Verkehrssünder:Beharrlich im Halteverbot

75-Jährige hindert eine andere Autofahrerin am Ausparken und muss sich deshalb vor Gericht verantworten

Von Viviane Rückner, Ebersberg

Dass sich ab und an jemand mit seinem Auto ins absolute Halteverbot stellt, ist sicher jedem schon einmal aufgefallen. Dass daraus dann ein Strafbefehl wegen Nötigung entsteht und ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, ist hingegen wohl doch eher ungewöhnlich.

Angeklagt war eine 75-jährige Rentnerin. Sie hatte durch ihren Verstoß gegen das absolute Halteverbot eine 61-Jährige am Ausparken gehindert und war erst nach sechs Minuten weggefahren. Weil die Rentnerin Einspruch gegen die zunächst verhängte Geldstrafe erhoben hatte, musste sie sich vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten. Ereignet hatte sich der Vorfall kurz vor Weihnachten vor der Grundschule in Grafing. Der Mann der Angeklagten war Beifahrer, gegen ihn wurde das Verfahren allerdings eingestellt.

Als die Zeugin damals das Ehepaar aufforderte umzuparken, wurde sie, laut eigener Aussage, vom Ehemann der Beklagten beschimpft. Dass er sie als "blöde Henne" und "schlechte Autofahrerin" tituliert hatte, konnte allerdings kein weiterer Zeuge bestätigen. Erst als eine weitere Autofahrerin, die später ebenfalls als Zeugin auftrat, nicht hatte wegfahren können, suchte sich das Rentnerpaar einen freien Parkplatz.

Die Angeklagte rechtfertigte ihr Verhalten mit der Begründung, dass sie lediglich stehen geblieben seien, weil ihr Mann in den Unterzucker gekommen sei und sie ihre Handtasche vom Rücksitz habe holen müssen. Allerdings wiesen andere Prozessbeteiligte auf Widersprüche hin: Denn ihr Mann soll sich Insulin gegen den Unterzucker gespritzt haben, was den Blutzucker jedoch nur noch weiter gesenkt hätte. Und überhaupt konnten die Zeugen nicht bestätigen, dass der Mann sich zu der Zeit etwas gespritzt oder etwas gegessen hatte.

Zudem beharrten die Rentnerin und ihr Anwalt darauf, dass die Zeugin durchaus hätte ausparken können. Da jedoch beide Zeugen das Gegenteil behaupteten und die Richterin Vera Hörauf einwarf, dass der Tatbestand nun nicht mehr zu rekonstruieren sei, ließ sich die Aussage der Angeklagten durch nichts belegen.

"Hätte das Paar nicht so unhöflich auf meine Bitte reagiert und sich nicht sechs Minuten lang geweigert umzuparken, hätte ich keine Anzeige erstattet", erklärte die 61-Jährige. Letzten Endes entschied sich die Angeklagte, den Einspruch zurückzuziehen und die 625 Euro Bußgeld zu bezahlen. Ihrem Anwalt zufolge hat sie das Geschehen sehr erschüttert, schließlich sei sie in ihrem Leben zuvor noch nie straffällig geworden.

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