 bis 60 Stundenkilometern ins Auffanglager - knapp an einer Gruppe von Asylbewerbern und Flüchtlingshelfern vorbei. Nach rund 100 bis 150 Meter wurde er gestoppt. Zwei Securityleute legten ihm Handschellen an. Und damit überschritten sie ihre Befugnisse, wie Amtsrichter Andreas Wassermann sagte. Der angeklagte 25-jährige damaliger Sicherheitsmitarbeiter wurde wegen Freiheitsberaubung deshalb nun zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zwölf Euro verurteilt.

Für den jungen Mann sah es anfangs schlecht aus. Zum einen weil er aus der Haft ins Amtsgericht geführt wurde, da er eine Geldstrafe aus einem Urteil im vergangenen Jahr nicht bezahlen konnte. Zudem war er zur ersten Verhandlung im Oktober unentschuldigt nicht erschienen und konnte erst im Februar festgenommen werden. Zudem war er ohne Anwalt vor Gericht.

Nach der Version des Angeklagten waren er und sein Kollege am Eingangsbereich eingeteilt, um ankommende Fahrzeuge zu stoppen, bis sie erfasst waren und Besucherausweise erhalten hatten. "Da war richtig Action", wie der 25-Jährige sagte. Auch den Erdinger Taxifahrer habe man angehalten und gbeten zu warten, bis jemand vom Malteser Hilfsdienst komme, um ihn zu bezahlen. Der Fahrer habe "gejammert" und gesagt, dass er keine Zeit habe. Nach ein paar Minuten sei er dann plötzlich "losgerast" und hätte beinahe eine Gruppe von Flüchtlingen und Helfern angefahren. Es sei Alarm ausgelöst worden, die Tore seien geschlossen worden, und ein anderes Fahrzeug habe das rund 50 bis 60 Stundenkilometer schnelle Taxi gestoppt. Als sie bei ihm angekommen seien, musste der Fahrer aussteigen. Der sei nervös gewesen und habe "herumgefuchtelt". Er habe dies als bedrohliche Situation empfunden, sagte der Angeklagte. Daraufhin habe er dem Taxifahrer die Hände auf dem Rücken mit Handschellen gefesselt und ihn ins Wachhäuschen geführt. Dort habe man ihm später auf Anweisung des Sohns des Sicherheitschefs, der den Taxifahrer gekannt habe, die Handschellen wieder abgenommen. Die Ehefrau des Taxlers regte die Behandlung ihres Mann so sehr auf, dass sie ihn drängte, noch am Abend Anzeige zu stellen.

Der Taxifahrer schilderte den Vorfall anders: Er habe fast 20 Minuten warten müssen. Dann habe er seine Fahrgäste direkt zu den Maltesern fahren wollen, da die Frau auf der Rückbank ständig geweint habe. Nach rund 100 Meter sei er gestoppt und aufgefordert worden, aus dem Auto zu steigen und sich auszuweisen. Das habe er dann getan, um eine Eskalation zu verhindern. Er sei aber ruhig gewesen und sei sich keiner Schuld bewusst. Dann habe man ihm Handschellen angelegt.

Ein damals anwesender Rettungsassistent und ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer bestätigten indes, dass der Taxifahrer sehr wohl mit großem Tempo gefahren sei und auch sehr knapp an einigen Flüchtlingen vorbei. Zudem sei er sehr aufgebracht gewesen. "Ich habe die Situation sehr wohl als bedrohlich empfunden", sagte der Rettungsassistent vor Gericht.

Richter Wassermann sah deshalb eine Vielzahl von "mildernden Umständen". Der Angeklagte habe aber seine Befugnisse als privater Sicherheitsdienst überschritten. Er habe den Taxifahrer nicht mit Handschellen fesseln dürfen, nachdem dieser ihm den Ausweis gezeigt hatte. Aber er sei offenbar "völlig unzureichend ausgebildet" gewesen und hätte in diesem "hochsensiblen Bereich" gar nicht eingesetzt werden dürfen. Für den 25-Jährigen war es nach eigenen Angaben der erste Einsatz als Securityangestellter nach einer Woche im Dienst. Belastend war, dass er bereits zwölf Einträge im Strafregister hatte, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz, schwerem Raub und Diebstahl. Seine neue Strafe wurde mit der alten zusammengelegt, womit aus 220 nun 250 Tage Haft wurden - wenn er die Geldstrafe nicht zahlen kann.

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