Beamter des Landratsamts vor Gericht:Keiner Schuld bewusst

Erding Das Amtsgericht Erding hat am Mittwoch einen Beamten des Landratamts wegen Vorteilsannahme zu 120 Tagessätzen á 60 Euro verurteilt. Der Mann ist für die Erteilung von Taxikonzessionen zuständig, zugleich hatte er an eine Fahrerin einen sogenannten Betriebssitz privat vermietet. Nach einem Streit über die Abrechnung hatte die Taxlerin 2015 mit einer Anzeige den Stein ins Rollen gebracht. Mit dem Schuldspruch steht für den 41-Jährigen nun beruflich viel auf dem Spiel. Die Möglichkeit der Berufung hat er sich offen gelassen.

Der Beamte war und ist bis dato im Landratsamt Erding zuständig für die Vergabe der Taxikonzessionen. Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass der Taxifahrer für seinen Betrieb einen Sitz im Landkreis nachweisen kann. Laut Amtsgericht Erding hatte der Beamte 2013 an eine Taxlerin ein Büro unter seiner Privatadresse im Landkreis vermietet - parallel wurden damals auch die Formalitäten für die Konzession abgewickelt. Als Miete waren 100 Euro im Monat vereinbart, zudem beglich die Frau für den Beamten auch die Steuern, die für die Mehreinnahmen durch die Mieteinkünfte anfielen. 2015 sei es dann bei der Abrechnung zu "Differenzen" gekommen, berichtet Stefan Priller, Pressesprecher des Amtsgerichts Erding. Die Frau erstattete gegen den Beamten Anzeige wegen Vorteilsannahme. Ein Strafbefehl wurde erlassen, gegen den der Mann Einspruch erhob.

Bei der Gerichtsverhandlung am Mittwoch hatte die Staatsanwaltschaft zunächst auf 180 Tagessätze plädiert. Das Gericht verhängte schließlich 120 Tagessätze und ordnete zugleich die Einziehung von 1700 Euro an - das sind die Mieteinnahmen, die 2013 und 2104 von der Taxlerin gezahlt wurden.

Die Verteidigung konnte keinen "funktionalen Zusammenhang" zwischen der Erteilung der Konzession und der Vermietung erkennen, also zwischen beruflichen und privaten Interessen, berichtet Priller. Ihr Argument: Der 41-Jährige habe als Anwärter beim Landratsamt sehr wohl seine private Vermietungstätigkeiten angezeigt. Als er dann in die Abteilung für die Taxikonzessionen gewechselt habe, sei er davon ausgegangen, dass dies im Amt bekannt sei. Juristen sprächen hier von einem "sogenannten vermeidbaren Verbotsirrtum", informiert Priller. Heißt: "Der Angeklagte ist davon ausgegangen, dass die Sache nicht strafbar ist." Dies habe sich strafmildernd ausgewirkt. Der Angeklagte sei nach aber wie vor der Auffassung, dass er unschuldig ist. Im Übrigen habe der Vorgesetzte des 41-Jährigen in der Verhandlung klar zu erkennen gegeben, dass er derselben Auffassung ist.

Dennoch: Mit dem Strafmaß gilt der 41-Jährige jetzt als vorbestraft. Wie sich das auf seine Tätigkeit im Landratsamt Erding auswirken wird, muss sich noch zeigen. Nachdem im September 2015 Ermittler sowohl seine Privaträume wie auch sein Büro im Landratsamt durchsucht hatten, war von Seiten der Behörde ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet worden. Dieses lag bis zur Verhandlung auf Eis. "Wir mussten bis jetzt von der Unschuldsvermutung ausgehen. Das hat sich nun geändert", sagt Claudia Fiebrandt-Kirmeyer, Pressesprecherin des Landratsamts Erding. Das Urteil des Amtsgerichts werde die Disziplinarentscheidung "in erheblichen Maße beeinflussen".

Was das nun für den Beamten konkret bedeutet, ist noch nicht entschieden. Die Bandbreite der Sanktionen reichen ganz allgemein von einem Verweis, über Geldbuße, Kürzung der Bezüge und Zurückstufung. Einen Verlust des Beamtenstatuts würde Priller in diesem Fall ausschließen. Aber dennoch stehe für den 41-Jährigen viel auf dem Spiel. Priller geht davon aus, dass der Anwalt dem Beamten des Landratsamts sicher raten werde, Berufung einzulegen.

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