Amtsgericht Erding:20-Jähriger beißt Polizisten in Oberarm

Der Angeklagte wurde schon mehrfach betrunken handgreiflich, jetzt verurteilt ihn ein Schöffengericht zu 21 Monaten Jugendhaft. Nach einem Streit mit seiner Freundin hatte er die Beamten attackiert

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Als der Angeklagte in Handschellen ins Gericht geführt wurde, kam er aus einer Jugendstrafanstalt, in der er seit Oktober 2017 sitzt. Allerdings nicht wegen der vorsätzlichen Körperverletzung, die er Anfang Juli 2017 verübt hatte und wegen der er vor Gericht stand, sondern wegen einer Tat zwei Jahre davor. Auch damals war er unter Alkoholeinfluss handgreiflich geworden. Im Juli hatte der damals 20-Jährige sich mit zwei Polizeibeamten angelegt, die die Mutter seiner Lebensgefährtin nach einem lautstarken Streit gerufen hatte. Als die Beamten schlichten wollten, rastete der 20-Jährige aus. Nur mit Mühe konnten er gebändigt werden, er biss einen Beamten in den Arm. Das Schöffengericht verurteilte ihn zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung.

Das Bild, das die Jugendgerichtshilfe von dem Angeklagten zeichnete, war von einer sehr schwierigen Kindheit gekennzeichnet. Mit 13 Jahren warf ihn der Tod seiner Großmutter, bei der er lange Zeit aufgewachsen war, aus der Bahn. Sein leiblicher Vater hätte ihn anschließend lieber in einer Erziehungsanstalt gesehen als daheim. Seine Schulausbildung ist voller Brüche, eine Ausbildung machte er nie. Ein soziales Jahr im Marienstift in Dorfen beendete er vorzeitig wie einen Job in der Therme nach einem Monat, weil ihm die Arbeitszeiten nicht gefielen. Sogar seine Berufungsverhandlung am Landgericht Landshut wegen einer Körperverletzung 2015 auf dem Dorfener Volksfest verpasste er, weshalb er die am Amtsgericht Erding verhängte Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten im Oktober antreten musste. Mit 13 fing er mit Cannabiskonsum an, mit 14 kam Alkohol hinzu.

An die Nacht des 1. Juli kann sich der Angeklagte nach Mitteilung seiner Verteidigerin nicht mehr so recht erinnern. Nur dass er sich mit seiner Freundin, mit der er seit vier bis fünf Jahren zusammen sei und einen eineinhalbjährigen Sohn habe, gestritten habe. Daraufhin sei er weggegangen, um sich zu beruhigen. Ohne Alkohol hätte dies vielleicht geklappt, aber er trank einiges. Zur Tatzeit hatte er 1,6 Promille Alkohol im Blut. "Und wenn ich getrunken habe, bin ich ein anderer Mensch. Deshalb will ich nicht ausschließen, dass alles genauso passiert ist. Ich möchte mich entschuldigen", sagte der 21-Jährige. Das ist in der Vergangenheit laut dem Bundeszentralregister dreimal passiert.

Nach den Ermittlungen und Zeugenaussagen ist folgendes geschehen: Beim Streit mit seiner Freundin steckte er seine Faust in ihren Mund und hielt sie so fest am Hals, dass sie keine Luft mehr bekam. Irgendwann gelang es ihr, um Hilfe zu rufen. Die Mutter, die unterhalb der Wohnung lebt, rief die Polizei an, die nicht zum ersten Mal dort auftauchen musste. Die Freundin machte jedoch niemals eine Anzeige, obwohl er ihr im Streit schon auch mal eine "Watschn" gegeben habe. "Ich habe gelernt, damit zu leben", sagte sie.

Als der Angeklagte die Polizei nach mehrmaligen Aufforderung in die Wohnung ließ, sagte er zu ihnen, dass sie dort gar nichts zu suchen hätten. Als die Polizistin versuchte, die Freundin mit dem Kind von dem Angeklagten weg zu ziehen, wurde er rabiat. Bis er endgültig am Boden fixiert werden konnte, vergingen Minuten. Der 25-jährige Polizist war bei der Rangelei in den Oberarm gebissen worden, seine 32-jährige Kollegin hatte der Angeklagte an den Haaren gezogen, ihr einige auch ausgerissen, so dass ihr am Tag danach noch die Kopfhaut weh tat. Zudem hatten beide Polizisten blauen Flecken.

Amtsrichter Michael Lefkaditis sah für den Angeklagten nur noch eine Chance: Er soll die verhängte Jugendstrafe nutzen, für sich und für seine Freundin und das gemeinsame Kind. Er müsse sich seiner Sucht- und Aggressionsproblematik stellen und eine Therapie machen und an seiner schulischen und beruflichen Zukunft arbeiten. "Sie müssen endlich lernen, für sich und für andere Verantwortung zu übernehmen. Mit ihrem derzeitigen Verhalten sind sie für niemanden ein Vorbild." Schon gar nicht für den Sohn.

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