Ende des "Cotton Club":Bloß nicht noch so ein Spektakel

Überreste der Dinnershow "Cotton Club" in München, 2015

Der letzte Vorhang ist schon lang gefallen am Ungererbad, die Werbetafel des "Cotton Club" hing im Januar aber noch.

(Foto: Catherina Hess)
  • Die Anwohner des Ungererbads sind sauer auf die Stadt, weil sie die Dinner-Show "Cotton Club" genehmigt hat. Mit einer Klage wollen sie gerichtlich klären lassen, ob sie in Zukunft mit weiteren Veranstaltungen dieser Art rechnen müssen.
  • An Spieltagen herrschte zum Teil bis in den frühen Morgen hinein Betrieb im Ungererbad, weil manche Gäste noch an der Bar kräftig weiterfeierten.
  • Trotzdem hatte die umstrittene Show im Dezember Insolvenz anmelden müssen.

Von Franz Kotteder

Neuer Ärger für die Stadt wegen der insolventen Dinner-Show "Cotton Club" im Ungererbad: Die Anwohner wollen nun gerichtlich geklärt haben, ob sie mit weiteren fragwürdigen Attraktionen im Ungererbad zu rechnen haben - und ob bei der Genehmigung des Spektakels auch alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Der Münchner Rechtsanwalt Alfred Braun vertritt einen Mann, der als Musterkläger der Anwohner fungiert. In seiner bereits im Dezember 2014 eingereichten Klage schreibt er, es habe sich um eine "rechtswidrige kommerzielle Nutzung des städtischen Freibads" gehandelt. Schlimmer noch: Die Anwohner seien von der Stadt gewissermaßen verkauft worden "zur Verschaffung von Einnahmen für die hundertprozentige Tochter SWM GmbH".

Mitgeholfen habe dabei insbesondere die städtische Lokalbaukommission. Denn die habe die Aufstellung von Zelten und Containern, rechtlich sogenannte "fliegende Bauten", erlaubt - obwohl es sich in Wahrheit um zwei große Stahlhallen und insgesamt nicht weniger als 43 miteinander verbundene Container handelte. Laut Braun sei das dann bereits als fester Bau zu werten und obendrein noch als "Vergnügungsstätte" im Sinne des Gesetzes, auch deshalb, weil ursprünglich eine Spielzeit von vier Monaten geplant gewesen sei.

Unerträgliche Belastung für Anwohner?

Die Lokalbaukommission sieht das nach wie vor anders, wie ihr Sprecher Thorsten Vogel sagte. Braun wählt ein drastisches Beispiel: Nach diesen Kriterien, sagt er, sei es auch möglich, mit derartigen Zelten "vier Monate lang ein Bordell zu betreiben im reinen Wohngebiet".

Derartig ausgeufert ist die Sache im Ungererbad zwar nicht. Trotzdem herrschte an den Spieltagen des "Cotton Club" zum Teil bis in den frühen Morgen hinein Betrieb im Ungererbad, weil manche Gäste nach der Show noch an der Bar kräftig weiterfeierten. Das alles habe zu einer unerträglichen Belastung für die angrenzende Wohnbevölkerung geführt, argumentiert Braun, und das in einem Viertel, das baurechtlich als "Allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen sei und in dem damit Gaststätten eigentlich um 22 Uhr schließen müssten.

Bei der Vorbereitung der Klage ist Braun noch auf eine Reihe von Ungereimtheiten gestoßen. Zum Beispiel hätten die stätischen Behörden - sowohl die Lokalbaukommission, das Kreisverwaltungsreferat, das die Gaststättenerlaubnis ausstellte, als auch die Bäderbetriebe der Stadtwerke - die ganze Zeit über mit dem Impresario Matthias Hoffmann verhandelt, der sich auch faktisch als Geschäftsführer des "Cotton Clubs" geriert habe. In Wirklichkeit hatte er jedoch keinerlei rechtliche Funktion mehr in der Träger-GmbH, die wurde formal von seiner Frau Faiza Hoffmann geführt.

Der Anwalt spricht von einer "Strohfrau-Funktion", denn über die berufliche Vergangenheit von Hoffmann, der mit seinen Produktionen bereits mehrmals Insolvenz anmelden musste und wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis saß, hätte bereits eine einfache Internet-Recherche Auskunft geben können. Stattdessen aber sei man dem angeblichen Geschäftsführer auffallend flott entgegengekommen: Schon ein paar Tage, nachdem Hoffmann den Antrag auf Gaststättenerlaubnis gestellt hatte, kam die Genehmigung zum Aufbau der Hallen.

Anwalt Braun und der Kläger wollen an der Klage festhalten, obwohl die "Cotton-Club"-GmbH bereits am 23. Dezember den Spielbetrieb eingestellt hat. Sie befürchten, dass das Ungererbad sonst im nächsten Winter wieder vermietet wird. Das wollen sie auf jeden Fall verhindern.

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