Amtsgericht Erding:Schläge auf der Toilette

Angeklagter muss 1200 Euro Geldauflage bezahlen

Eigentlich, so der 28-jährige Angeklagte, sei er gar nicht der Typ, der eine Niederlage im Fußball mit Alkohol runter spüle. Aber er habe sich von seinen Freunden nach einer 0:6 Pleite überzeugen lassen, doch noch in die E3-Disco in Dorfen zu gehen. Der Abend endete mit einer vorsätzlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung und jetzt am Amtsgericht Erding mit einer Geldauflage von 1200 Euro, die der Angeklagte an den Malteser Hilfsdienst zahlen muss. Schon im Vorfeld hatte der Angeklagte dem Geschädigten zudem freiwillig 800 Euro Schmerzensgeld bezahlt.

Es floss reichlich Alkohol an dem Abend in der Disco. Vier bis fünf Bier und ein paar Kräuterschnaps seien es wohl gewesen, sagte der Angeklagte, der ohne Verteidiger vor Gericht erschienen war. Auf der Toilette sei er dann auf einen Bekannten gestoßen, mit dem er eigentlich gar keinen Streit habe. Er habe sich an eine ältere Geschichte erinnert, die ein Freund von ihm erlebt habe. Dabei sei es um ein Überholen auf der Straße gegangen, um einen Stein, der auf die Windschutzscheibe des Bekannten geflogen sei und um eine Anzeige, die dieser erstattet habe. Dass der dann auf der Toilette zu allem nur gesagt habe: "Ja mei, was hätte ich sonst machen sollen", habe ihn provoziert. Was folgte, waren mehrere Schläge mit der Hand und offenbar einmal mit der Faust gegen den Kopf durch den Angeklagten. Das Opfer berichtete vor Gericht, er sei richtig geschockt gewesen von den Schlägen, weil es vorher noch nie Probleme mit dem Angeklagten gegeben habe. Er trug am Hals ein Hämatom davon und war danach eine Woche wegen Schwindel und Kopfschmerzen krank geschrieben. Eine Schädelprellung habe aber nicht vorgelegen. Die Empfehlung der Ärzte: dreimal täglich eine Ibuprofenablette nehmen.

Der Angeklagte räumte gleich zu Beginn der Verhandlung alles ein. Er sei schuldig und er werde sich auch nicht mit zu viel Alkohol heraus reden. Schon im Vorfeld hatten sich beide bei einem Täter-Opfer-Ausgleich persönlich getroffen und der Angeklagte seinem Opfer 800 Euro als Schmerzensgeld übergeben. Dieser erklärte, er hab den Ausgleich angenommen und sie hätten keine Probleme miteinander. Wenn er es könnte, würde er den Strafantrag zurück ziehen. Als er als Zeuge entlassen wurde, ging er mit einem "Servus" an den Angeklagten aus dem Gerichtssaal.

Während die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro forderte, beließ es Richter Andreas Wassermann bei einer Geldauflage von 1200 Euro an die Malteser. Sollte aber innerhalb eines Jahres sich der 28-jährige Angeklagte noch was zu schulden kommen lassen, müsse er zudem die 2400 Euro zahlen.

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