Amtsgericht Erding:Völlig abgebrannt

57-Jähriger bezahlt Tankrechnung nicht und gelobt Besserung

Am 6. Mai dieses Jahres war der 57-jährige Angeklagte völlig am Ende. Man hatte ihm schon vor zwei Monaten den Job gekündigt, seine Mutter war vor Kurzem gestorben, seine Lebensgefährtin hatte ihn verlassen und anstatt sich arbeitslos zu melden, war er von Baustelle zu Baustelle im Landkreis gefahren und hatte sich erkundigt, ob man ihn als Hilfsarbeiter einstellen könnte. Völlig abgebrannt hatte er schließlich an einer Tankstelle in Dorfen für 50 Euro getankt und dann an der Kasse behauptet, er habe seine EC-Karte vergessen und werde wiederkommen, um zu bezahlen. Weil er das nicht tat, war er nun wegen Betrugs am Amtsgericht Erding angeklagt.

"Ich hätte mich schon früher arbeitslos melden sollen", sagte der 57-Jährige. Dann wäre das nicht passiert. Mittlerweile habe er das nachgeholt, aber außer einem schriftlichen Bewilligungsbescheid und einer Essensmarke im Wert von 25 Euro habe er noch nichts erhalten. Sein Vermieter habe sich bereit erklärt, ihm vorerst die Miete zu stunden, aber ansonsten gehe es ihm noch nicht viel besser. Die zehn Kilometer von seinem Wohnort bis Erding habe er zu Fuß zurückgelegt und seit Tagen nichts gegessen. Am Tattag sei er völlig verzweifelt gewesen: "Ich wusste nicht mehr, wie es weiter geht." Die Anklage gab er zu: "Ich bereue es. Ich mach das auch wieder gut, so schnell es geht." Er habe jetzt auch einen Job in Aussicht; Ende September, Anfang Oktober könne er anfangen.

Er habe von einem Tag auf den anderen als Selbstständiger seinen Auftrag verloren. Das Unternehmen, für das er gearbeitet habe, hätte für seine Tätigkeit kein Budget mehr gehabt. In der Hoffnung, er finde rasch wieder einen Job, habe er sich nicht bei der Arge gemeldet.

Aufgrund des relativ geringen Beutewerts, des Geständnisses, der Schuldeinsicht und der Reue, wertete dies die Staatsanwaltschaft zu seinen Gunsten. Zu seinen Lasten wurde jedoch seine Vorstrafenliste ausgelegt, die acht Eintragungen aufwies, davon sieben Vermögensdelikte. Die Staatsanwaltschaft forderte daher 100 Tagessätze zu je 20 Euro.

Richterin Sabine Schmaunz betonte hingegen, dass er die meisten dieser Delikte bereits in den 1990er Jahren begangen habe, sie sollten daher nicht überbewertet werden. Sie verurteilte ihn zu 60 Tagessätzen zu je 15 Euro: "Der Hintergrund war Ihre angespannte finanzielle Situation", sagte sie in der Urteilsbegründung.

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