Volksbegehren gegen Studiengebühren:Heimliche Abstimmung

Dass die Listen in einigen Rathäusern nur verdeckt zur Unterschrift vorgelegt werden, löst bei manch einem Bürger Irritationen aus

Nadia Pantel

Als Robert Würfl das Bürgerbüro verlässt, ärgert er sich. Zwar konnte er seine Unterschrift auf die Liste des Volksbegehrens setzen, doch das Gefühl, an einem demokratischen Prozess teilgenommen zu haben, hat er nicht. Der Zettel, den die Rathausmitarbeiterin ihm zur Unterschrift vorlegt, ist in der Mitte mit Post-Its verklebt. "Ich konnte gar nicht genau sehen, was ich da eigentlich unterschreibe", sagt Würfl. Auf seine Nachfrage heißt es, dass die Namen der Unterschreibenden anonym bleiben müssten. "Ich habe schon an so vielen Bürgerbegehren und Unterschriftensammlungen teilgenommen und habe so etwas noch nie erlebt", sagt Würfl.

Seine Irritation dürften einige Bürger des Landkreises teilen, wenn ihnen so wie Würfl verdeckte Listen vorgelegt werden. Tatsächlich jedoch ist das Verdecken der Namen legal und vom Bayerischen Staatsministerium erwünscht. In dem offiziellen Vollzugshinweis für das Volksbegehren, den die bayrische Regierung am 30. November 2012 an die Landratsämter und Gemeinden herausgegeben hat, heißt es unter Unterpunkt 9.2.: "Um möglichst zu verhindern, dass er dabei die Namen der Personen erfährt, die sich in diese Liste bereits eingetragen haben, sollte dieser Teil der Liste abgedeckt werden. Der Eintragungswillige darf keine Aufzeichnungen machen und die Liste nicht durchblättern."

In welchem Grade Volksbegehren anonymisiert werden, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und wird für jedes einzelne Volksbegehren spezifisch festgelegt. Johannes Lindinger vom Kampagnenbüro des Bündnisses "Ja zur Bildung, nein zu Studiengebühren", das hinter dem Volksbegehren steht, ist mit der Regelung des Innenministeriums einverstanden: "Das Volksbegehren ist ein Wahlakt und bei uns sind Wahlen eben geheim", so Lindinger, "durch die Massenlisten, über die das Volksbegehren abgewickelt wird, ist es jedoch schwierig, das in Wahlkabinen zu organisieren." Denn anders als bei Bürgerbegehren, muss das Volksbegehren unter behördlicher Aufsicht stattfinden. Daher ist auch eine Unterschriftensammlung auf der Straße nicht möglich. Zwar wird auch bei der offenen Unterschriftensammlung des Bürgerbegehrens geprüft, ob die Unterschreibenden im Wählerverzeichnis registriert sind, allerdings erst im Nachhinein und nicht durch direkte Vorlage des Personalausweises.

Während in Kirchseeon die halbherzige Variante gewählt wurde, die untere Hälfte der Unterschriften abzudecken, die obere jedoch frei lesbar zu lassen, hat man sich im Bürgerbüro Ebersberg für ein entspannteres Vorgehen entschieden. Die Bürger, die an diesem Freitagvormittag ins Ebersberger Rathaus kommen und an der Theke darum bitten, sich ins Volksbegehren einzutragen, erhalten die Liste zur Unterschrift, nach Vorlage des Personalausweises, umstandslos und unverdeckt. "Immerhin heißt es nicht, die Liste müsse abgedeckt werden", so ein Mitarbeiter, "sondern lediglich sie ,sollte abgedeckt' werden". So sind die Mitarbeiter zwar angehalten, darauf zu achten, dass niemand die Namen der Unterzeichner durchliest, penibel abgedeckt wird jedoch nicht.

Es liegt somit im Ermessen der einzelnen Rathäuser, wie unkompliziert sie die Eintragung für die Bürger gestalten. Die improvisierte Post-It Variante gab dem Kirchseeoner Robert Würfl jedenfalls das Gefühl, er sei "in ein absurdes Theaterstück geraten". Um dem vorzubeugen, ist der Text des Volksbegehrens, der Vorschlag zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes, in voller Länge auf Seite eins der Listen vermerkt, vor den weiteren drei Seiten auf denen dann die Unterschriften stehen. So kann klar getrennt werden, was transparent und öffentlich sein muss und was verdeckt werden sollte.

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