Von Florian Tempel

Jeder durfte ein bisschen herumballern: Zum Jahreswechsel feuerten ein Party-Gastgeber und seine Freunde Platzpatronen und Leuchtraketen in den Himmel. Sie luden Bilder davon bei Facebook hoch - letztlich ein teures Vergnügen.

Das war schon eine ganz besondere Silvestergaudi. Die Gäste einer Party in Erding durften zur Jahreswende 2009/2010 ein paar Schüsse aus zwei Flinten ihres Gastgebers in den nächtlichen Himmel abfeuern, mit Platzpatronen- und Leuchtstoffmunition.

NABU fordert Verbot von Bleimunition Bild vergrößern

Weil seine Partygäste mit Platzpatronen und Leuchtstoffmunition herumballerten, muss ein 27-jähriger Erdinger 1000 Euro Strafe zahlen. (© dpa/ZB)

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Da sich einige Neujahrsschützen stolz mit Schießprügel in der Hand fotografieren ließen, irgendjemand die lustigen Fotos in Facebook hochlud und auch die Polizei die Bilder sah, wurde der Spaß für den Gastgeber, 27, und zwei seiner Gäste, 32 und 41 Jahre, ein letztlich teures Vergnügen: Die drei Männer kamen zwar am Amtsgericht Erding um Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz herum, müssen aber jeweils 1000 Euro Geldbuße zahlen.

Der Silvesterparty-Gastgeber ist passionierter Jäger. Einige Tage vor Silvester kaufte er bei einem Fachhändler Munition für die Jagd. In dem Geschäft wurde auch sogenannte Silvestermunition angeboten und er griff zu: eine Packung verschiedenfarbiger Leuchtraketen für seine Doppelflinte Kaliber 16 und eine Schachtel Platzpatronen für sein Repetiergewehr Kaliber 12. In der Neujahrsnacht holte er daheim pünktlich um Mitternacht die beiden Gewehre und die Munition aus seinem Waffentresor. Und dann durfte jeder, der wollte, ein bisschen rumballern.

Nach Ansicht des Gastgebers war dieses Vergnügen rechtlich einwandfrei. Denn seines Wissens, "darf jeder auf einem Grundstück schießen, wenn das Geschoss das Grundstück nicht verlässt". Leuchtstoffmunition und Platzpatronen hätten ja wohl keine Projektile und außerdem habe man nur von seinem Grundstück aus in den Himmel geschossen.

Rechtsanwalt Martin Paringer assistierte, "es wäre ja auch völlig unsinnig, wenn Silvestermunition hergestellt und verkauft wird, die man nur auf dem Schießstand abfeuern darf". Außerdem habe sein Mandant seinen Gästen die Gewehre nicht einfach so überlassen. "Ich war jeder Zeit im Einzugsbereich", gab der Gastgeber zu Protokoll, und dozierte "die rechtliche Grundlage ist, solange ich daneben stehe, ist das absolut korrekt". Seine beiden mitangeklagten Gäste, die durch die Facebook-Bildergalerie identifiziert worden waren, beteuerten zudem, "es war alles auf seinem Hof, in seinem Grundstück drinnen."

So ganz stimmte das wohl nicht. Denn zwei Zeugen, ein Freund und die Schwester des Party-Gastgebers, sagten unbefangen aus, es sei auch vom Gehweg vor dem Haus aus geschossen worden. Sie wussten aber nicht zu sagen, von wem genau. Mit einem Gewehr auf dem Gehweg auch nur rumzustehen, kann bereits den Tatbestand des "unerlaubten Führens einer Waffe" erfüllen oder - im Fall des Gastgebers, der ja einen Waffenschein hat - Beihilfe dazu sein. Richter Aksel Kramer war sich zwar selbst nicht so ganz sicher, riet jedoch den Angeklagten, lieber das Angebot einer Einstellung gegen eine Geldbuße anzunehmen. Das taten sie, damit die Sache "vom Tisch ist", wie Anwalt Paringer befand.

Die Angeklagten versprachen zudem, sie würden "so was nie wieder tun". Was Richter Kramer ihnen zumindest insoweit glaubte, dass sie wohl kaum jemals wieder "solche Bilder auf Facebook stellen" würden.

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(SZ vom 30.10.2010/olkl)