Die Stadtsparkasse hingegen verwahrte sich gegen den Vorwurf der Diskriminierung. Ihre Anwälte von der Kanzlei SKW Schwarz lehnten eine gütliche Einigung und einen außergerichtlichen Vergleich ab. Deshalb kam es nun zum Urteilsspruch. Anwalt Maier hatte argumentiert, die Stadtsparkasse habe ganz offensichtlich negativ auf die Schwerbehinderung von Thomas S. reagiert.
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Er wirft der Bank vor, sie habe nicht, wie bei Bewerbungen von Behinderten vorgeschrieben, den Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung des Unternehmens ausreichend angehört beziehungsweise habe sie sich geweigert, die Mitwirkung dieser Gremien offenzulegen. Außerdem hätte die Stadtsparkasse nach Auffassung von Rechtsanwalt Maier Thomas S. zum Vorstellungsgespräch einladen müssen.
Der Gesetzgeber schreibe öffentlichen Arbeitgebern vor - und als solche sei die Stadtsparkasse zu verstehen -, dass eine Einladung von schwerbehinderten Menschen zu einem Vorstellungsgespräch nur entbehrlich sei, "wenn die fachliche Eignung fehlt", so Maiers Argumentation.
Diese fachliche Eignung sieht die Stadtsparkasse bei Thomas S. trotz seiner Ausbildung und seiner langjährigen Beschäftigung bei der Dresdner Bank jedoch nicht als gegeben. Der Bewerber sei nicht berücksichtigt worden, weil ihm die Qualifikation für die ausgeschriebene Stelle des Bankkaufmanns fehle, heißt es in der Klageerwiderung. Die Ausschreibung habe sich an Bewerber gerichtet, "die begeisterungsfähig und akquisitionsstark und befähigt sind, aktiv auf Kunden zuzugehen".
Nicht akquisitionsstark
Weil sich Thomas S. bei der Dresdner Bank auf eigenen Wunsch von der Position des Finanzberaters in das Backoffice versetzen habe lassen, "musste die Beklagte zwingend davon ausgehen, dass der Kläger entgegen den geforderten Qualifikationsvoraussetzungen nicht akquisitionsstark und darüber hinaus nicht befähigt ist, aktiv auf Kunden zuzugehen".
Zudem könne er keine kontinuierliche Beschäftigung in der Bankwirtschaft nachweisen - so habe er sich zuletzt mit einer Künstler- und Konzertagentur selbständig gemacht. Die Schwerbehindertenvertretung der Bank sei im Übrigen zum Zeitpunkt der Entscheidung "urlaubsbedingt und dienstreisebedingt abwesend" gewesen.
Diese Argumentation konnte das Arbeitsgericht nicht überzeugen. Es verurteilte die Stadtsparkasse dazu, Thomas S. 6364,99 Euro Schadensersatz sowie 10.500 Euro Entschädigung zuzüglich Zinsen zu zahlen. Die Bank selbst sieht dennoch weiterhin keine Benachteiligung von Thomas S. Weil bislang weder das Urteil noch dessen Begründung in schriftlicher Form vorliegen, lehnt die Stadtsparkasse vorerst weitere Stellungnahmen zu dem Fall ab.
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(SZ vom 10.02.2010/hes)
Partyzone Flußufer
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Hier wird sehr schön verdeutlicht, dass die Stadtsparkasse kein gemeinütziger Verein ist, sondern ein knallhartes Wirtschaftsunternehmen, bei dem die Gewinnmaximierung und die Vergütung der FÜNF Vorstände an oberster Stelle stehen. Schon die Aussage "nicht akquisitionsstark und darüber hinaus nicht befähigt ist, aktiv auf Kunden zuzugehen" deutet doch darauf hin, dass es bei der Stadtsparkasse keine Berater sondern nur noch Verkäufer gibt, die möglichst viele Produkte, dem unwissenden Kunden aufs Auge drücken sollen. Aus eigener Erfahrung kann ich diese nur bestätigen. Bei jeden Besuch einer Filiale der SSKM wird man bereits am Schalter äußerst aufdringlich mit neuen Produkten belästigt, obwohl man "nur" seinen Freistellungsauftrag ändern wollte. Besonders Lebensversicherungen sollen wohl dort zur Zeit besonders vertrieben werden. Allerdings wird die schlechte Verzinsung und die nachgelagerte Versteuerung dabei verschwiegen (= Verkäufer statt Berater).
Einfach Initiativbewerbungen versenden, und wenn ein potentieller, öffentlicher Arbeitgeber so freundlich ist, die Unterlagen mit "Nein Danke" zurückzuschicken, dann blecht er.
Prima, hat es wieder jemand geschafft, allen anderen Bewerbern das Leben zukünftig schwerer zu machen!
Hoffentlich bedanken sich alle zukünftigen Bewerbern bei dem Herrn.
Bei der Bewerbung auf eine Behinderung hinweise, die man gar nicht sehen würde und die beim 1. Gespräch gut hätte erörtert werden können. Ziemlich kurzfristig gedacht und zum Schaden aller anderen Behinderten. Mal gucken, wann die Pommes-Bude pleite geht, die er jetzt aufmacht.
...Zitat "Zudem könne er keine kontinuierliche Beschäftigung in der Bankwirtschaft nachweisen" Also er war laut Artikel genau 1 Jahr nicht in seinem Beruf tätig und das soll einen unqualifiziert machen nachdem man 9 Jahre in dem Beruf gearbeitet hatte? Liebe Arbeitgeber aber sowas ist echt ein Witz.