Amtsgericht Erding:Marihuanabestellung per Whatsapp

Schöffengericht verurteilt 22-Jährigen zu 18 Monaten Haft auf Bewährung wegen gewerbsmäßigem Handel mit Drogen

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Auch Drogengeschäfte werden heute bequem mit dem Smartphone abgeschlossen, Messenger wie Whatsapp machen es möglich. Dumm nur, wenn man die Nachrichten nicht löscht und das Handy damit zum wichtigen Beweismittel wird. Vor dem Schöffengericht räumte der 22-jährige Angeklagte über seinen Verteidiger den Vorwurf des gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in geringfügigen Mengen aber ohnehin vollständig ein. Als "Erklärung", nicht als "Entschuldigung", gab sein Verteidiger an, dass der junge Mann in einer "besonderen Lebenssituation" gewesen sei: die Mutter in U-Haft, und er und sein ein Jahr jüngerer Bruder hätten nicht die Miete aufbringen können, da beide in Ausbildung steckten. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung.

Zum Verhängnis wurde dem 22-jährigen Angeklagten aber die Observierung eines Käufers von ihm. Bei einem Treffen wurden beide von Polizeibeamten kontrolliert und im Rucksack des 22-Jährigen geringe Mengen Marihuana festgestellt. Eine Hausdurchsuchung erbrachte dann beim Käufer zwar nur geringe Menge Drogen - aber bei der Vernehmung auch den Namen des Verkäufers, den des Angeklagten. In dessen Wohnung wurden die Drogenfahnder fündiger: 29 Gramm Marihuana. Das hätte alles nun noch nicht zu einer Verurteilung zu 18 Monaten geführt, wenn bei der Polizei drei Tage später nicht ein anonymer Anruf eingegangen wäre. Der Anrufer behauptete, dass in einer leeren Wohnung in der Siedlung, in der der Angeklagte wohnte, Marihuana gelagert werde. Die anschließende Wohnungsdurchsuchung erbrachte in einer Tüte im Bad 221 Gramm Marihuana, neben zwei Zigarettenstummel mit DNA-Spuren.

Bei der erneuten Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten wurden in einem Nachtkästchen von ihm Schlüssel gefunden. Während der 22-Jährige keine Aussagen machte, erklärte die inzwischen aus U-Haft entlassene Mutter, das seien die Schlüssel zu der durchsuchten Wohnung. Laut dem ermittelnden Kriminalbeamten machte der Angeklagte zunächst bei der Vernehmung auf der Dienststelle keine Angaben. Dafür aber dessen IPod und IPhone: Darauf waren Videos zu sehen, wie er sich einen Joint dreht. Zudem zeigten Chats per Whatsapp, dass er die Geräte zur Kommunikation mit Abnehmern benutzte. Darüber erfolgten die Bestellungen. Beide Geräte blieben als Beweismittel deshalb einzogen, ebenso wie die 120 Euro, die bei den Drogen gefunden wurden. "Das Marihuana werden sie wohl auch nicht mehr bekommen und die zwei Zigarettenstummel werden sie wohl nicht wollen", sagte Amtsrichter Björn Schindler zum 22-Jährigen, der verständnisvoll nickte.

Zu Lasten des Angeklagten sprach, dass er bereits vier Einträge im Zentralstrafregister hat, unter anderem einmal wegen Betäubungsmittelbesitz. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, da der Angeklagte kurz vor dem Abschluss seiner Ausbildung stehe und gute Chance auf Übernahme bei der Firma habe, und somit eine positive Sozialprognose.

Der Verteidiger sah dies ebenso, die Firma würde hinter ihrem Azubi stehen. Zudem sei "menschlich nachvollziehbar", dass er in seiner schwierigen Lebenssituation zu der Zeit abgerutscht sei. Zuvor habe er sich an Behörden und Schuldberatung gewandt und keine Hilfe bekommen. Auch Richter Schindler betonte die gute Sozialprognose, zudem hätten zwei Monate Untersuchungshaft offenbar so viel Eindruck hinterlassen, dass er künftig nicht mehr straffällig werde.

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