Urteil im Amtsgericht:Abstoßende Abbildungen

Bewährungsstrafe wegen Verbreitung von Kinderpornografie

Von Jessica Morof, Ebersberg

Still saß der wuchtige Angeklagte da und ließ die Anklagebank winzig erscheinen. Besonders viel zu sagen gab es für ihn nicht, denn die Bilder und Videodateien auf seinem Handy hatten wohl für sich gesprochen: Insgesamt elf Bilder mit eindeutig jugendpornografischen Inhalten befanden sich auf dem Mobiltelefon. Außerdem zeigte der Chatverlauf seiner Nachrichten-App ein pornografisches Bild einer 16-Jährigen sowie eine Videosequenz, in der sogar eine 11-Jährige in eindeutigen Posen gefilmt worden war.

Für das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen sowie für den Besitz von jugendpornografischen Inhalten musste sich der 28-Jährige am Donnerstag vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten. "Es tut mir leid", sagte er zwar mehrmals während der recht kurzen Verhandlung. Eigene Angaben wollte er allerdings keine machen. Es sei ihm, so sein Verteidiger, aufgrund des psychischen Zustands nicht möglich, sich klar zu artikulieren.

Stattdessen hatte der Angeklagte seinem Rechtsbeistand einige Worte geschrieben, die dieser im Sitzungssaal vortrug. "Ich kann eigentlich nur sagen: Es tut mir leid", las der Anwalt vor. Die Folgen seines Handelns habe er nicht erkannt und es werde auch nicht mehr vorkommen. Außerdem täten ihm die Kinder leid, so der Inhalt des Schreibens. Seine Taten gab der Mann aus dem Landkreis damit zu. "Es gibt aber auch nicht viel zu leugnen", schränkte Richterin Vera Hörauf ein. Trotzdem war sie sich mit der Staatsanwaltschaft wie auch mit der Verteidigung einig, dass es mehrere strafmildernde Umstände zu berücksichtigen gebe.

Insbesondere die psychische Verfassung des Angeklagten, der in einer Einrichtung mit ambulanter Betreuung lebt, wurde in der Verhandlung mehrmals aufgegriffen. Er leide unter einer Persönlichkeits- sowie Anpassungsstörung, erläuterte seine Betreuerin. Zudem sprach sie von einer Intelligenzminderung sowie mangelnder Impulskontrolle. "Seine Persönlichkeitsentwicklung ist nachhaltig beeinträchtigt", fuhr sie fort. Gründe seien die psychische Beeinträchtigung sowie sehr traumatische Erfahrungen in seiner Kindheit.

Auch als wütend und impulsiv beschrieb sie den Angeklagten, der in bestimmten Dingen "ein dickes Fell" entwickelt habe. Jahrelang ist er deshalb schon in psychiatrischer Behandlung. "Ich will die ganze Sache aufarbeiten", betonte der Angeklagte selbst und seine Betreuerin bestätigte, dass er Fortschritte mache und auf der Suche nach zusätzlicher Unterstützung durch eine Gesprächstherapie sei.

Zugute hielten dem Angeklagten alle sein Schuleingeständnis, die Reue und die Tatsache, dass es sich um seine erste Straftat handelte. Trotzdem dürfe man die Tat - und auch die Brutalität auf einigen Bildern - nicht unterschätzen, betonte die Staatsanwältin. Sie plädierte für sechs Monate Freiheitsentzug auf Bewährung. Die Verteidigung hingegen forderte lediglich eine Geldstrafe im nicht eintragungsfähigen Bereich von 90 Tagessätzen je fünf Euro.

Dies sei jedoch gar nicht möglich, erklärte Richterin Hörauf in ihrer Urteilsbegründung, denn die Mindeststrafe liege bereits bei drei Monaten Freiheitsentzug. Sie verurteilte den 28-Jährigen somit zu sechs Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Zudem ordnete sie ihm an, sich an die psychotherapeutische Fachambulanz für Gewalt- und Sexualstraftäter zu wenden. Sollte er dies nicht tun, müsse er ins Gefängnis, versuchte sie dem Angeklagten deutlich zu machen. Mit seinem hastig, beinahe lauten "Das wird nicht passieren" fiel der ihr beinahe ins Wort.

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