Verhandlung vor dem Landgericht:Vorwurf der Vergewaltigung

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28-jähriger Psychiatriepatient soll sich an seiner Partnerin vergangen haben

SAL

Wenn er spricht, ist der Angeklagte kaum zu verstehen. Das kommt von den Psychopharmaka, die der junge Mann aus dem nördlichen Landkreis im Isar-Amper-Klinikum verabreicht bekommt. Er ist dort seit Mai vergangenen Jahres zwangsweise untergebracht. Und sollte sich bestätigen, was ihm die Staatsanwaltschaft am Landgericht München II vorwirft, wird er noch für viele Jahre in der geschlossen Abteilung einer Klink bleiben müssen, weil er womöglich psychisch krank ist und strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Der junge Mann soll seine Partnerin mit unbeschreiblicher Brutalität vergewaltigt haben.

Eigentlich sei er "total beziehungsunfähig", sagt der 28-Jährige über sich. Doch das sei ihm erst in letzter Zeit bewusst geworden. Als er 2011 eine Haftstrafe wegen mehrere Einbrüche verbüßen muss, lernt er bei einem Freigang seine spätere Partnerin kennen. Als er im September jenen Jahres wieder auf freien Fuß kommt, zieht er kurz darauf bei ihr ein. Die Frau ist fast zehn Jahre älter als der Poinger und konsumierte angeblich genauso wie er Alkohol und Drogen im Übermaß. Dass habe ihm missfallen, erklärte der Angeklagte. Deshalb sei es regelmäßig zu Streitigkeiten gekommen. Während seine Lebensgefährtin putzen ging, habe er von Hartz-IV gelebt und die Zeit mit Nichtstun verbracht. Ein bis zwei Flaschen Wodka will der Mann zuletzt täglich getrunken haben.

Im Zeitraum zwischen September und November 2011 soll es erstmals zu einem gewalttätigen Übergriff gekommen sein. In der Anklage heißt es, dass der Mann seine Partnerin gegen deren Willen zu bestimmten sexuellen Praktiken gezwungen haben soll.

Nur wenige Tage nach diesem mutmaßlichen Vorfall soll er die 36-Jährige im Keller des Hauses, in dem sie wohnt, erneut vergewaltigt haben. Wenige Wochen zuvor habe er der Frau zudem eine brennende Zigarette auf ihrem Fußrücken ausgedrückt, so die Anklage. "Das ist auch Quatsch", ebenso wie die anderen Vorwürfe, behauptete der Angeklagte am Montag bei seiner Vernehmung vor dem Landgericht München II. Beleidigt und erniedrigt habe er seine Lebensgefährtin in der nur fünf Monate währenden Beziehung. Ja, Hure habe er sie zum Beispiel genannt und ihr gedroht, sie aus dem Fenster zu werfen. Aber geschlagen und brutal vergewaltigt habe er die 36-Jährige niemals. Glaubt man seinen Schilderungen soll es zwischen ihm und seiner Partnerin öfters zum Sex gekommen sein, wenn "wir dicht waren". Gemeint ist: völlig besinnungslos durch den Konsum von Alkohol und Drogen.

Neben der Vergewaltigung legt die Staatsanwaltschaft dem 28-Jährigen außerdem einen Diebstahl in Forstinning sowie gefährliche Körperverletzung zur Last. Im Isar-Amperklinikum war es zu einer Auseinandersetzung gekommen. Der Angeklagte erschlug eine Biene, worüber sich ein Mitpatient jedoch ärgerte. Der Streit eskalierte, worauf er seinem Kontrahenten einen Kopfstoß versetzte und ihm so das Nasenbein brach. Bei dem Diebstahl in Forstinning stahl der 28-Jährige in einem Geschäft Computerhardware im Wert von rund 1500 Euro. Den Diebstahl gestand er. Warum er allerdings in das Geschäft eingedrungen war, weiß er bis heute nicht. "Es war wie ein Drang, das zu machen", sagte er. Besonderes Geschick für den Einbruch brauchte es jedenfalls nicht. Denn in dem Laden putzte seine Partnerin. Deshalb hatte sie auch einen Schlüssel für die Geschäftsräume. Der Prozess wird fortgesetzt.

© SZ vom 19.02.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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