Amtsrichter Andreas Schätzl fährt ihr in die Parade. "Sie sind unsachlich", sagt er. "Zugegebenermaßen" handele es sich um eine "harte Behandlung" durch die Polizisten, doch das interessiere ihn nicht. "Es geht hier nur um den Angeklagten. Und da sehe ich eine Widerstandshandlung, eine Körperverletzung und eine Beleidigung." Im Übrigen habe er sich seine Meinung schon gebildet. Die Anwälte sind entsetzt. Kurz erwägen sie, einen Befangenheitsantrag zu stellen, lassen es dann aber: "Nutzt eh nichts."
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Die Bilder zeigen USK-Beamte, die einen Mann zu Boden bringen und dort fixieren. (© Foto: oh)
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Richter Schätzl hört sich drei Zeugen an, alles Polizisten. Ihre Aussagen sind deckungsgleich. Ihm reicht das. Anwalt Fuchs reicht das nicht. "Was wir hier sehen, ist ein äußerst brutaler Polizeieinsatz", sagt er. "Und warum? Weil eine Familie am erst schönen Tag im Jahr grillen möchte und der Mann nicht gleich seinen Ausweis herzeigt." Die Beamten hätten "jede Verhältnismäßigkeit" überschritten und offenbar "noch nie etwas von Deeskalation" gehört.
Die Staatsanwältin spricht von einem "lang andauernden Widerstand gegen die Staatsgewalt" und fordert 100 Tagessätze. Amtsrichter Schätzl braucht nur drei Minuten für seine Entscheidung. Er verurteilt Jan A. wegen Widerstandes, Beleidigung und Körperverletzung zu 90 Tagessätzen zu je 45 Euro Geldstrafe. Für ihn ist die Ursache eindeutig. "Null Respekt gegenüber Justiz und Polizei, damit hat alles angefangen", sagt er. Und: "Das Verteidigungsverhalten wird nicht zu Lasten des Angeklagten berechnet."
Die Anwälte kündigen umgehend an, Berufung einzulegen. Sie haben gegen fünf Polizisten Anzeige erstattet. Doch die Staatsanwaltschaft hat alle Verfahren eingestellt. Ein Nachweis "strafbaren Verhaltens" sei nicht "mit der erforderlichen Sicherheit feststellbar", heißt es. Die Vorgehensweise der Polizisten sei "gerade noch verhältnismäßig". Weinmann und Fuchs wollen gegen die Einstellung Beschwerde einlegen. Gegen Richter Schätzl haben sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.
Jan A. hat die ganze Zeit in seinem Prozess geschwiegen. Er hat Atteste vorgelegt über Schürfwunden, Prellungen und Stauchungen. Es sind nur äußere Verletzungen, die inneren sitzen viel tiefer.
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- Polizei und Fußball-Fans Einsatz ohne Folgen 18.08.2009
(SZ vom 14.12.2009/sonn)
Studie zur Beliebtheit der Deutschen
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kann man sich des Eindruckes nicht erwähren dass in Bayern eine totalitäre Strategie der Justiz und der Polizei betrieben wird. Am Ende sind es stets schwer verletzte Bürger und als einzige Zeugen stehen stets Polizisten zur Verfügung. Aussagen und Handlungsweisen der handelnden Personen lassen nur den Schluß zu dass diese Beamten den Geist ihrer Ausbilder inkorporiert haben und diese waren allesamt bereits im dritten Reich in selber Position beschäftigt - eine Schande für ein Land das doch die Vorzeigedemokratie schlechthin sein will deren Vertreter sich aber hier einer Reihe von Straftaten schuldig machen - Der Bürger ist der Staat und soll daher von den Organen beschützt werden
Machen wir uns doch nichts vor, dieses Vorgehen wird doch immer an Stammtischen gefordert. Ich kenne im Bekannten und Verwandtenkreis Personen, die sogar verbieten würden, dass mutmaßliche Straftäter überhaupt einen Verteidiger bekommen. Sogar habe ich den Satz gehört: "ich hasse die Verteidiger, die müssten auch gleich mit verurteilt werden" Die Polizei ist überlastet und schlecht bezahlt, die Bürger haben keinen "Respekt" mehr usw. In so einem Klima bildet sich so ein Chorgeist heraus, man hält zusammen und im Zweifel immer für die eigenen Kollegen. Aber die Herrschaften haben einen Eid auf die Verfassung geleistet schon vergessen
Hätte ich einem Passanten in der U-Bahn das selbe angetant hätte die Anklage versuchter Mord gelautet....
ich kann mir nicht vorstellen das gesetzeshüter gegen das gesetz verstoßen... NEIN niemals. und gott sei dank haben wir ja dann noch die gerichte die sie dann verurteilen ;)
Die Erfolgsrate der Polizei bei internen Untersuchungen ist auffallend gering. So wurde allein im Jahr 2008 gegen Berliner Polizisten in 636 Fällen wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. In 615 Fällen stellte die Staatsanwaltschaft die Verfahren ein, sechs beschuldigte Beamte wurden in einem Prozess freigesprochen, verurteilt wurde nicht einer.
also sorry aber ich finds schon extrem blauaugig unserem freund und helfer alles zu glauben wo die sachlage doch so eindeutig ist... in ihrer uniform darf der polizist sich alles erlauben und im notfall verschwinden beweise bzw es werden halt falschaussagen gemacht. aber da ich mir das ja alles nur ausdenke und unser rechtssystem funktioniert werden auch so viele polizeibeamte für ihr fehlverhalten im dienst verurteilt.
ich erinnere euch an folgendes:
Die Erfolgsrate der Polizei bei internen Untersuchungen ist auffallend gering. So wurde allein im Jahr 2008 gegen Berliner Polizisten in 636 Fällen wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. In 615 Fällen stellte die Staatsanwaltschaft die Verfahren ein, sechs beschuldigte Beamte wurden in einem Prozess freigesprochen, verurteilt wurde nicht einer.
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