Vaterstetten:Altes Haus darf nicht wiederaufgebaut werden

Vaterstetten: Gemeinderäte, Landtagsabgeordnete und Verwaltungsmitarbeiter besichtigen im Frühling die Reste des alten Wasenmeisterhauses.

Gemeinderäte, Landtagsabgeordnete und Verwaltungsmitarbeiter besichtigen im Frühling die Reste des alten Wasenmeisterhauses.

(Foto: Hinz-Rosin)

Die Regierung von Oberbayern stellt sich gegen den Wiederaufbau eines Hauses am Neufarner Berg. Die Eigentümerin beteuert, dass der Abriss des alten ein Unfall gewesen ist.

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Die Ruine am Neufarner Berg wird wohl auf absehbare Zeit eine solche bleiben. Wie nun im Vaterstettener Bauausschuss bekannt geworden ist, hat die Regierung von Oberbayern die Gemeinde aufgefordert, die bereits im Sommer beschlossene Baugenehmigung nicht zu erteilen.

Damit reagiert die Regierung offenbar auf Unregelmäßigkeiten im Verfahren, etwa dass sich die Gemeinde bei der Genehmigung über das Verbot hinweggesetzt hat, im Außenbereich Wohnhäuser zu bauen. Um den Wiederaufbau des vor 109 Jahren entstandene Häuschens zu ermöglichen, hatte sich nicht nur die Gemeinde, sondern auch der Petitionsausschuss des Landtages weit aus dem Fenster gelehnt.

Dieser hatte sich nach einem Ortstermin im vergangenen April einstimmig dafür ausgesprochen, dass Vaterstetten die strittige Baugenehmigung erteilen soll, und die Regierung von Oberbayern aufgefordert, von einer Rüge abzusehen.

Hintergrund ist, dass sowohl die Mehrheit im Gemeinderat als auch der Petitionsausschuss besondere Umstände sehen. Sie sind überzeugt, dass der Abriss nicht mit dem Zweck erfolgte, sich statt des im Außenbereich geduldeten Häuschens den Bau eines größeren zu erschleichen.

Stattdessen folgten sie der Argumentation der Eigentümerin, wonach der Abriss gewissermaßen ein Unfall gewesen sei. Denn wie die Besitzerin der Ruine mehrfach versicherte, habe nicht sie, sondern ein mit der Sanierung beauftragter Fachmann den Teilabriss zu verantworten. Der sei lediglich damit beauftragt gewesen, das Haus instand zu setzen; stattdessen wurden Dach und Wände eingerissen sowie ein neues Fundament samt Keller gegossen.

Damit galt das Haus rein rechtlich als abgerissen und die Duldung als erloschen, ein Nachfolgebau auf dem Grundstück ist wegen der Lage im Außenbereich nicht zulässig. Auf Empfehlung des Petitionsausschusses erteilte der Vaterstettener Bauausschuss im Juni trotzdem die Genehmigung, lediglich Grüne und FDP stimmten dagegen.

Letzteren hat die Regierung von Oberbayern nun offenbar Recht gegeben und der Gemeinde dringend angeraten, das Verfahren ruhen zu lassen. Bekannt wurde dies durch eine Anfrage von AfD/FBU-Gemeinderat Manfred Schmidt, der in der jüngsten Sitzung wissen wollte, warum die vom Ausschuss beschlossene Genehmigung noch immer nicht erteilt sei.

Laut Bauamtsleiterin Brigitte Littke und zweitem Bürgermeister Martin Wagner (CSU) habe die Regierung die Gemeinde aufgefordert, den Ausgang eines Zivilprozesses zwischen der Eigentümerin und dem von ihr für den Abriss verantwortlich gemachten Architekten abzuwarten. Ein Vorgehen, das im Übrigen bereits im Sommer von der obersten Baubehörde empfohlen worden war.

Bürgermeister Georg Reitsberger (FW), der in der Vergangenheit stets den Wiederaufbau des ehemaligen Wasenmeisterhauses unterstützt hatte, verwies auf dessen historische Bedeutung. Dennoch könne man derzeit leider keine Genehmigung ausstellen, wenn sich die Regierung ausdrücklich dagegen ausspreche.

Schmidt, der ansonsten dafür bekannt ist, das Baurecht knallhart auszulegen, nicht die kleinsten Ausnahmen zu erlauben und dazu regelmäßig Klagen und Aufsichtsbeschwerden gegen die Gemeinde anstrengt, forderte die Verwaltung auf, es auf einen Konflikt mit der Regierung ankommen zu lassen. "Dann rügen die uns halt." Mit einer Rüge sei es allerdings nicht getan, erwiderte Wagner: Sollte die Gemeinde unter den gegebenen Umständen eine Genehmigung ausstellen, könnte die Regierung deren Rücknahme verlangen, woraufhin die Eigentümerin die Gemeinde auf Schadenersatz verklagen könnte.

Seitens der Regierung von Oberbayern möchte man sich zum Fall Neufarner Berg noch nicht konkret äußern. Die Pressestelle der Behörde bestätigt lediglich, dass man aktuell mit der Sache befasst sei, sich "in Klärung" befinde, aber noch nichts entschieden sei. Dies solle aber "so bald wie möglich erfolgen".

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