Vaterstetten:Wohnung oder Störung

Arbeiterunterkunft Vaterstetten, Baldham, Hochwaldstraße 22

Sieht eher nach Einfamilienhaus statt nach Arbeiterwohnheim aus: Das Gebäude an der Hochwaldstraße.

(Foto: Bögel)

Das Verwaltungsgericht muss über die Nutzung eines Vaterstettener Zweifamilienhauses als Arbeiterunterkunft entscheiden

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Wie viele Personen dürfen in einem Zweifamilienhaus wohnen? Mit dieser Frage muss sich an diesem Mittwoch das Verwaltungsgericht beschäftigen. Geklagt hatte ein Hausbesitzer, der seine Immobilie an der Hochwaldstraße als Arbeiterunterkunft nutzen möchte und dies seit gut einem Jahr auch tut. Die Gemeinde will diese Nutzung verbieten.

Begonnen hatte die Kontroverse um die Unterkunft im Sommer vergangenen Jahres. Damals beschwerten sich einige Nachbarn bei der Gemeinde darüber, dass das Einfamilienhaus zeitweise angeblich von bis zu 40 Personen bewohnt werde, die dafür 400 Euro pro Person und Monat zahlen würden. Diese dichte Belegung, so die Nachbarn, mache sich besonders durch viel Lärm und viel Verkehr negativ bemerkbar. Im Rathaus waren die zahlreichen Neubürger durchaus bekannt. Denn diese, zumindest 22 von ihnen, hatten sich im vorvergangenen Juni ganz regulär im Einwohnermeldeamt registrieren lassen. Auch hatten 15 der Hausbewohner sofort ein eigenes Gewerbe angemeldet, sämtlich im Bereich Trockenbau.

Allerdings sah man seitens der Gemeinde zunächst keine Möglichkeit, die Nutzung als Unterkunft zu verhindern - zumindest wenn diese ordnungsgemäß beantragt werde. Der Eigentümer des Hauses, ein Fuhrunternehmer und CSU-Gemeinderat aus Forstinning, stellte daraufhin prompt einen solchen Antrag. Demnach sollte das Haus ganz offiziell zu einer Unterkunft mit 28 Schlafplätzen werden.

Im Dezember wollte die Verwaltung den Gemeinderäten zunächst empfehlen, dem Antrag zuzustimmen. Schließlich sei ein Wohnheim in einem Wohngebiet grundsätzlich zulässig. Diese Einschätzung revidierte man allerdings noch vor Sitzungsbeginn und vertagte die Angelegenheit. Auf der folgenden Sitzung im Januar lag dann eine neue Empfehlung der Verwaltung vor, demnach solle das Gremium die Nutzung des Hauses als Unterkunft versagen.

Das neue Argument lautete "Gebietsverträglichkeit", hier das Fehlen einer solchen. Zwar bleibe Wohnen im Wohngebiet weiterhin legal, könne im vorliegenden Fall dennoch verboten werden, so Bauamtsleiterin Brigitte Littke, weil es sich störend auf die Umgebung auswirke. Diese Störung gehe besonders vom hohen Verkehrsaufkommen aus, das entstehe, wenn die 28 Bewohner des Hauses täglich an- und abführen. Ein weiteres Argument der Verwaltung gegen eine Genehmigung als Unterkunft waren die beengten Wohnverhältnisse. Würden, wie vom Antragsteller geplant, tatsächlich 28 Personen in das Zweifamilienhaus einziehen, hätte nach Berechnung des Bauamtes jeder Bewohner gerade einmal eine Fläche von elf Quadratmetern zur Verfügung.

Ob das Verwaltungsgericht der Argumentation der Gemeinde folgt, gilt nicht als sicher. Entsprechende Präzedenzfälle seien ihm nicht bekannt, so Rigo Kurtz, im Vaterstettener Bauamt zuständig für Klageverfahren, "das wird eine interessante Sache".

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