Die "Münchner Weißwurst" darf überall hergestellt werden. Münchens Metzger hadern schwer mit der Entscheidung des Patentgerichts.
War es nicht in München geschehen? War es nicht in einer von entschlossenen Trinkern bevölkerten Kaschemme namens "Zum ewigen Licht", wo ein Wirt namens Moser Sepp aus Verzweiflung über eine Lieferung zu weicher Bratwürste diese in Schweinsdärme füllte und erhitzte?
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Weißwürste können im Ausland hergestellt und dann bei in München als Münchner Weißwürste verkauft werden. (© Foto: ap)
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Die Kunden, keine Menschen der Verfeinerung, seien begeistert gewesen, sagt man; so geschehen zu München, am 22.Februar 1857. Diese Geschichte, so hat der Stadtarchivar Richard Bauer in verdienstvollen Feldforschungen nachgewiesen, ist schön, hat aber einen Nachteil: Sie stammt wahrscheinlich nicht. Wurstvarianten dieser Art soll es nämlich schon im Spätmittelalter gegeben haben, und keineswegs nur in München.
Diese betrüblichen Fakten aus der Vergangenheit machen die Lage der Münchner Metzger in der Gegenwart nicht besser. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit durch alle Instanzen hat das Bundespatentgericht nun entschieden: Die Bezeichnung "Münchner Weißwurst" ist nicht "geographisch geschützt".
Vor Schreck kein Kommentar
Es dürfte den Münchnern auch nicht helfen, dass sie sich in einer "Schutzgemeinschaft" genannten Abwehrfront zusammengeschlossen haben, die nun eilig über mögliche Rechtsmittel berät. Ihr Vorsitzender Markus Brandl, Chef der Großmetzgerei Vinzenz Murr, wollte das Urteil vor Schreck nicht kommentieren.
Es sieht nämlich nicht gut aus für die Beschützer der wahren Wurst. In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung, über welche die SZ berichtete, schreiben die Patentrichter: Für die Frage, ob die Münchner Weißwurst eine geschützte Bezeichnung nach EU-Recht - wie etwa Champagner oder Emmentaler - sei, sind "die tatsächlich feststellbaren Marktverhältnisse" ausschlaggebend. Diese zeigten, dass "Münchner Weißwürste in der vorgeschriebenen lebensmittelrechtlichen Qualität seit Jahrzehnten mengenmäßig weit überwiegend aus anderen Regionen Bayerns und nicht aus München stammen." Deshalb sei die Münchner Weißwurst eine "regionale, hauptsächlich südbayerische, jedoch keine auf den Herstellungsort München beschränkte Spezialität".
Doch, es darf
"Es ist für die Qualität schade", sagt Georg Schlagbauer, Obermeister der Metzger-Innung. "Es wird jetzt leider auch Weißwurst geben, die nur aus Schweinefleisch besteht. Das ist ja eine Preisgeschichte. Die Fleischindustrie spart, indem sie Kalbfleisch durch Schweinefleisch ersetzt." Die Wahl zwischen Schweinefleisch und Kalbfleisch steht dem Hersteller trotz der strengen Münchner "Weißwurst-Leitsätze" nämlich frei. Ob seine Dosen-Weißwurst auch Kalbfleisch enthält oder nicht, ob er sich freut oder nicht - all das will Peter Kraus, Fleischfabrikant im niederbayerischen Neustadt und einer der Kläger gegen ein "Weißwurst-Patent", nicht verraten.
Ludwig Wallner, Inhaber der Gaststätte Großmarkthalle und Produzent mehrfach ausgezeichneter magerer Weißwurst (100 Prozent Kalbfleisch!), ist überrascht. "Ich hätte gedacht, wir haben vielleicht ebensolchen Erfolg wie die Nürnberger mit ihren Rostbratwürsten." Im letzten Dezember hatte Evi Brandl, Senior-Chefin von Vinzenz-Murr, gesagt: "Es darf doch nicht sein, dass Weißwürste in Polen oder Tschechien hergestellt und dann bei uns als Münchner Weißwürste verkauft werden." Doch, urteilten die Patentrichter, es darf.
(SZ vom 18.02.2009/pfau)
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Dieses Urteil ist, zumindest für den Laien, schon eingermassen unverständlich.
Hinsichtlich der Herkunftsbezeichnung besteht ein internationales Übereinkommen, das sogenannte "Madrider Abkommen". Wesentlich Teile dieses Abkommens sind in den EU-Zollkodex übernommen worden und werden relativ restriktiv geprüft und sanktioniert.
Nachstehend ein Zitat zu den massgeblichen Textstellen, welche wohl dem Urteil des Patentgerichts diametral entgegenstehen.
Zitat
"Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "falschen oder irreführenden Kennzeichnung" ist eine nähere Bestimmung nötig. In der Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung findet sich die Auslegung, dass die Herkunftsangabe dann falsch bzw. irreführend ist, wenn sie von den beteiligten Verkehrskreisen in einer Weise verstanden wird, die den tatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht. Eine wichtige Beurteilungsgrundlage, wann dies der Fall ist, stellt Artikel 24 Zollkodex dar."
Das Urteil ist wahrlich keine Katastrophe.
Übrigens: Der Weißwurst-Knigge von Werner Siegert definiert nur "Original Münchner Weißwurst" als in der Stadt selbst geborene. Vielleicht wäre die Schutzgemeinschaft mit dieser Benennung erfolgreich gewesen.
Ansonsten bestellt doch kein Mensch eine "Münchner Weißwurst" sondern schlicht "Weißwurst" (bzw. "-würscht", man will ja sattwerden).
Guten Morgen,
wenn es die Weißwürste schon so lange auch außerhalb von München gibt, die Geschichte über die Wiege der Weißwurst im "Zum alten Licht" nichts weiter als eine schöne Anektode für Altmünchner, Stadtführer und Touristen ist, dann ist das Urteil doch nur korrekt.
So ist das heutzutage nun mal mit "regionalen Spezilalitäten"; der Südtiroler Bauerspeck wird zum größten Teil von Schweinen aus Dänemark, Holland und Ostdeutschland hergestellt, die Nordseekrabben in Marokko gepult.....
....die Müncher Metzger müssen sich halt jetzt selbst Gedanken machen, wie sie sich am Markt von den minderwertigen Massenprodukten abheben - per Gerichtsbeschluß wäre das natürlich bequemer gewesen.
Sie sollen das am besten als Herausforderung und Chance betrachten.
und noch Etwas: Wahrscheinlich würden die Weißwürste das Dreifache kosten, wenn sie nur von Münchner Metzgern gemacht werden würde. Denn am Ende geht es doch nur ums Geschäft und erst in zweiter Linie um Tradition.
Grüße wfg
Wenn diese Wurscht aus dem Ausland kommt, möchte ich nicht wissen, wie viele Konservierungsmittel drin sein müssen, denn sonst würde sie den letzten Rest des Weges wohl schon "aus eigener Kraft" zurücklegen können :-)