Vaterstetten:Außer Spesen nichts gewesen

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Verwaltungsgericht gibt Gemeinde Recht - und stellt Rechnung

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Dass Recht haben und Recht bekommen nicht dasselbe sein müssen, hat nun die Gemeinde Vaterstetten erfahren. Das Verwaltungsgericht hat eine Rechtsauffassung des Bauamtes bestätigt - dennoch hat die Gemeinde in gewisser Weise verloren, zumindest finanziell. Auslöser der ganzen Angelegenheit ist ein Bauantrag im Hasenweg, den die Mehrheit im zuständigen Ausschuss genehmigte - und zwar gleich zwei Mal.

Das erste Mal erging die Genehmigung im vergangenen Sommer, hatte aber nur kurze Zeit Bestand. Denn da das geplante Einfamilienhaus einigen Vorgaben im Bebauungsplan zuwiderlief - worin zwar weder die Mehrheit im Ausschuss noch das Bauamt ein Problem sahen -, hatte der überstimmte FBU/AfD-Gemeinderat Manfred Schmidt bei der Regierung von Oberbayern interveniert. Mit Erfolg: Diese widersprach der Auffassung der Gemeinde, wonach der Bebauungsplan wegen zu vieler in der Vergangenheit genehmigten Ausnahmen nicht mehr gültig sei, und erzwang eine Rücknahme des Bauantrags. Daraufhin verklagte der Bauwerber die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht. Inzwischen ist die Baugenehmigung zwar erteilt, denn der Ausschuss hat den hemmenden Bebauungsplan Anfang des Jahres aufgehoben. Das Verwaltungsgericht beschäftigte sich dennoch mit der Klage des Bauherrn und stellte nun das Verfahren ein. Allerdings nicht, ohne die bereits entstandenen Prozesskosten der Gemeinde Vaterstetten aufzuerlegen. Denn, wie das Gericht in seiner Begründung schreibt, hätte der Antrag bereits genehmigt werden müssen, als der Bebauungsplan noch nicht aufgehoben war. Es schließt sich also der Auffassung der Gemeinde an.

Dort sieht man sich nun bestätigt, kritisiert aber auch, dass "viel Verwaltungsaufwand um nichts, lange Wartezeiten der Antragsteller und unnötige Kosten für die Gemeinde" entstanden seien, wie es in einer Stellungnahme aus dem Büro von Bürgermeister Georg Reitsberger (FW) heißt. Gleichzeitig habe man wohl noch "Glück im Unglück" gehabt, denn statt einiger 100 Euro Verfahrenskosten hätte die Gemeinde im ungünstigsten Fall sogar dem Antragsteller wegen des verzögerten Baubeginns Schadenersatz leisten müssen.

© SZ vom 21.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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