Amtsgericht:Vorstrafe vermieden

22-Jähriger schlägt Polizisten - wegen Körperverletzung verurteilt

Um eine Vorstrafe und damit einen Eintrag ins Bundeszentralstrafregister ist ein 22-jähriger Angeklagte herum gekommen, der auf dem Taufkirchener Volksfest im vergangenen Jahr einem Polizeibeamten in Zivil zwei Faustschläge an den Kopf verpasst hatte. Was folgte, war eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Körperverletzung. Gegen den Strafbefehl über 120 Tagessätze hatte er Widerspruch eingelegt, womit er vorbestraft gewesen wäre und wohl seine Ausbildung nicht beenden hätte können. Da nicht nachgewiesen werden konnte, dass der 22-Jährige tatsächlich beim Zuschlagen wusste, wen er schlägt, wurde die Anklage wegen Widerstands fallen gelassen. Allerdings wurde er wegen Körperverletzung zu 70 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Dieses Urteil akzeptierte der 22-Jährige sofort.

Es war ein lustiger und von reichlich Alkohol bestimmter Abend, den eine Clique auf dem Volksfest am 16. Juli verbrachte. Zunächst mit Bier im Festzelt und dann noch im Weinzelt. Etwa zwei Promille hatte der Angeklagte kurz nach Mitternacht. Auf dem Nachhauseweg kam es zwischen ihn und seinem Freund zum Streit, nach Angaben des 22-Jährigen unter anderem wegen eines verschwundenen Handys. Den ersten schlichteten Sicherheitskräfte vor Ort, der zweite am Busparkplatz wurde dann handfester mit Geschubse und wohl auch mit Schlägen mit der flachen Hand. Es seien aber keine Fäuste geflogen, beteuerten sowohl der 22-Jährige als auch sein Freund.

Zwei Polizisten in Zivil sahen den Streit und schritten ein. Wie genau, das konnte nicht geklärt werden. Der geschlagene Polizist konnte nur mit Sicherheit sagen, dass er den Freund des Angeklagten von hinten weggezogen habe. Der Angeklagte hatte aber nur gesehen, dass jemand seinen Freund plötzlich angreift und der zu Boden stürzt. "Da habe ich einfach nur rot gesehen und wollte ihn verteidigen. Die Schläge waren im Affekt, es tut mir leid, was passiert ist", sagte der 22-Jährige. Für den Polizeibeamten bedeuteten die Faustschläge eine Schädelprellung und einen Tag Arbeitsunfähigkeit. Sowohl er wie auch seine Kollegin hatten vor Gericht erklärt, dass der Angeklagte akustisch auf jeden Fall hätte hören müssen, dass sie sich als Polizisten ausgaben. Aber es könnte sein, dass er es in der Streitsituation, zudem betrunken und bei dem Umgebungslärm gar nicht wahrgenommen habe. Auch die Staatsanwältin rückte vom Vorwurf des Widerstands gegen Polizisten ab, und der Weg für eine geringere Strafe war frei.

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