Vaterstetten:Schöner abgrenzen

Vaterstetten will mit einer Satzung Gabionenwände verhindern

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Mit Satzungen und Verordnungen verbindet der Bürger gelegentlich eine gewisse Farblosigkeit - in Vaterstetten soll nun aber dank Verwaltungstätigkeit mehr Farbe ins Ortsbild einziehen. Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Verwaltung eine Freiflächengestaltungssatzung erarbeiten soll. Damit will man das Ortsbild vor zu viel Farblosigkeit bewahren.

Diese droht nach Ansicht der Antragstellerin, Maria Wirnitzer von der SPD, vor allem durch die zunehmende Nachverdichtung. Etwa, wenn einstmals große Gartengrundstücke mit Wohnhäusern überbaut und so versiegelt werden. Diese Entwicklung könne die Gemeinde zwar nicht verhindern, gab sich Wirnitzer realistisch. Allerdings lasse sich durch die beantragte Satzung ein gewisser Wildwuchs einschränken. Besonders unangenehm seien ihr in diesem Zusammenhang massive Einfriedungen aufgefallen. Etwa Gabionenwände - die Gitterkästen mit Kieselsteinen darin - auch hohe Mauern und Glaswände an der Grundstücksgrenze nähmen immer mehr zu. Ebenfalls kein Gewinn für den viel beschworenen Gartenstadtcharakter der Großgemeinde seien "hässliche Garagenhöfe", die manche Bauherrn auf ihre Grundstücke stellten.

Ziel der neuen Satzung solle daher sein. "die Auswirkungen der dichten Bebauung abzumildern und Grünstrukturen zu schaffen", fasste Wirnitzer das Ansinnen des SPD-Antrages zusammen. Eine Forderung, die im Gremium ausnahmslos geteilt wurde. Der Schutz des Ortsbildes sei wichtig, sagte Bürgermeister Georg Reitsberger (FW), "ich denke, dass wir da in der Pflicht sind". Es sei "sehr schade, dass wir dazu so eine Satzung brauchen", befand sein Parteifreund Roland Meier. Nötig sei sie aber allemal, meinte auch Stefan Ruoff (Grüne), denn es komme immer öfter vor, "dass sich Leute unschön abgrenzen" - also massive Zäune und Mauern um ihre Grundstücke errichten. Christl Mitterer (CSU) lobte den Antrag ebenfalls, die Satzung sei eine gute Idee - aber nur "wenn auch einer draufschaut, dass es eingehalten wird". Notfalls müsse man dafür das nötige Personal einstellen, regte sie an.

Was die neue Satzung, wie immer sie einmal aussehen wird, allerdings nicht kann, ist bestehende Bausünden rückgängig machen. Bauamtsleiterin Brigitte Littke stellte klar, dass nur Neubauprojekte betroffen sind, die nach Erlass der neuen Regeln genehmigt werden, "im Bestand können wir nichts tun". Aber auch das Baurecht könnte die Satzung unter Umständen aushebeln, sagte Littke auf Nachfrage von Herbert Uhl (FW). Der hatte wissen wollen, ob die in dem Antrag angestrebte Forderung nach Grünflächen Bauvorhaben einschränken oder sogar verhindern könnten. Wenn kein Platz für die Grünfläche sei, aber Baurecht besteht, gehe dies nicht zulasten der Bebauung.

Auch auf bereits bebauten Grundstücke, auf denen weder nachverdichtet wird noch ein sonstiges Vorhaben stattfindet, wozu es eine Baugenehmigung braucht, dürfte die Satzung wohl nicht greifen. Was Ruoff zu der Frage veranlasste, ob ein Bauwerber nicht einfach einen Antrag ohne Gabionenwand stellen und diese dann nach der Fertigstellung des Hauses einfach trotzdem aufstellen könne. Dies zumindest lässt sich nach Auffassung Littkes verhindern, indem man etwa ein Gabionenverbot ausdrücklich in die Baugenehmigung schreibt.

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