Zorneding:Antrag für das alte Wahlrecht

Die Zornedinger Grünen kritisieren einen Vorstoß der Landtags-CSU

Von Anselm Schindler, Zorneding

Die Zornedinger Grünen wenden sich in einem Gemeinderatsantrag gegen einen Vorstoß der CSU-Landtagsfraktion. Die Christsozialen haben im bayerischen Parlament vorgeschlagen, das derzeitige bayerische Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz zu ändern. Sie plädieren für die Widereinführung des Höchstzahlverfahrens. Dabei werden die für die Parteien oder Listen abgegebenen Stimmen durch aufsteigende Zahlen geteilt, um sie auf Sitze herunterzurechnen, die Zahlen werden dabei abgerundet. Davon profitieren tendenziell Parteien oder Listen mit hohem Stimmenanteil, diejenigen mit geringem Stimmenanteil werden hingegen eher benachteiligt. Nach dem selben Verfahren bekam die FDP bei der Landtagswahl im Jahr 1990 beispielsweise nur 3,4 Prozent der Sitze - bei einem Stimmenanteil von 5,2 Prozent. Auch in der Besetzung von Ausschüssen setzt sich die Benachteiligung kleinerer Parteien und Listen fort.

Die Landtags-CSU begründet den Vorstoß zur Wahlrechtsänderung mit der Sorge um die zunehmende Zersplitterung kommunaler Gremien durch den Aufstieg populistischer Parteien. Das allerdings sei ein vorgeschobener Grund, sagen die Zornedinger Grünen, schließlich würden vor allem die Christsozialen als große Partei von der Änderung profitieren. Es gehe der CSU darum, "die eigenen Macht auf kommunaler Ebene abzusichern".

Nach derzeitigem Wahlrecht wird bei der Berechnung der Sitze zunächst die Stimmenzahl der einzelnen Parteien mit den zu vergebenden Parlamentssitzen multipliziert. Das Ergebnis wird dann durch die Gesamtzahl der Stimmen geteilt. Die verbleibenden Restsitze werden in der Reihenfolge der höchsten Zahlen hinter dem Komma an die Parteien vergeben.

Diese Art der Sitze-Berechnung wird im Wahlrecht als Hare-Niemeyer-Verfahren bezeichnet. Ganz im Gegensatz zum von der CSU favorisierten Höchstzahlverfahrens sei die bisherige Berechnungsweise mathematisch genau, heißt es in dem Gemeinderatsantrag der Grünen. Am 30. März wird der Zornedinger Gemeinderat über den Dringlichkeitsantrag abstimmen. Nach Willen der Grünen-Fraktion soll das Gremium in einer Resolution den Gesetzgeber auffordern, das bisherige Verfahren beizubehalten. Das Höchstzahlverfahren wurde in Bayern erst 2010 abgeschafft, bei der Kommunalwahl 2014 wurden die Mandate in Bayern dann erstmals nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ermittelt.

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