Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs:"Ohrfeige fürs KVR"

Das Kreisverwaltungsreferat haben im Streit um die Demonstration gegen die Sicherheitskonferenz vor Gericht eine Schlappe erlitten. Als "rechtswidrig" bezeichnete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zwei KVR-Auflagen.

Bernd Kastner

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) wollte, dass der Polizei "jederzeit" Zugang zu den Lautsprecherwagen zu ermöglichen sei. Das KVR habe die Gefahrenprognose der Polizei übernommen, ohne selbst die zu erwartende Situation auf der Demonstration einzuschätzen.

"Dies wird den rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gerecht", rüffeln die Richter. Da der Lautsprecherwagen ein "zentrales Kundgebungsmittel" sei, würde der unbeschränkte Zugang der Polizei zu ihm das Versammlungsrecht "unverhältnismäßig" einschränken. Sollten vom Wagen aus Straftaten begangen werden, könne die Polizei ohnehin einschreiten. Wenn aber von dort aus nur Festnahmen verkündet würden, sei "nicht erkennbar, welche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hier bekämpft werden soll", so die Richter.

Als "rechtswidrig" werteten die Richter auch die Auflage, dass das Abspielen von Musik mit beleidigendem Inhalt "zu den strafbaren Handlungen" zähle. Der KVR-Bescheid sei "unklar und letztlich systematisch nicht ohne weiteres nachvollziehbar".

Angelika Lex, Anwältin des Demo-Organisators Claus Schreer, nannte das Urteil eine "Ohrfeige fürs KVR". In einem anderen Streitpunkt bekam die Behörde jedoch Recht: Das Tragen von venezianischen Masken blieb verboten. Damit würde das Vermummungsverbot verletzt oder zumindest umgangen, so das Gericht. Das von Lex angerufene Bundesverfassungsgericht lehnte eine Eilentscheidung ab.

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