Vaterstetten:Grenzerfahrung

Verwaltungsgericht, Vaterstetten, Carport

Dieses Wohnmobil darf bald in einem neuen Carport abgestellt werden, die Nachbarin freut sich darüber nicht.

(Foto: Wieland Bögel)

Zwei Nachbarn streiten sich wegen geplantem Carport für ein Wohnmobil

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Für viele bedeutet ein Wohnmobil Spaß und Freizeit, für andere ist es nur ein Ärgernis. Zu letzteren zählt eine Vaterstettenerin, deren Nachbar seit Jahren sein Wohnmobil direkt an der Grundstücksgrenze abstellt. Als dieser nun auch noch eine Überdachung für sein Campingauto bauen wollte, reichte sie Klage beim Verwaltungsgericht ein.

Hintergrund ist, dass laut geltendem Bebauungsplan im Wohngebiet südöstlich der Fasanenstraße eigentlich geregelt ist, wo Carports gebaut werden dürfen - und wo nicht. Letzteres träfe eigentlich auf die Stelle zu, wo der Wohnmobilbesitzer seine Überdachung errichten will. Doch die Gemeinde hat eine Befreiung vom Bebauungsplan genehmigt, gegen diese hat die Nachbarin nun geklagt.

Der Vorsitzende Richter Josef Beil machte schon zu Beginn deutlich, dass die Erfolgschancen der Klägerin nicht besonders hoch seien. Zwar könne er deren Anliegen durchaus verstehen, "als unbefangener Dritter, würde ich ein Wohnmobil an der Stelle auch nicht so hübsch finden." Das Problem bei der Klage sei aber, dass diese sich nicht gegen das Wohnmobil, ja noch nicht einmal gegen den Carport richte - und richten könne, da Garagen genehmigungsfrei sind - sondern nur gegen die Ausnahme vom Bebauungsplan. Um diese aber kippen zu können, so Beil weiter, müsste zum einen die Klägerin einen direkten Nachteil durch die Befreiung haben, zum anderen müsste der Bebauungsplan explizit "Nachbar-schützenden Charakter" haben. Letzteres sei ausdrücklich nicht der Fall, der Plan diene lediglich dazu, den Gestaltungsanspruch der Gemeinde für das Wohngebiet durchzusetzen. Die Gemeinde könne aber jederzeit wieder auf diesen Anspruch verzichten. Auch eine Beeinträchtigung der nachbarlichen Rechte sei durch die Befreiung nicht entstanden, so Beil.

Eine Auffassung, der sich die Klägerin zunächst nicht anschließen wollte. Dabei wurde schnell klar, dass der Carport nicht das einzige Problem im nachbarschaftlichen Verhältnis ist. Sie werde seit Jahren durch ihre Nachbarn und deren Wohnmobil eingeschränkt, so die Klägerin. Etwa wenn der Motor zum Batteriemessen angelassen werde, minutenlang laufe und es in ihrem Haus nach Diesel stinke. Außerdem hätten die Nachbarn schon mehrmals die Gartenmauer und die Dachrinne der Klägerin beschädigt und auch sonst gab es "Schikanen genug über all die Jahre."

Eine Problematik, die auch das Verwaltungsgericht nicht lösen konnte. Richter Beil regte dennoch an, einen Kompromiss zu suchen. Vielleicht könne man den Carport samt Wohnmobil an eine Stelle auf dem Grundstück setzen, dass man es vom Nachbargarten nicht mehr sieht, schlug er vor. Dies könnte tatsächlich eine Verbesserung sein, meinte die Klägerin, ob es dazu kommt ist aber ungewiss. Der Eigentümer des Wohnmobils war zwar nicht erschienen, sein Sohn, der ihn in der Verhandlung vertrat, machte der Klägerin aber keine großen Hoffnungen. Denn dazu müsste man eine Einfahrt über das Grundstück bauen, was viel Gartenfläche kostet.

Trotzdem wurde die Anregung, den Carport zu verlegen, ins Protokoll aufgenommen. Ein Urteil fällte die Kammer nicht, da die Klägerin ihre Klage schließlich zurückzog.

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