Änderung des Bebauungsplans:Nachverdichtung in Aufkirchen

Im Baugebiet Aufkirchen Ost sollen künftig mehr Wohneinheiten erlaubt sein. Das hat der Gemeinderat Oberding am Dienstag einstimmig beschlossen. Dazu muss der Bebauungsplan Nr. 18 "Aufkirchen Ost" aus dem Jahr 1988 abgeändert werden. 2. Bürgermeister Anton Nußrainer (Wählergruppe Oberding), der die Sitzung leitete, verwies darauf, dass der Bebauungsplan "ein erhebliches Nachverdichtungspotenzial" besitze. Der inzwischen 29 Jahre alte Bebauungsplan weise relativ große Einzelhausgrundstücke von 699 bis zu 1020 Quadratmetern auf. Für eines der Grundstücke liege eine konkrete Anfrage zu einem Doppelhaus vor, berichtete Nußrainer. Aufgrund des wachsenden Wohnraumbedarfs und steigender Grundstückspreise schlug die Bauverwaltung folgende Änderungen vor: Die zulässige Grundfläche wird erhöht, neben Einzel- ist künftig auch eine Doppelhausbebauung möglich, die zulässige Anzahl der Wohneinheiten wird neu festgesetzt und beträgt nun maximal drei Wohneinheiten je Einzelhaus und maximal zwei Wohneinheiten je Doppelhaushälfte. Der Gemeinderat befürwortete einstimmig die Änderung.

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