Vaterstetten:Rüpel im Hallenbad

Er schubste Kinder aus dem Weg und pöbelte Rentner an: Ein rücksichtsloser Rechtsanwalt muss jetzt für sein Verhalten eine Geldstrafe zahlen.

Von Andreas Salch, Vaterstetten

Der Angeklagte ist ambitionierter Hobbysportler. Und wie es oft so ist mit ambitionierten Menschen, gehen ihnen all die, die nicht so sportiv sind wie sie selbst, gewaltig auf die Nerven. Folge: Es kommt zum Streit. Das ist nicht nur auf Radwegen oft zu beobachten. Gerade auch Schwimmbäder sind oftmals Schauplatz dererlei Auseinandersetzungen.

So etwa auch das Hallenbad in Vaterstetten. Das Becken ist 25 Meter lang und neun Meter breit. Am 5. Oktober 2013 zog der ambitionierte Hobbyschwimmer darin seine Bahnen. Er kraulte und war voller Elan. Doch als ein etwa elf bis zwölf Jahre altes Mädchen dem Sportsmann in die Quere kam, verlor der die Fassung. Er schob das Kind rücksichtslos einfach zur Seite, so dass es untertauchte. Nicht viel besser erging es einem Senioren, durch den sich der Hobbysportler ebenfalls gestört fühlte. Der Senior wurde von dem 48-Jährigen, der von Beruf Rechtsanwalt ist, lautstark zurechtgewiesen.

Ein Bademeister, der dies beobachtet hatte, sprach gegen den rüden Schwimmer daraufhin im Namen der Gemeinde Vaterstetten ein Hausverbot aus. Doch kurz vor Jahresende tauchte der Hobbysportler wieder im Vaterstettener Schwimmbad auf. Der Bademeister erinnerte den 48-Jährigen an das nach wie vor gültige Hausverbot. Doch er kümmerte sich nicht darum. Wie gewohnt zog er seine Bahnen, bis ein vom Bademeister alarmierter Polizeibeamter von der Inspektion aus Poing kam. Er erteilte dem Rechtsanwalt einen Platzverweis. Doch damit war der Fall noch längst nicht erledigt.

Die Staatsanwaltschaft erwirkte beim Amtsgericht Ebersberg den Erlass eines Strafbefehl in Höhe von 1200 Euro. Dagegen legte der Rechtsanwalt Einspruch ein. Deshalb kam es zur Hauptverhandlung. Doch die endete ohne Erfolg für den 48-Jährigen. Es blieb bei der Strafe. An diesem Montag legte der Jurist nun Berufung vor dem Landgericht München II gegen seine Verurteilung ein. Allerdings gab er sich kleinlaut und sehr zerknirscht. Kurz nachdem Richterin Michaela Welnhofer-Zeitler die Sache aufgerufen hatte, stand der Rechtsanwalt von seinem Platz auf der Anklagebank auf und verlas eine Erklärung. Darin bekannte er sich auf einmal zu den Vorwürfen aus dem Strafbefehl, räumte ein, "einen Fehler gemacht zu haben" und entschuldigte sich noch dafür, dass er so spät zur Einsicht gekommen sei. Und: Er bitte das Gericht um eine mildere Strafe. Statt 1200 Euro stelle er sich einen Betrag von 400 Euro vor. Ihm stünden nämlich nur 1200 Euro im Monat zur Verfügung, beteuerte der 48-Jährige. Außerdem sei es ja so: Angesichts seines straffreien Vorlebens habe die ihm zur Last gelegte Tat "Ausnahmecharakter". Somit sei auch eine geringere Geldstrafe noch gerechtfertigt.

Da Richterin Michaela Welnhofer-Zeitler den Eindruck hatte, dass der Rechtsanwalt sein Fehlverhalten tatsächlich bedauert, senkte sie die Geldstrafe auf 400 Euro. Auf den Bademeister, der ihn das Hausverbot erteilte und der als Zeuge vor dem Landgericht geladen war, ist der 48-Jährige aber noch immer sauer. Als er ihn vor dem Gerichtssaal sah, giftete er ihn an mit den Worten: "Das ich Sie nicht grüße, ist ja wohl klar." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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