Vaterstetten:Es darf gefeiert werden

Vaterstetten: Auch Angela Merkel, hier mit der Vaterstettener CSU-Europaabgeordneten Angelika Niebler, hat im Altschütz-Saal schon gefeiert.

Auch Angela Merkel, hier mit der Vaterstettener CSU-Europaabgeordneten Angelika Niebler, hat im Altschütz-Saal schon gefeiert.

(Foto: Christian Endt)

Altschützen-Schießhalle ist jetzt offizieller Veranstaltungssaal

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Die meisten Vaterstettener verbinden mit der Schießanlage der Altschützen weniger das Knallen von Gewehren, als jenes von Korken, denn seit Jahrzehnten wird der große Raum als Festsaal genutzt. Doch Anfang des Jahres war dann Schluss mit Lustig: der Festsaal stand wegen Brandschutzmängeln nicht mehr als solcher zur Verfügung. Erstes Opfer der neuen Regeln wurde ausgerechnet die Vaterstettener CSU, die im Altschütz traditionell ihren politischen Aschermittwoch begeht. Doch auch wenn heuer das beliebte Derblecken lokaler Prominenz ausfallen musste, für den Beginn der Fastenzeit im kommenden Frühjahr gibt es Hoffnung. Der Bauausschuss genehmigte nun eine Nutzungsänderung der Schießanlage, die damit künftig wieder das sein darf, was sie in den Augen der meisten Vaterstettener immer schon war, ein Veranstaltungssaal.

Auf die Notwendigkeit für einen solchen Saal wies auch Bauamtsleiterin Brigitte Littke im Ausschuss hin. Die Verwaltung habe sich sehr bemüht, eine Möglichkeit zu finden, damit die Schießanlage auch zum Feiern genutzt werden kann, "weil wir keinen Bürgersaal haben und die Veranstaltungssäle knapp werden." Auch Dritter Bürgermeister Günter Lenz (SPD) betonte, dass der Saal besonders für die Vereine sehr wichtig sei, "solange wir keinen Bürgersaal haben, muss man das Vorhandene so gut wie möglich nutzen - schön dass es jetzt auch noch sicherer wird."

Sicherer wird es dadurch, dass zwei zusätzliche Türen als Fluchtwege eingebaut werden sollen, das ist eine der Voraussetzungen dafür, die Schießanlage weiter als Veranstaltungsort nutzen zu können. Die andere ist eine offizielle Nutzungsänderung, der der Bauausschuss zustimmen musste. Dies sei auf jeden Fall möglich, so Littke. Zwar sei das Gebäude vor 33 Jahren ausdrücklich als Schützenheim mit Gastwirtschaft und nicht als Veranstaltungssaal genehmigt worden, diese Nutzung sei aber trotzdem zulässig. Denn an der genehmigten Hauptnutzung als Schützenheim änderten auch die gelegentlich stattfindenden Veranstaltungen nichts, zumal es einen "Funktionszusammenhang" mit der genehmigten Wirtschaft gebe.

Neben dem Brandschutz seien aber zwei weitere Auflagen zu erfüllen, zum einen dürften nicht mehr als 200 Personen gleichzeitig in der Schießanlage feiern. Da es zu wenige Stellplätze gibt - derzeit verfügen Schützenheim und Gaststätte über 23 Parkplätze, für einen Saal für 200 Besucher wären weitere 20 erforderlich - solle man außerdem die Zahl der Veranstaltungen begrenzen. Zwar könne auch die öffentliche Fläche nördlich des Schützenheims bei Veranstaltungen als Parkplatz genutzt werden, so Littke, dennoch sollten nicht mehr als zehn Feiern pro Jahr in der Schießanlage stattfinden dürfen.

"Das ist ja nicht gerade viel", sagte Stefan Ruoff (Grüne) und stellte die Frage, wie viele Veranstaltungen es früher pro Jahr in dem Saal gegeben habe. Der Verwaltung habe der Betreiber "immer versichert, dass es sehr wenige Veranstaltungen sind", so Littke, daher halte sie zehn pro Jahr für ausreichend. Nicht so Wolfgang Will (FDP), er stellte den Antrag, pro Jahr 15 große Feiern im Altschütz zu erlauben - wurde aber sofort von Bürgermeister Georg Reitsberger übertroffen: "Besser wir machen gleich 20" empfahl der Rathauschef.

Diesem Vorschlag stimmten fast alle Ausschussmitglieder zu, lediglich Manfred Schmidt (FBU/AfD) war aus formalen Gründen gegen die Nutzungsänderung der Schießanlage. Er hatte zuvor vergeblich gefordert, dass die Gemeinde dem Gaststättenpächter eine Garantie für die Bereitstellung von Parkplätzen auf ihrem Grundstück geben solle, was laut Littke aus rechtlichen Gründen allerdings nicht möglich sei.

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