16.000 Euro Entschädigung - das muss die Stadtsparkasse einem Schwerbehinderten zahlen, der wegen seiner Behinderung als Bewerber ausgeschlossen wurde.
Die Stadtsparkasse gilt gemeinhin als sehr sozial engagiert. Sie unterstützt mit ihren Stiftungen kulturelle Projekte ebenso wie bedürftige und benachteiligte Menschen. Doch der Fall eines 37-jährigen Schwerbehinderten lässt die Bank nun in einem weniger sozialen Licht erscheinen.
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Wegen seiner Behinderung sei er bei der Münchner Stadtsparkasse vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen worden, klagt ein Mann an. (© Foto: dpa)
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Der Mann hatte sich bei der Stadtsparkasse als Bankkaufmann beworben, war aber trotz entsprechender Ausbildung, langjähriger Berufserfahrung und guter Arbeitszeugnisse nicht als möglicher Kandidat für die Stelle zugelassen worden. Er zog daraufhin vor das Arbeitsgericht, das die "Bank der Stadt" nun dazu verurteilte, dem Münchner Schadensersatz und eine Entschädigung zu zahlen.
Trotz sehr guter Qualifikationen ausgeschlossen
Thomas S. (Name geändert) hatte von 1995 an bei der Dresdner Bank gelernt und nach seiner dreijährigen Ausbildung dort weitere neun Jahre unter anderem als Finanzberater gearbeitet. 2001 erkrankte S., der bereits 1994 am Herzen operiert werden musste und unter erheblichen Rückenproblemen litt, zudem noch an "Akne inversa", einer chronischen Hauterkrankung, die bei ihm vor allem unter den Achseln und im Leistenbereich auftritt und über die Jahre hinweg immer größere Schmerzen verursacht. Die bislang relativ unerforschte Krankheit gilt unter Ärzten als nicht sichtbare Behinderung - weshalb Thomas S. vor vier Jahren eine Schwerbehinderung mit einem Grad von 50 Prozent bescheinigt wurde.
Seinen Beruf übte er trotz seiner Krankheit weiter aus - in einer Zeit, in der sein Arbeitgeber von der Allianz übernommen wurde und in den Folgejahren mit erheblichem Personalabbau von sich reden machte. Auch im Juni 2006 kündigte die Bank einen weiteren Stellenabbau an. Das Institut bot seinen Mitarbeitern Abfindungen an, Thomas S. akzeptierte und erfüllte sich Ende 2007 einen Traum: "Ich wollte mich immer mit einer Künstler- und Konzertagentur selbständig machen - und die Abfindung verschaffte mir das dafür nötige Kapital."
"Leider können wir Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen"
Ein Jahr später war der Traum jedoch wieder vorbei, und Thomas S. beschloss, in seinen alten Beruf zurückzukehren. Er schickte Ende 2008 drei Bewerbungen los: eine Initiativbewerbung an die Kreissparkasse München-Starnberg, eine Bewerbung auf eine freie Stelle bei der Raiffeisenbank München-Nord sowie eine an die Stadtsparkasse, die zu dieser Zeit gleich eine Reihe offener Stellen in verschiedenen Bereichen angeboten hatte.
Innerhalb weniger Tage bekam er kurz und knapp gehaltene Absagen: "Leider können wir Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen." Thomas S. hatte in seinen Anschreiben auf seine Schwerbehinderung hingewiesen: "Ich wäre rechtlich dazu nicht verpflichtet gewesen, aber ich hätte es unfair gefunden, das zu verheimlichen und erst dann, wenn ich die Stelle habe, darauf hinzuweisen."
Dass die Absagen so postwendend bei ihm eintrafen, konnte sich Thomas S. nur mit seiner Behinderung erklären. Er schaltete den Arbeitsrechtler Fritz Maier von der Münchner Kanzlei Maier, Steinberg und Pfülb ein. Auch der sah in dem Vorgehen der drei Banken einen klaren "Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung eines Schwerbehinderten", wie es im Juristendeutsch heißt. Thomas S. verklagte daraufhin alle drei Institute.
Nach dem Gleichbehandlungsgesetz reichen dafür bereits Indizien aus, die auf eine Benachteiligung schließen lassen. Die Beweise, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen vorliegt, muss die beklagte Partei erbringen. Der Raiffeisenbank gelang dies: Sie hatte die Stelle am Abend vor Eingang der Bewerbung von Thomas S. vergeben. Mit der Kreissparkasse einigte sich der Münchner auf einen Vergleich.
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Urteil am Bundesverfassungsgericht
Die neueste Antwort
Hier wird sehr schön verdeutlicht, dass die Stadtsparkasse kein gemeinütziger Verein ist, sondern ein knallhartes Wirtschaftsunternehmen, bei dem die Gewinnmaximierung und die Vergütung der FÜNF Vorstände an oberster Stelle stehen. Schon die Aussage "nicht akquisitionsstark und darüber hinaus nicht befähigt ist, aktiv auf Kunden zuzugehen" deutet doch darauf hin, dass es bei der Stadtsparkasse keine Berater sondern nur noch Verkäufer gibt, die möglichst viele Produkte, dem unwissenden Kunden aufs Auge drücken sollen. Aus eigener Erfahrung kann ich diese nur bestätigen. Bei jeden Besuch einer Filiale der SSKM wird man bereits am Schalter äußerst aufdringlich mit neuen Produkten belästigt, obwohl man "nur" seinen Freistellungsauftrag ändern wollte. Besonders Lebensversicherungen sollen wohl dort zur Zeit besonders vertrieben werden. Allerdings wird die schlechte Verzinsung und die nachgelagerte Versteuerung dabei verschwiegen (= Verkäufer statt Berater).
Einfach Initiativbewerbungen versenden, und wenn ein potentieller, öffentlicher Arbeitgeber so freundlich ist, die Unterlagen mit "Nein Danke" zurückzuschicken, dann blecht er.
Prima, hat es wieder jemand geschafft, allen anderen Bewerbern das Leben zukünftig schwerer zu machen!
Hoffentlich bedanken sich alle zukünftigen Bewerbern bei dem Herrn.
Bei der Bewerbung auf eine Behinderung hinweise, die man gar nicht sehen würde und die beim 1. Gespräch gut hätte erörtert werden können. Ziemlich kurzfristig gedacht und zum Schaden aller anderen Behinderten. Mal gucken, wann die Pommes-Bude pleite geht, die er jetzt aufmacht.
...Zitat "Zudem könne er keine kontinuierliche Beschäftigung in der Bankwirtschaft nachweisen" Also er war laut Artikel genau 1 Jahr nicht in seinem Beruf tätig und das soll einen unqualifiziert machen nachdem man 9 Jahre in dem Beruf gearbeitet hatte? Liebe Arbeitgeber aber sowas ist echt ein Witz.