Amtsrichter Andreas Schätzl fährt ihr in die Parade. "Sie sind unsachlich", sagt er. "Zugegebenermaßen" handele es sich um eine "harte Behandlung" durch die Polizisten, doch das interessiere ihn nicht. "Es geht hier nur um den Angeklagten. Und da sehe ich eine Widerstandshandlung, eine Körperverletzung und eine Beleidigung." Im Übrigen habe er sich seine Meinung schon gebildet. Die Anwälte sind entsetzt. Kurz erwägen sie, einen Befangenheitsantrag zu stellen, lassen es dann aber: "Nutzt eh nichts."

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Die Bilder zeigen USK-Beamte, die einen Mann zu Boden bringen und dort fixieren. (© Foto: oh)

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Richter Schätzl hört sich drei Zeugen an, alles Polizisten. Ihre Aussagen sind deckungsgleich. Ihm reicht das. Anwalt Fuchs reicht das nicht. "Was wir hier sehen, ist ein äußerst brutaler Polizeieinsatz", sagt er. "Und warum? Weil eine Familie am erst schönen Tag im Jahr grillen möchte und der Mann nicht gleich seinen Ausweis herzeigt." Die Beamten hätten "jede Verhältnismäßigkeit" überschritten und offenbar "noch nie etwas von Deeskalation" gehört.

Die Staatsanwältin spricht von einem "lang andauernden Widerstand gegen die Staatsgewalt" und fordert 100 Tagessätze. Amtsrichter Schätzl braucht nur drei Minuten für seine Entscheidung. Er verurteilt Jan A. wegen Widerstandes, Beleidigung und Körperverletzung zu 90 Tagessätzen zu je 45 Euro Geldstrafe. Für ihn ist die Ursache eindeutig. "Null Respekt gegenüber Justiz und Polizei, damit hat alles angefangen", sagt er. Und: "Das Verteidigungsverhalten wird nicht zu Lasten des Angeklagten berechnet."

Die Anwälte kündigen umgehend an, Berufung einzulegen. Sie haben gegen fünf Polizisten Anzeige erstattet. Doch die Staatsanwaltschaft hat alle Verfahren eingestellt. Ein Nachweis "strafbaren Verhaltens" sei nicht "mit der erforderlichen Sicherheit feststellbar", heißt es. Die Vorgehensweise der Polizisten sei "gerade noch verhältnismäßig". Weinmann und Fuchs wollen gegen die Einstellung Beschwerde einlegen. Gegen Richter Schätzl haben sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.

Jan A. hat die ganze Zeit in seinem Prozess geschwiegen. Er hat Atteste vorgelegt über Schürfwunden, Prellungen und Stauchungen. Es sind nur äußere Verletzungen, die inneren sitzen viel tiefer.

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  1. "Brutale Gewalt von Polizisten"
  2. Sie lesen jetzt Drei Zeugen, alles Polizisten
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(SZ vom 14.12.2009/sonn)