Arbeitsgericht:Schlussstrich unter Personalaffäre

KAB einigt sich mit umstrittenem Diözesansekretär. Das Arbeitsverhältnis endet nun offiziell zum 30. Juni

Von peter becker, Freising

Einen Schlussstrich haben die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) und Herr F. unter ihre Zusammenarbeit gezogen. Das Verfahren vor der Kammer des Freisinger Arbeitsgerichts endete mit einem Vergleich. Dieser beinhaltet, dass die fristlose Kündigung, welche die KAB im März dieses Jahres gegen ihren Diözesansekretär ausgesprochen hat, gegenstandslos ist und in eine ordentliche, betriebsrechtliche Kündigung umgewandelt wird, die erst zum 30. Juni wirksam wird.

Als Ausgleich für den Verlust seines Arbeitsplatzes zahlt die KAB ihrem Angestellten, der bis dahin freigestellt ist, 10 000 Euro. In seinem Zeugnis stellt sie ihm die Note "gut" aus. Beide Parteien verpflichten sich, gegenüber Unbeteiligten Stillschweigen über die Gründe der Kündigung und den Inhalt des Vergleichs zu bewahren. Dies bezieht sich insbesondere auf mögliche Pressemitteilungen. Außerdem ist das Schlichtungsverfahren, das für Juli mit der Erzdiözese vereinbart war, hinfällig.

Beide Parteien waren sichtlich bemüht, den Rechtsstreit beizulegen. Der hat eine lange Vorgeschichte, die während der Verhandlung nicht mehr zur Sprache gekommen war. Hintergrund ist, dass F. zu Veranstaltungen im Namen der KAB Redner eingeladen hatte, deren Ruf in der Öffentlichkeit umstritten ist. Unter anderem die Sozialdemokraten im Landkreis Freising hatten dagegen beim KAB-Landesverband protestiert.

Ende des vergangenen Jahres schloss die Organisation mit F. eine Vereinbarung, der zufolge er seine Veranstaltungen zuvor mit dem Diözesanverband München-Freising absprechen sollte. Einen Filmabend, den die KAB so nicht genehmigen wollte, hielt F. dann in Eigenregie unter seinem Namen ab. Der gezeigte Film enthielt Sequenzen, in denen Journalisten der Freisinger Presse verbal attackiert wurden. Für die KAB war damit das Maß voll.

Eine gütliche Einigung vor dem Freisinger Arbeitsgericht war zunächst gescheitert, weshalb die Verhandlung nun vor einer Kammer mit zwei ehrenamtlichen Richtern eine Neuauflage erfuhr. Der Rechtsbeistand der KAB berichtete, dass sich seitdem wenig getan habe. Die Organisation sehe nun dem Schlichtungsverfahren mit der Erzdiözese entgegen, die für Juli anberaumt sei. Diese hat zum Ziel, Meinungsverschiedenheiten zwischen kirchlichem Arbeitgeber und Angestelltem beizulegen. Das entspricht der Idee des Betriebsfriedens in der kirchlichen Dienstgemeinschaft.

Die Anwältin von F. bekundete, dass ihre Partei durchaus an einem Vergleich interessiert sei. Voraussetzung sei, dass die KAB ihrem Mandanten eine Abfindung von 10 000 Euro zahle. Deren Rechtsbeistand ging es vor allem darum, wieder Ruhe in die Reihen der Organisation zu bringen. Er verwies darauf, dass im Herbst Diözesantag sei. Bis dahin sollte die Angelegenheit vom Tisch sein. Er wisse nur nicht so recht, wie er den Vergleich den Mitgliedern vermitteln solle. "Lassen Sie es gut sein", meinte der Vorsitzende Richter. "Die Sache ist so, wie sie nun eben mal ist." Ob die Angelegenheit beim Diözesantag tatsächlich nicht mehr zur Sprache kommt, ist eher ungewiss. Was ein KAB-Mitglied, das als Zuhörer im Gerichtssaal saß, vor sich hin murmelte, ließ eher auf das Gegenteil schließen.

Auch Susanne Schönfelder, Geschäftsführerin des KAB-Verbands München-Freising, lag an einer friedlichen Einigung. Es bestehe keine Absicht, F. bezüglich seiner beruflichen Zukunft Steine in den Weg zu legen, signalisierte sie an die Adresse des Richters. Beide Parteien zogen sich zu einer längeren Beratung zurück und bekundeten anschließend ihre Kompromissbereitschaft.

"Wir wollen einen Schlusspunkt setzen", bekundete der Rechtsbeistand der KAB. Wichtiger Bestandteil der Vereinbarung ist, über die Inhalte des Vergleichs Stillschweigen zu bewahren. Die Vorwürfe gegen F. sollen nicht aufrecht erhalten werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: