Urteil:Knast statt Urlaub

Ein 19-Jähriger wollte mit einem Überfall die Reisekasse aufstocken, nun wird er zu einer Haftstrafe verurteilt

Weil ihm das Geld für eine Urlaubsreise mit seiner Freundin fehlte, beging er Überfälle: Dafür muss ein 19-Jähriger aus dem westlichen Landkreis nun für zwei Jahre und elf Monate in Haft. Am 1. Juni dieses Jahres hatte der Angeklagte in Grafing einen Verbrauchermarkt überfallen und 500 Euro erbeutet. Knapp vier Wochen vor dieser Tat hatte er außerdem versucht, ein Lottogeschäft in Kirchseeon zu überfallen. Doch der Inhaber des Ladens hatte sich geweigert, Geld herauszugeben. Der 19-Jährige konnte unerkannt entkommen. Bei dem Überfall in Grafing wurde er gefasst.

Der Angeklagte sei noch "kein fertiger Mensch", sagte die Vorsitzende Richterin Regina Holstein bei der Urteilsverkündung. Er sei eher Jugendlicher, eigentlich fast noch ein Kind, das alles jetzt sofort haben wolle. Darum wandten die Richter der 1. Jugendstrafkammer am Landgericht München II auch Jugendstrafrecht an. Die Taten habe der 19-Jährige nicht aus Not begangen, sondern nur, weil ihm das Geld fehlte, um mit seiner Freundin in den Urlaub zu fahren, so die Richterin. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre Haft. Der Verteidiger des 19-Jährigen eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Doch dafür sah das Gericht keinen Spielraum. "Sie haben so ziemlich die schwerste Straftat begangen, die unser Strafgesetzbuch kennt", mahnte Richterin Holstein den 19-Jährigen. Er habe alle Möglichkeiten, etwas aus seinem Leben zu machen, sagte sie zu dem jungen Mann. Selbst die Filialleiterin des Verbrauchermarktes in Grafing, den er ausgeraubt hatte, sagte bei ihrer Vernehmung, dass der Angeklagte seine Ausbildung hätte durchaus schaffen können. Doch stattdessen hatte er diese nach nur zwei Monaten unter einem Vorwand abgebrochen. "Sie können, wenn Sie wollen. Bisher waren Sie nur zu faul - lieber weggehen und kiffen", sagte Richterin Holstein zu dem jungen Mann und fügte hinzu: "Sie müssen es noch lernen, arbeiten zu wollen."

Bei der Strafhöhe berücksichtigte das Gericht, dass der 19-Jährige aus einem Nicht-EU-Land kommt. Hätte es eine Haftstrafe von drei Jahren oder mehr verhängt, wäre der Angeklagte mit großer Wahrscheinlichkeit nach Verbüßung seiner Strafhaft abgeschoben worden. Doch das wolle die Kammer nicht, erklärte Richterin Holstein und sagte zu dem 19-Jährigen: "Sie können ein wertvolles Mitglied dieser Gesellschaft werden." Außerdem empfahl sie ihm, die Zeit in der Haft sinnvoll zu nutzen und möglichst schnell eine Lehre zu beginnen.

Nach einen kurzen Beratung mit seinem Verteidiger nahm der 19-Jährige das Urteil an mit den Worten: "Das passt." Auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: