Vaterstetten:Kein Grund zu klagen

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Regierung von Oberbayern weist Beschwerde der FBU zurück

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Die seit Jahren umstrittene Ausweisung von zwei Neubaugebieten in Baldham-Dorf ist rechtmäßig. Zu dieser Einschätzung kommt nun die Regierung von Oberbayern. An diese hatte sich der Vaterstettener FBU/AfD-Gemeinderat Manfred Schmidt gewandt, um sich über das Landratsamt Ebersberg zu beschweren. Diesem wirft er vor, es sei seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen, indem es der vorangegangenen Forderung Schmidts nicht entsprochen hat, die von der Gemeinde erstellten Flächennutzungs- und Bebauungspläne für Baldham-Dorf für nichtig zu erklären. Für einen solchen Schritt, so nun die Regierung von Oberbayern in einer Stellungnahme, hätte es auch keinen Grund gegeben.

Zwei Grundstücke, eines an der Bahnhofstraße ein anderes am Kornweg sind es, die in Baldham-Dorf nach dem Willen der Mehrheit des Gemeinderates zu Bauland werden sollen. Die Gegenposition nehmen seit jeher - die Planungen ziehen sich bereits seit fünf Jahren hin - Schmidt sowie Teile der FW-Fraktion ein. Diese bemängeln, dass die Baulandausweisung zum einen nicht nötig sei und zum anderen lediglich aus Gefälligkeit gegenüber den Eigentümern geschehe. Als Beleg für letzteren Vorwurf wird gerne angeführt, dass auf dem Grundstück an der Bahnhofstraße, das einem CSU-Gemeinderat gehört, bereits seit den 1990er Jahren ein Stadl steht, der mittlerweile gewerblich genutzt wird. Damit ist das Gebäude zwar sogar offiziell ein Schwarzbau, wie das Innenministerium auf Anfrage Schmidts 2014 bestätigte. Aber gleichzeitig ist die Nutzung nicht illegal, es existiert eine unbefristete Duldung durch das Landratsamt. Trotzdem wäre die etwas wackelige Situation durch den neuen Bebauungsplan beendet, damit würde das Grundstück unter der Halle zu einem Mischgebiet, in dem Gewerbe erlaubt ist. Dass sich durch den Bebauungsplan auch der Wert der Grundstücke vervielfachen dürfte, ist für Schmidt ein "leistungsloser Vermögenszuwachs" zugunsten der Eigentümer und ein weiterer Grund, die Planungen abzulehnen.

Eine Argumentation, der die Regierung nicht folgt: Es lägen keinerlei "sachlich objektivierbaren Anhaltspunkte" dafür vor, dass es sich "um reine Gefälligkeitsplanungen zur ausschließlichen Befriedigung privater Interessen handelt". Denn "selbst wenn die Planung den Bauwünschen Privater entgegenkommt und die Grundstückseigentümer im Hinblick auf die (. . .) Bodenwertsteigerung auch (Mit)Nutznießer der Planung sind", sei die Planung legitim.

Auch einen Verstoß gegen die Raumordnung könne man nicht erkennen, wie es Schmidt mit Verweis auf den regionalen Grünzug bemängelt hatte, in dem die Baugebiete liegen. Um den Grünzug zu beeinträchtigen, seien die Flächen zu klein, so die Regierung. Den von Schmidt geäußerten Vorwurf der Nichterforderlichkeit der Planung sieht die Regierung ebenfalls nicht. Man verweist auf das Gemeindeentwicklungsprogramm, in dem "das städtebauliche Ziel, den Ortsteil Baldham-Dorf weiterzuentwickeln", formuliert werde, und nichts anderes werde mit den Baulandausweisungen erreicht.

Die im Übrigen auch nicht, wie von Schmidt beklagt, ein übermäßiger Flächenverbrauch seien, stattdessen werde dem Bodenschutz sogar Rechnung getragen, indem man das neue Bauland "nicht (. . .) auf der grünen Wiese" sondern am Ortsrand entlang bestehender Infrastruktur ausweise. Dass dies nicht auf Brachflächen innerhalb des Siedlungsgebietes geschehe, wie es Schmidt gefordert hatte, sei ebenfalls nicht zu beanstanden, so die Regierung. Die Bebauung solcher Innenflächen sei keine Voraussetzung für das Wachsen einer Ortschaft und ohnehin gegen den Willen der Eigentümer "jedenfalls in einem angemessenen Zeitraum mit den Mitteln des Städtebaurechts nicht durchsetzbar."

Gerade wegen des zu erwartenden Bevölkerungswachstums sei die Gemeinde nicht gezwungen "nur eine restriktive am bisherigen Bevölkerungsstand im Gemeindegebiet ausgerichtete Städtebaupolitik zu betreiben - wie von Ihnen offenbar gewünscht." Zu entscheiden, ob für das Wachstum unbedingt am Rand von Baldham-Dorf Bauland ausgewiesen werden muss, sei nicht Sache der Aufsichts- und Genehmigungsbehörden: Diese "sind nicht berechtigt zu prüfen, ob das von der Gemeinde gewählte planerische Konzept die bestmögliche Lösung für deren Entwicklung darstellt."

© SZ vom 13.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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