Amtsgericht Erding:Stockbesoffen und renitent

19-Jähriger verurteilt, der beim Herbstfest Polizisten verletzt und beleidigt hatte

Von Thomas Daller, Erding

Der 19-jährige Angeklagte ist ein Prackel Mannsbild; ein Maurerlehrling im zweiten Lehrjahr. Auf dem Herbstfest in Erding im vergangenen Jahr hatte man mehrere Polizeibeamte benötigt, um ihm Herr zu werden. Er hatte zuerst rumgepöbelt und wollte auf einen anderen Gast losgehen, bis die Polizisten ihm Handschellen anlegten und zur Wiesenwache brachten. Dort beschimpfte er den Dienstleiter mit nicht druckreifen Beleidigungen und als man ihn zwecks Blutentnahme ins Klinikum brachte, leistete er weiter Widerstand: Einen Beamten versetzte er einen Kopfstoß, einen anderen bespuckte er und auch die Beleidigungen gingen weiter. Am Klinikum wurde er von zwei weiteren Polizeibeamten empfangen, die man zur Unterstützung angefordert hatte. Als sie ihn in das Gebäude bringen wollten, ließ er sich plötzlich fallen, wodurch eine Polizistin eine Zerrung erlitt. Sie war anschließend mehr als einen Monat krank geschrieben. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn daher der Körperverletzung in zwei Fällen und wegen Beleidigung in drei Fällen an.

Der Angeklagte konnte sich nur noch in groben Zügen an die Vorfälle erinnern. Er hatte vor dem Herbstfestbesuch erst bei einem Spezl zwei Halbe Bier getrunken, dann bei einem weiteren drei bis vier und auf dem Herbstfest kam noch die eine oder andere Maß dazu. Zur Tatzeit hatte er ungefähr einen Pegel von 2,6 Promille. Außerdem fand man in seinem Blut auch noch Spuren von Haschisch; irgendwann im Laufe dieses rauschigen Abends hat er wohl auch noch an einem Joint gezogen.

Vor Gericht war er ziemlich kleinlaut und die Sache tat ihm offenbar sehr leid. Jeden der als Zeugen erschienenen Polizisten bat er um Entschuldigung. Er könne es nicht ungeschehen manchen, aber normalerweise sei er nicht aggressiv. Aber weil ihn an dem Abend eine Freundin versetzt habe, sei er gekränkt und frustriert gewesen.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe hielt seine Aussage nicht für plausibel, dass er ansonsten keinen Alkohol trinke. Mit 2,6 Promille liege man im Straßengraben, wenn man Alkohol nicht gewohnt sei. Sie forderte, dass er ein Jahr lang keinen Alkohol trinken und keine Drogen nehmen dürfe, was er bei mehreren Screenings nachweisen müsse.

Richter Michael Lefkaditis verurteilte ihn nach Jugendrecht zu einem Freizeitarrest sowie acht Tagen Sozialdienst. Außerdem wies er ihn an, ein Jahr enthaltsam zu leben und Kontakt zur Drogenberatung bei Prop aufzunehmen. Zudem muss er Schmerzensgeld an die verletzte Polizistin zahlen. Wenn er den richterlichen Weisungen nicht nachkomme, werde er zusätzlichen Arrest anordnen.

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