Zorneding:In der Schusslinie

Bolzplatz Pöring

Der Fangzaun, der die Anwohner vor Fehlschüssen am Pöringer Bolzplatz schützte, wurde entfernt.

(Foto: Privat)

Nachbarn des Pöringer Bolzplatzes erbost über Abbau des Fangzauns

Der Ärger um die geplante Bebauung eines kleinen Teils des Pöringer Bolzplatzes am Waldspielplatz geht weiter. Wie Harald Kummerer, Urheber einer Petition für den Erhalt der Freizeitfläche mitteilt, sei vom Eigentümer des Areals ein Fangzaun entfernt worden. Dieser schützte die Anlieger vor Fehlschüssen der Hobbyfußballer. Die Anwohner werten dies als Affront des Eigentümers, der quasi schon mit der Bebauung des Areals beginne, bevor darüber im Gemeinderat ein endgültiger Beschluss gefallen sei.

Bürgermeister Piet Mayr (CSU) hingegen sind die Hände gebunden. Der Eigentümer habe das Recht, Arbeiten auf seinem Grundstück vorzunehmen, erklärt er. "Baurecht wird an dieser Stelle dadurch nicht geschaffen." Dies habe er den Anwohner auch so mitgeteilt. Was die Unversehrtheit der Gebäude durch die Kicker betrifft, gibt Mayr Entwarnung: "Aufgrund der Witterung ist es eher unwahrscheinlich, dass jetzt noch auf dem Platz gespielt wird." Die Tore würden demnächst auf Ost-West Richtung umgestellt, damit sollte eine Gefährdung der hinter dem Grundstück liegenden Häusern verringert sein. Leider habe sich das verzögert, weil die Tore beschädigt sind und geschweißt werden müssen.

Kummerer und andere Nachbarn bezeichnen das als "Hinhaltetaktik" der Gemeinde. Demnächst würden wohl auch die Bäume gefällt, obwohl Mayr auf der Bürgerversammlung einen öffentlichen Termin angekündigt habe, um mit den Bürgern über die Bebauungspläne zu diskutierten. Mayr sieht das anders. Voraussichtlich im Januar werde sich der Gemeinderat mit eingegangenen Einwendungen befassen, das Gremium werde dann gegebenenfalls Änderungen vornehmen. Dazu werde es dann einen Erörterungstermin geben und im Anschluss unter Berücksichtigung weiterer Anregungen eine endgültige Entscheidung getroffen. "Es muss aber dazu gesagt werden, dass dann nur jeweils begründete neue, nicht die Wiederholung alter Einwände zu einer weiteren Planänderung führen können", so Mayr.

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