Wütende Hundehalter planen Bürgerbegehren:Leinen los !

Aufgebrachte Hundebesitzer müssen für ihre Aktion eine klare Fragestellung formulieren und landkreisweit mindestens 5000 Unterschriften sammeln

Thorsten Rienth

Markt SchwabenIn Markt Schwaben laufen die Vorbereitungen für das nächste Bürgerbegehren im Landkreis. Aufgebrachte Hundebesitzer wollen damit verhindern, dass sie ihre Vierbeiner künftig öfters an die Leine nehmen müssen. Explizit geht es den Hundebesitzern um die beliebte Gassi-Gegend Markt Schwabener Moos. Das Gebiet ist Teil einer Verordnung, mit deren Hilfe der Kreistag den Schutz von Wiesenbrütern und Störchen im Landkreis verbessern will.

Beschlossen hatte das Gremium sie unlängst, weil bisherige Appelle an Hundebesitzer, ihre Tiere in sensiblen Arealen freiwillig anzuleinen, ignoriert worden seien. Joggen, Reiten und eben auch das leinenlose Gassigehen soll deshalb abseits der befestigten Wege in den Frühlings- und Sommermonaten verboten werden. 1,50 Meter darf die Leine dann höchstens noch lang sein. In der Verordnung wird sie als "kurze Leine" definiert. In manchen Schutzgebieten zielt die Verordnung, die Anfang April in Kraft treten soll, auf den Schutz der Bodenbrüter ab, die in dieser Zeit ihre Jungen großziehen. Im Markt Schwabener Fall geht es um die dort lebenden Störche.

Zahlreiche Hundeliebhaber sind indes dagegen und fahren schweres Geschütz auf. Per Bürgerentscheid wollen sie die Verordnung rückgängig machen. Unterschriftenlisten für das dazu nötige Bürgerbegehren reichten sie am Sonntag bei einer Informationsveranstaltung im Markt Schwabener Wirtshaus am See herum. Bleiben die Listen jedoch, wie sie sind, dürfte der Plan wohl schon an den Formalien scheitern. Eine der Grundvoraussetzungen eines Bürgerbegehrens, so Paul Hoffmann, Sachgebietsleiter der Kommunalaufsicht im Ebersberger Landratsamt, sei schließlich, dass eine Frage gestellt werde, die man mit "ja" oder "nein" beantworten könne. Diese Formalie wird auf der Unterschriftenliste ignoriert. Dort steht: "Die Unterzeichneten beantragen (...), dass folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird: Einspruch gegen die 'Verordnung zum Schutze der wiesen-/bodenbrütenden Vogelarten, sowie Störche." Eine Frage ist das augenscheinlich nicht.

Auch sonst ist noch einiges im Unklaren. So ist beispielsweise offen, ob die Initiatoren das Begehren nur in Markt Schwaben oder im gesamten Landkreis starten wollen. Aus der Formulierung "Bürgern der Gemeinde/des Kreises" ist jedenfalls bisher keine der Möglichkeiten gestrichen. Auch das Feld "hier das Datum" einsetzen ist noch frei. "So scheitert das, bevor es überhaupt los geht", fürchtet Hoffmann.

Vorausgesetzt, Formfehler wie diese werden ausgebessert, steht den Initiatoren einiges an Arbeit bevor: Da es sich um eine Landkreisverordnung handelt, müssten sie das Bürgerbegehren auch landkreisweit starten, erklärte Hoffmann. Dazu seien die Unterschriften von fünf Prozent der Wahlberechtigten im Landkreis nötig, also knapp 5 000. Die müssten die Initiatoren überhaupt erst einmal sammeln, damit aus dem Bürgerbegehren tatsächlich ein Bürgerentscheid wird. (Seite 3)

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