Alte Regelung bleibt:Kleben und kleben lassen

Schärfere Plakatverordnung für Vereine in Dorfen abgewehrt

Es ist nicht so, dass die Stadt Dorfen eine traurig-hässlichen Anblick bieten würde, weil überall Plakate das Ortsbild verschandeln. Doch mit einer neuen Plakatierverordnung wollte Bürgermeister Heinz Grundner (CSU) die Stadt noch etwas aufgeräumter machen. Künftig sollten Plakate nur noch auf fünf städtischen Plakatwänden zugelassen sein. Auf denen man die Plakate auch nicht selbst anbringen dürfte, sondern nur ein von der Stadt Dorfen offiziell mit dieser Aufgabe betrauter Plakatierer. Die Mehrheit des Stadtrats erteilte einer solchen Verordnung jedoch eine Absage. Eine Neuerung wurde indes für gut befunden: Politische Wahlplakate dürfen in der Stadt Dorfen künftig nur noch auf sieben Anschlagtafeln angebracht werden, die dann extra für sechs Wochen aufgestellt werden. Im Außengebiet der 100 Quadratkilometer großen Stadt Dorfen, wo es keine kommunalen Wahlplakatwände geben wird, darf jede Partei zusätzlich maximal 20 Wahlposter in althergebrachter Weise am Straßenrand aufstellen.

Stadtrat Heiner Müller-Ermann (SPD) hatte klar gemacht, was in Dorfen beinahe illegal geworden wäre: Die hübschen Plakate des Kulturellen Arbeitskreises etwa, die mit einem Linolschnitt von Hermann Winter auf das traditionelle Marktplatz hinweisen und derzeit in soliden Alurahmen-Aufstellern in der Stadt verteilt zu sehen sind. Oder die Plakate der lokalen Agenda 21-Gruppe neben den Stadttoren und am Marktplatz, die auf das nächste Repair-Café im Kinder- und Jugendhaus aufmerksam machen. "Es gehört zu einer Stadt, dass man Plakate hat", sagte Heiner Müller-Ermann, "und es wäre verheerend, wenn wir den Vereinen ein wichtiges Werbemittel nehmen würden."

In der alten Fassung der Dorfener Plakatierverordnung ist geregelt, dass "auf Plakatständern befestigte Anschläge, die auf Veranstaltungen innerhalb des Stadtgebiets hinweisen, eine Größe von DIN A 1 nicht überschreiten und frühestens 14 Tage vor und längsten drei Tage nach der angekündigten Veranstaltung angebracht werden ausnahmsweise zugelassen" sind. Dabei bleibt es auch, allerdings mit einer Verschärfung: Wer in diesem Sinn plakatieren will, muss 100 Euro Kaution bei der Stadt hinterlegen. Wenn die Plakatständer nicht pünktlich abgeräumt werden, verfällt die Kaution.

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