Prozess:Mann sticht mit Korkenzieher auf Ehefrau ein

  • Suliman N. hat mit einem Korkenzieher 15 Mal auf seine Ehefrau Amina B. eingestochen. B. kam in ein Krankenhaus.
  • N. ist nun vor dem Landgericht München wegen versuchten Totschlags angeklagt.
  • Die beiden hatten nach islamischem Recht geheiratet. Amina B. weigerte sich, die Ehe auch nach deutschem Recht anerkennen zu lassen.
  • Bei der Trauung war er 20 und sie 16 Jahre alt.

Von Christian Rost

Im Alter von 16 Jahren wurde Amina B. (Name geändert) in einer Münchner Moschee mit einem vier Jahre älteren Mann nach islamischem Recht verheiratet. Die hierzulande nicht gültige Ehe war geprägt von "beiderseitiger Unreife und gegenseitiger Eifersucht", wie die Staatsanwaltschaft München I feststellte.

Nach häufigen Streitereien und Schlägen des Mannes flüchtete die junge Frau mit ihrer acht Monate alten Tochter in ein Mutter-Kind-Haus. Ihr Mann, Suliman N., sann auf Rache. Weil er ihr aufgelauert und auf sie eingestochen haben soll, muss er sich seit Donnerstag am Landgericht München I wegen versuchten Totschlags verantworten.

Laut Anklage wollte Amina B. zunächst durchaus mit dem Vater ihres Kindes zusammenleben. Nach mehreren Übergriffen, wobei er auch ständig mit einem Messer gedroht haben soll, entschloss sie sich aber, alleine mit ihrer Tochter zu bleiben. Im Mai 2015 zog die damals 17-Jährige in München in ein Mutter-Kind-Haus.

Die islamische Ehe sollte nach deutschem Recht besiegelt werden

Suliman N. war eigentlich in einer Asylunterkunft in Bad Endorf untergebracht. Er war verpflichtet, dort zu wohnen, hielt sich aber meist in München bei Amina B. auf. Um legal in die Landeshauptstadt ziehen zu können, drängte er die junge Frau, die islamische Heiratsurkunde beim Kreisverwaltungsreferat vorzulegen, um die Ehe nach deutschem Recht besiegeln zu lassen. Damit habe er laut Staatsanwaltschaft einerseits erreichen wollen, legal nach München kommen zu können. Andererseits habe N. auf diese Weise mehr Kontrolle über seine Frau ausüben wollen.

Weil Amina B. die Urkunde aber nicht beim KVR vorgelegt hatte, rief der Angeklagte sie am 15. November vorigen Jahres auf dem Handy an und setzte sie unter Druck. Die junge Mutter war gerade mit ihrer Tochter auf dem Rückweg zum Mutter-Kind-Haus nach einem Besuch bei der Großmutter in Olching.

Beim Mutter-Kind-Haus lauert er ihr auf

Im Gespräch mit Suliman N. lehnte sie es ab, eine offizielle Ehe mit ihm zu führen und mit ihm zusammenzuleben. Sie habe sich im Mutter-Kind-Haus sicher vor seinen Misshandlungen und Zudringlichkeiten gefühlt, so die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe sich nach dem Telefonat zu der geschützten Einrichtung begeben, in der B. wohnte, und ihr dort aufgelauert.

Gegen 21.30 Uhr kam Amina B. dort an, ihre Tochter lag im Kinderwagen. "Als er merkte, dass ich ihn gesehen hatte, ist er auf mich losgegangen", erinnert sich die Zeugin vor Gericht. Suliman N. habe seine Hand in eine Tasche gesteckt und etwas herausgeholt. "Ich habe nicht gesehen, was es war, ich dachte aber, es ist ein Messer", so Amina B. Sie habe den Kinderwagen stehen gelassen und davonlaufen wollen, sei aber gestürzt. "Da hat er sich auf mich gesetzt und auf mich eingestochen."

15 Mal sticht er mit einem Korkenzieher auf sie ein

Als Waffe verwendete N. laut Staatsanwaltschaft kein Messer, sondern einen Korkenzieher. Das Opfer erinnert sich: "Er sagte immer wieder: Eine Schlampe wie du soll sterben." Die junge Frau schrie um Hilfe, doch N. stach weiter zu. 15 Mal insgesamt. Amina B. erlitt Stich- und Schnittverletzungen am Kopf, im Gesicht, insbesondere an den Augen, den Armen am Rücken und an den Beinen. Sie musste im Krankenhaus behandelt werden.

Passanten, die die Hilferufe gehört hatten, eilten herbei und zogen den Angeklagten vom Opfer weg. Amina B. war inzwischen schwarz vor Augen geworden. Die Helfer mussten N. immer wieder festhalten und zurückdrängen, damit er nicht erneut auf seine Frau einsticht. Schließlich ergriff er die Flucht. Vor seiner Festnahme entsorgte er noch den Korkenzieher.

Die Staatsanwaltschaft wirft N. vor, dass er seine Frau mit der Attacke bestraften wollte, weil er seinen Willen nicht durchsetzen konnte. Der Prozess wird fortgesetzt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: