Wanderzirkus:Kein Quartier für wilde Tiere

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Dressuren und Vorführungen mit Wildtieren. Damit soll bald Schluss sein, wenn es nach Ebersbergs Grüne geht. Sie fordern strengere Auflagen.

Wieland Bögel

Die Zeiten als Bären auf glühenden Blechen "tanzen" mussten oder Tiger durch brennende Reifen sprangen sind zwar lange vorbei, trotzdem werden auch heute noch Tiere in Zirkussen gehalten und vorgeführt. Für Ebersbergs Grüne ist dies ein unhaltbarer Zustand, sie haben nun beantragt, dass es die Stadt Zirkussen mit Wildtieren nicht länger erlauben soll, ihr Lager auf städtischem Grund aufzuschlagen.

Das Thema Tierhaltung im Zirkus hat in der Vergangenheit im Landkreis immer wieder zu Konflikten zwischen Zirkusleuten und Tierschützern geführt. Zuletzt vor einem halben Jahr in Grafing. Damals demonstrierten Tierschützer während der Vorstellung des Zirkus Alberti vor dem Zelt und beschuldigten den Zirkus lautstark der Tierquälerei. Anfang des Jahres 2011 wurden in der Kreisstadt Plakate des Zirkus Feraro beschädigt, andere wurden mit Zetteln mit der Aufschrift "Vorstellung wegen Tierquälerei abgesagt" überklebt.

In beiden Fällen betonten die Zirkusleute, sie würden ihre Tiere artgerecht halten, die Vorwürfe seien unbegründet. Auch das für die Überprüfung der Zirkusse zuständige Veterinäramt hatte an der Tierhaltung nichts auszusetzen.

Doch für die Antragsteller ist das Halten von Wildtieren im Zirkus an sich schon Tierquälerei. Die ständigen Transporte, die Dressur und Vorführung machten die Tiere krank, so die Grünen in einer Presseerklärung. Zudem vermittelten die Vorführungen "vor allem jugendlichen Zuschauern ein absolut unzeitgemäßes Verständnis vom Umgang des Menschen mit seinen fühlenden, leidensfähigen Mitgeschöpfen."

Auch wenn dies nach den geltenden Gesetzen legal ist, zumindest in Ebersberg soll dergleichen in Zukunft nicht mehr, oder nur noch sehr schwer möglich sein, wenn es nach den Grünen geht. Sie fordern "eine Beschränkung des Widmungsumfanges kommunaler Plätze", Zirkussen mit Wildtieren sollen keine städtischen Flächen mehr zur Verfügung gestellt werden.

Da die Stadt allerdings nicht für den Tierschutz zuständig ist, wollen die Grünen ihr Anliegen mit einem juristischen Kniff durchsetzen. "Die sachliche Rechtfertigung stützt sich auf die Unfallverhütungsvorschrift", so steht es in dem Antrag. Die Grünen verweisen auf die Gefährlichkeit vieler im Zirkus gehaltener Tiere. Deshalb sei es juristisch nicht anfechtbar, wenn vor Abschluss eines Pachtvertrages mit einem Zirkus dessen "Versicherung schriftlich bestätigt, für alle Schäden, die durch Tiere entstehen, aufzukommen." Offenbar setzen die Antragsteller darauf, dass eine solche umfassenden Versicherung für die meisten Zirkusse zu teuer ist, und sie es sich deshalb nicht mehr leisten können, bei der Stadt ein Quartier zu pachten.

© SZ vom 12.05.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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