Amtsgericht Erding:Wer hat die fehlenden Laptops?

Amtsgericht

Am Erdinger Amtsgericht wird der Fall des schweren Diebstahls verhandelt.

(Foto: Renate Schmidt)
  • 26-Jähriger soll 30 Laptops im Wert von rund 15 000 Euro aus einer Lagerhalle am Flughafen gestohlen haben.
  • Auch der dritte Verhandlungstag am Amtsgericht Erding bringt noch keine Klarheit.
  • Sein Verteidiger sieht keine eindeutigen Beweise, dass sein Mandant die Computer entwendet hat, da Videoaufnahmen fehlen.

Aus dem Gericht von Gerhard Wilhelm

Auch am dritten Verhandlungstag ist es im Fall des Vorwurfs des schweren Diebstahls gegen einen 26-Jährigen am Erdinger Amtsgericht zu keinem Urteil gekommen. Auf Wunsch des Verteidigers sollen nun zwei weitere Zeugen Aufschluss darüber geben, ob die aus einer Lagerhalle am Flughafen verschwundenen 30 Laptops dort gestohlen wurden oder an einem anderen Ort. Konkret geht es um unterschiedliche Höhen der Waren auf einer Palette. Die Höhe der gestapelten Laptops auf einer Palette, die die Logistikfirma verlassen hat, soll laut Aussage des Chefs der Firma deutlich sichtbar niedriger gewesen sein als die, die angekommen ist. Doch ausgerechnet die Videoaufnahmen vom Tag der An- und Ablieferung lagen dem Gericht nicht vor. Nur die von der Tatnacht.

Sicher ist laut Aussage eines forensischen Sachverständigen nur, dass der 26-jährige Angeklagte unerlaubt nachts in der Firma war und mit einem Gabelstapler etwas in einen Lastwagen verlud. Das gab der Verteidiger des Angeklagten auch zu. Seiner Meinung nach gibt es aber keinerlei Beweise, dass es sich bei der Ladung um die Laptops im Wert von fast 15 000 Euro handelte, um deren Verschwinden es geht.

Nachdem der Geschäftsführer, der den Angeklagten mit seiner These von den unterschiedlichen Höhen belastete, zuletzt wegen Krankheit vor Gericht nicht aussagen konnte, war ein weiterer Verhandlungstag notwendig geworden. Der Geschäftsführer blieb bei seiner Aussage, dass er auf einem Video ganz kurz, "für ein oder zwei Sekunden", das Gesicht des ehemaligen Mitarbeiters gesehen habe. Da zur Tatzeit nur die Notbeleuchtung gebrannt habe, müsse sich der Täter schon sehr gut in der Halle ausgekannt haben, um nicht mit dem Gabelstapler bei seinem Diebstahl an eine andere Palette zu fahren. Als ihm von der Firma, die die Laptops geliefert bekam, gemeldet wurde, dass 30 Stück fehlen, habe er die Polizei informiert und sich die Mühe gemacht, die Überwachungsvideos anzusehen.

Die Videos liegen nur zwei Wochen lang vor

Der Beweisantrag des Verteidigers, sich alle Videos anzusehen, auf denen der angebliche Höhenunterschied zu sehen ist, musste von Richterin Sabine Schmaunz letztlich abgelehnt werden - mangels Vorhandensein. Warum diese Aufnahmen fehlen, konnte der Zeuge nicht beantworten. Er habe sie aber gesehen, ebenso sein damaliger Disponent und ein Mitarbeiter der Firma, die die Palette zum Endkunden transportierte. Ob es diese Aufnahmen noch gibt, konnte er nicht sagen. Die Kameras würden vom Flughafen betrieben und der Firma nach zwei Wochen nicht mehr zur Verfügung stehen. Dass man den Täter nicht in dem Teil der Lager sehen kann, in dem die Palette mit den Laptops steht, weil die dortigen Kameras verhängt wurden, war für den Firmenchef kein Grund davon auszugehen, dass man sich nicht dort bedient habe. Auf Nachfrage des Richters konnte der Geschäftsführer aber nicht ausschließen, dass auch von einer anderen Palette etwas fehle, da die Firma nicht wisse, was genau in welcher Menge angeliefert werde. Er bestätigte, dass es sich aus dem Wissen um eine angeblich geringere Höhe bei der Laptoppalette um eine Rückschluss handle, nicht um exaktes Wissen.

Mit den zwei weiteren Zeugen will der Verteidiger klären lassen, ob nur der Geschäftsführers den Höhenunterschied bemerkte, oder auch anderer Personen. Für die Verteidigung ist klar: "Die Palettenhöhe bei der An- und Auslieferung ist identisch." Damit könne sein Mandant sie nicht gestohlen haben.

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