Amtsgericht Erding:Bewährungsstrafe ausgehandelt

Zwei 33-Jährige gestehen Diebstahl eines Tresors aus Erdinger Bäckerei. Bei der Tat richten sie hohen Sachschaden an

Von Gerhard Wilhelm, Erding

War es pure "Unverfrorenheit" gepaart mit "hoher krimineller Energie", wie die Staatsanwältin meinte, oder eine "planlose- und kopflose Aktion", die nur aus "Dummheit" passierte? Das Schöffengericht konnte dies letztlich nicht klären, da beide Angeklagten während der Verhandlung ein Geständnis ablegten, dass sie tatsächlich im September 2016 in eine Erdinger Bäckerei eingebrochen waren und den daraus entwendeten Tresor am Tag darauf in einem Sportheim aufbrechen wollten. Die weitere Beweisaufnahme beschränkte sich deshalb nur mehr auf die Befragung der sachbearbeitenden Kriminalhauptkommissarin. Nachdem sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht nicht öffentlich verständigt hatten, wurde beide wegen besonders schweren Diebstahl und mehrfachen Sachbeschädigung zu elf, beziehungsweise acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Laut der Ermittlungen und den Geständnissen waren die beiden jeweils 33-jährigen Angeklagten in der Nacht vom 21. September in die Bäckerei eingebrochen indem sie eine Sicherheitstüre aufbrachen. Dabei richteten sie einen Schaden in Höhe von 3761 Euro an. In der Bäckerei entwendeten sie einen fest verankerten Tresor. Da sie ihn nicht aufbekamen, schleppten sie ihn auf einem Rollwagen weg und deponierten ihn in einem Gebüsch. Am Tag darauf kamen sie mit einer dritten Person zurück, die beide Angeklagten aber lediglich beschreiben konnten. Der sollte ihnen helfen - gegen eine Beteiligung an der Beute - den Tresor aufzubekommen. Als ungestörten Arbeitsplatz für die Flexarbeiten hatten sie ein nahe gelegenes Sportheim ausgesucht. Nach den Ermittlungen wurde dort tatsächlich nur eine Hintertüre aufgebrochen und nichts gestohlen. Da die Täter offenbar eine Kehrmaschine als Sackkarren missbrauchten, entstand rund 700 Euro Sachschaden insgesamt.

An die 450 Euro im Tresor kamen die Drei aber nicht. Wie die Kriminalbeamtin sagte, war das flackernde Licht des Flexens im Sportheim zu später Stunde einigen Personen aufgefallen und hatten dies der Polizei gemeldet. Den Polizisten gelang die Festnahme von zwei Tätern im angrenzenden Bauhof, die seitdem in Untersuchungshaft saßen. Der dritte, der Unbekannte, konnte flüchten.

Zunächste hatte die Staatsanwaltschaft den beiden Angeklagten sogar bandenmäßigen Diebstahl vorgeworfen, weil sie zu dritt die Taten begangen haben sollen. Laut den Geständnissen und eines der beiden Verteidiger soll es sich bei der Tat aber eher um einen Akt der Verzweiflung gehandelt haben. Einer der beiden gab an, dass er eigentlich in Italien - beide sind Rumänen und leben bei Mailand - ein Fahrgastbeförderungsunternehmen aufmachen wollte. Dazu sei er und sein Kumpel, der als zweiter Fahrer dienen sollte, nach Deutschland gefahren, da es dort die besten Gebrauchtfahrzeuge gebe. In der Münchner Bahnhofsgegend hätte sie aber das ganze Geld "verspielt und versoffen". Daraufhin seien sie auf den Gedanken mit dem Einbruch gekommen.

Der Verteidiger fand für die Angeklagten viele Entschuldigungen. Ja, man frage sich, warum beide ohne Geld nicht einfach zurück nach Italien gefahren seien. "Es sind halt Leute aus einem anderen Kulturkreis, die vielleicht ganz anders ticken als wir." Außerdem sei es "nur" ein Einbruch in ein Geschäftshaus und nicht in eine private Wohnung gewesen. Er selber habe sich öfters gefragt: "Ist mein Mandant einfach dumm?"

Die Staatsanwältin sah dies naturgemäß anders. Zwar spreche für beide Angeklagten, dass sie letztlich ein Geständnis abgelegt hätten, einer der Angeklagten aber erst vor Gericht. Und ja, es spreche auch für sie, dass sie sich bei den Geschädigten entschuldigt hätten und sogar schon eine Wiedergutmachung des Schadens begonnen hätten. Zudem seien sie zumindest in Deutschland nicht vorbestraft und bei einem Fall könne man noch nicht von bandenmäßigem Vorgehen sprechen. Für sie zeige die Tat, dass man mit hoher krimineller Energie vorgegangen sei. "Man kommt sonst nicht auf die Idee nach Deutschland zu fahren und wenn man das Geld verprasst hat sich auf illegale Weise neues zu besorgen."

Da man sich im Vorfeld auf den Strafrahmen geeinigt hatte, sprach Richter Björn Schindler die Haftstrafen nur zur Bewährung auf drei Jahren aus. Zudem habe vielleicht schon die viereinhalb Monate dauernde Untersuchungshaft eine "spürbare Reaktion" hinterlassen. Man könne zudem nicht beweisen, dass die beiden Angeklagten nur nach Deutschland gekommen seien, um dort Straftaten zu verüben. Zuletzt gab Schindler beiden eine eindringliche Mahnung mit, obwohl beide beteuerten, dass sie das eine Warnung für sie sei und sie nie mehr straffällig werden würden: "Sie sind auf offener Bewährung draußen. Verstoßen sie dagegen, könnte es sein, dass sie doch in Haft müssen."

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